Schulleitergutachten Ba-Wü

  • Hallo!


    Ich brauche eure Hilfe! Bzw. meine Freundin braucht sie. (Sie ist so am Boden, dass ich ihr unter die Arme greife - na ja, das würde ich auch so tun, aber sie kennt euch nicht - falscher Fehler .)


    Sie ist im Referendariat in Baden-Württemberg, Realschule und hat nun alle ihre Prüfungen beendete.


    Da sie ihre Leistungsziffer mitgeteilt bekommen hat und alle Teilnoten weiß, konnte sie sich die Note des Schulleitergutachtens errechnen und erschrak.


    Kurzee Rede, kurzer Sinn:


    Was kann sie tun???


    Darf der SL ihr das Gutachten vor Beendigung der Ref-Zeit aushändigen? (Mir wurde ganz klar gesagt, das geht nicht (Ba-Wü, GHS, Ref 2003-04).)
    Wenn nein, wäre das ein Formfehler und damit anfechtbar?


    Gibt es andere Möglichkeiten gegen das SL-Gutachten vorzugehen?


    Vielen lieben Dank schon mal für all eure Gedanken, Ideen und Infos!
    Steffie

  • Was würde es denn inhaltlich bringen, ein Gutachten wegen des falschen Aushändigungszeitpunkts anzufechten? Das hieße dann ja nicht unbedingt, dass er den Inhalt ändert.
    Ich würde es vielleicht zunächst mit einem Gespräch versuchen.


    Viele Grüße
    AK

  • Der SL sagte ja bereits, er stehe hinter dem Gutachten.


    Klar ist es doof, auf einen Formfehler zu pochen, aber das ist die einzige Chance, die mir einfiel, etwas zu machen.


    Hat jemand weitere Ideen?


    Danke,
    Steffie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Steffie,


    so ärgerlich und kränkend es ist, denke ich, dass sie die Kröte schlucken muss.


    Da es sich ja nicht um eine 5 handelt, die möglicherweise das ganze Examen in Frage stellt, lohnt sich der ganze Aufwand nicht.
    Er lonht sich nicht für das zu erwartende Ergebnis (denn ich glaube nicht, dass es da irgendwelche Aussichten auf Erfolg gibt), und er lohnt sich nicht hinsichtlich der eigenen nervlichen Belastung.


    Ich habe die Ref-Zeit als sehr belastend empfunden, da ich u.a. das Gefühl hatte, noch nie so einer Willkür ausgesetzt gewesen zu sein.
    Bei der Benotung war ich nicht die Einzige, die sich von einem bestimmten Fachleiter falsch bewertet fühlte. Das Gefühl ist sehr mies und man wünscht dem Betreffenden die Pest an den Hals, aber man kann letztlich nicht viel tun (außer sich mit Mit-Refis ausmalen, wie der FL tot vom Fahrrad kippt ).


    Nach dem Examen kann man für das eigene Sellenheil bestimmten Leuten noch mal die Meinung sagen - entweder persönlich oder per Brief. Das tut gut (auch wenn es an der Note/ der vorhergehenden Behandlung nichts ändert). 8)


    Tut mir leid für deine Freundin. Aber ne 2,5 ist noch nicht das Ende der Welt.


    LG,
    Melosine

  • Da muss ich dir, Melosine, widersprechen: Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man sich nicht alles bieten lassen muss/darf!
    Man rackert sich im Ref. ab, ist engagiert, macht "nebenher" mal so eben Prüfung, steht teilweise unter großem Druck und dann werden Noten vergeben, die den Leistungen einfach nicht entsprechen.
    Da muss man sich gegen wehren!


    Steffi: Ist deine Freundin Mitglied bei der GEW/VBE? Dann soll sie sich dahin wenden, die helfen einem weiter und unterstützen einen wo sie nur können.


    Viel Erfolg!


    Viele Grüße,
    Salati

    Man kann im Leben auf vieles verzichten, aber nicht auf Katzen und Literatur! <img src="http://www.lehrerforen.de/smilies/smile5.gif" border="0">

  • Bekommt man in BaWü dass Gutachten nicht zur Unterschrift ausgehändigt?
    Bei mir wurde ich damals zu meiner SL gerufen, um mir das Gutachten durchzulesen. Sie hat mich gefragt, ob ich es sozusagen "akzeptiere oder ob etwas in ihrer Darstellung falsch wäre". Dann kam ihre und meine Unterschrift drunter. Mit meiner Unterschrift habe ich es akzeptiert und mein Recht auf Anfechtung verspielt....glaub ich.


    Wieso geht diene Freundin nicht zum SL nd bittet ihn die Punkte noch einzubeziehen und die Note zu überdenken. Ansonsten würd ich das Seminar einschalten. Der Hauptseminarleiter oder wie der hieß (der Chef vom gesamten Seminar also) war bei mir für solche Fälle auch zuständig.


    Akzeptieren würd ich das auch nicht, wenn sie meint, dass sich an der Note grundlegend etwas ändern müsste.


    Zur Not GEW oder so!


    Gruß Lale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht - Afrikanisches Sprichwort

  • Zu allererst vielen Dank für eure Beiträge!


