Bei einer guten Dienstunfähigkeit ist zwingend Vertragsbestandteil, dass das Urteil des Dienstherren bindend für die Versicherung ist, dass heißt mit der eingetragenen Dienstunfähigkeit tritt automatisch auch der Leistungsfall ein, ohne dass die Versicherung selber prüfen könnte und dürfte.
Dienstunfähigkeitsversicherung
-
-
Das habe ich allerdings auch schon gehört...
Ich auch schon erlebt. Zwar in einem anderen Zusammenhang, aber Versicherungen leben ja nicht davon dass Leistungen erbracht werden, sondern am liebsten werden nur Beiträge gezahlt und keine Leistungen gewährt. Daher machen die aktuell so viel Werbung für BUs und DUs. Es werden die Wahrscheinlichkeiten des Eintretens so hoch wie nur möglich angegeben damit möglichst viele das als hohes Risiko erkennen und eine solche Versicherung abschließen. Ist super, sehr hohe Beiträge und keine Rückerstattungen.
Bei einer guten Dienstunfähigkeit ist zwingend Vertragsbestandteil, dass das Urteil des Dienstherren bindend für die Versicherung ist, dass heißt mit der eingetragenen Dienstunfähigkeit tritt automatisch auch der Leistungsfall ein, ohne dass die Versicherung selber prüfen könnte und dürfte.
Ohne diese Bedingung, würde ich keine DU abschließen.
-
Entgegen dem weit verbreiteten - und hier auch angedeutetem - Vorurteil, dass die Versicherer kaum leisten würden, liegt deren Leistungsquote im Marktdurchschnitt bei ca. 80% und damit doch relativ hoch. Dass diese nicht noch höher liegt und die Versicherer sich jeden Fall genau anschauen, dient auch dem Schutz der anderen Versicherungsnehmer. Die abgelehnten Fälle wiederum liegen in etwa 2/3 aller Fälle an einem nicht hinreichendem Grad der Berufsunfähigkeit oder einem zu kurzen Prognosezeitraum (also nur kurzzeitige Berufsunfähigkeit statt dauerhafter), in etwa 1/5 aller Fälle an Verletzungen vorvertraglicher Pflichten (insbesondere falsche Angaben zum Gesundheitsstatus bei Vertragsbeginn) und nur in knapp 5% aller Fälle an den hier so gefürchteten Ausschlussklauseln oder abstrakten Verweisungen.
Werbung