    In Ba-Wü bekommt man das SL-Gutachten nicht vorgelegt. Sie weiß ja auch schon ihre Gesamtnote (daher konnte sie ja die SL-Note errechnen).
    Es bleibt also die Frage, ob sie überhaupt noch etwas tun kann.


    LG,
    Steffie

  • Hm, mal was anderes: Wie sind denn so die Noten in BaWü?
    Es gibt Bundesländer, da ist eine 2,5 eine überdurchschnittliche Note. Da ist eine 3 das, was man bekommt, wenn man alle Anforderungen voll erfüllt hat. Für alles, was besser ist, muss man auch was richtig tolles gemacht haben.
    Von daher wäre eine 2,5 ja eigentlich nicht schlecht?
    Oder bekommt man da seine 1 oder 2 total locker? Ich meine, jetzt nur mal so als Vergleichsmöglichkeit. Was bekommen denn andere Refs denn so in BaWü?

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • In NRW kann man ein Gegengutachten verfassen. Das kommt dann auch in die Personalakte. Vielleicht geht das bei Euch auch?

  • Hallo Mrs X (dein Avatar zuckt irgendwie so nervös... :D ),


    als Beispiel kann ich Ba-Wü GHS nennen: Letztes Jahr war der Durchschnitt des SL-Gutachtens von GANZ Ba-Wü 1,8 (!).
    Sprich: Mit einer 2,5 werden einem unterdurchschnittliche Leistungen berechnet.
    Um mich rum haben fast alle Einser bekommen.


    Normal ist es, das SL die Referendare ein wenig unterstützen, wenn sie insgesamt zufrieden waren. Unfair finde ich es, wenn die SL einem den Durchschnitt kaputt macht.


    Grüßle
    Salati

    Man kann im Leben auf vieles verzichten, aber nicht auf Katzen und Literatur! <img src="http://www.lehrerforen.de/smilies/smile5.gif" border="0">

  • Ok, dann ist es was anderes, dann ist alles, was schlechter als 2,0 ist, einfach nur gemein.
    Das Problem bei einer Beschwerde sehe ich halt einfach darin, dass da keine abrufbare Leistung (35 von 40 Punkten erreich) abgefragt wird, sondern dass das eine rein persönliche Entscheidung ist. Ich denke zwar, dass man sich als Ref nicht alles gefallen lassen darf, finde eine Beschwerde in der Richtung aber sehr problematisch, weil es ja kaum konkrete Vorwürfte gibt. Und der Schulleiter kann ja immer noch sagen: Ja, das in den emails beschriebene stimmt alles und mein Gesamteindruck der Leistung ist noch gut. Das ist immer noch eine GUTE Note, ich weiß echt nicht, ob ihr da so viel Erfolg hättet.


    Ich glaube aber auch, dass die Rechtsabteilungen der GEW da am ehesten weiterhelfen können. Da kann man evtl. als Ref noch sehr günstig beitreten und die Beratung gleich in Anspruch nehmen.


    Ich weiß aber nicht, ob ichs machen würde - wäre mir zu ... ich weiß nicht ?( .


    Mein Avatar SOLL zucken. Störts arg?

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.


  • Für meinen Ausbildungsjahrgang Ref am Gymnasium kann ich das nicht bestätigen. 2,5 wäre zwar nicht toll, aber ordentlich. Meine außerunterrichtlichen Tätigkeiten wurden damals übrigens weder genannt noch gingen sie in die Note ein. Andere SL haben dafür eine bessere Note begründet.


    Rechtlich gibt es da m.E. nichts zu tun, das Gutachten ist ja auch keine Prüfung, die man wiederholen könnte. Der Grund, warum das Zeugnis erst am letzten Schultag ausgehändigt wird, ist allein, dass sich niemand in ein anderes Bundesland vom Acker macht.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Hi Steffie!


    Unser Schulleiter sagte neulich, dass man nur dann eine gute Note erwarten darf, wenn man sich wirklich außerordentlich engagiert hat. Sonst bekommt man eine durchschnittliche Note (schätze mal 2,5).
    So wie sich das anhört, hat deine Freundin sich aber doch ganz schön ins Zeug gelegt. Da finde ich eine 2,5 nicht gerechtfertigt. Wenn man freiwillig irgendwelche Zusatzaufgaben übernimmt und AGs anbietet, dann müsste es eher besser als 2 sein. Was soll man denn sonst noch besser machen, wenn man eine gute Note will?


    Ich hoffe, sie hat doch noch die Möglichkeit etwas an der Note zu ändern. Und wenns nur eine halbe Note ist.


    Gruß nk81

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Salati schrieb am 18.06.2006 14:10:
    Da muss ich dir, Melosine, widersprechen: Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man sich nicht alles bieten lassen muss/darf!
    i


    Das habe ich auch nicht gesagt, Salati! Habe mir auch nicht alles bieten lassen, das war nicht die Frage.


    Aber eine Notengebung anzufechten, wenn es keine 100%ig greifbaren Gründe gibt, kann man vergessen. Besser man spart die Nerven und die Energie für die Prüfung auf.


    Melosine

  • Naja, es scheinen ja schon Gründe da zu sein: Wenn man in ner AG tätig ist und sich sonst anderweitig engagiert ist das sicher keine 2,5.


    Grüßle,
    Salati

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