Als Sekundarstufe 1 Lehrer Aufsicht bei den Abiklausiren führen.

  • Guten Morgen,

    Ich hätte einmal eine Frage. Ich bin an einer Gesamtschule angestellt und gestern kam die stellvertretende Schulleiterin auf mich zu und meinte , dass ich zwei Stunden bei den heutigen Abiklasuruen in Biologie Aufsicht führen muss. Ich unterrichte bzw. habe die Lehrbefähigung bis zur 10. Klasse. Ich habe auch Biologie studiert und ich denke,dass sich dies mit einigen Themen in der Qualifikationsphase übereinstimmt. Meine eigentliche Frage wäre:“ Muss ich als Sek1-Lehrer beim Abitur verpflichtend Aufsicht führen?“

    • Offizieller Beitrag

    Das ist keine fachliche Frage sondern eine dienstrechtliche Frage. Als Aufsicht hast Du Sorge zu tragen dafür, dass die SuS' nicht täuschen, dass die "Klozeiten" und die Abgaben protokolliert werden und ansonsten ein reibungsloser Prüfungsablauf gewährleistet ist.

    Fachliche Fragen dürfen (!) ausschließlich die Fachlehrkräfte der jeweiligen Kurse beantworten. Du nicht.

    Rein dienstrechtlich kannst Du zur Aufsicht herangezogen werden.

  • Hallo,



    also muss ich dieser dienstrechtlichen Anweisung Folge tragen?



    Als Biologielehrer denke ich,dass ich THEORETISCH fachliche Fragen beantworten könnten.

  • Ich weiß von IHK Prüfungen, dass keine Fragen zu den Aufgaben von den Aufsichten beantwortet werden, da dies zur Ungleichbehandlung führen könnte.

    Selbst Verständnisfragen zur Aufgabenstellung werden nicht beantwortet.


    Bei selbstgestellten FHR Prüfungen beantworte ich Fragen.


    Da du die Aufgaben nicht korrigierst und nicht gestellt hast, solltest du gar keine fachlichen Fragen beantworten.

  • Ja, du musst die Aufsicht übernehmen. Fachliche Fragen darfst du während Abschlussprüfungen - schulartunabhängig - generell nicht beantworten. Das ist schließlich der Job der SuS.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Natürlich weiß ich, dass man fachliche Fragen nicht beantworten darf. Allerdings meinte ich es eher auf Fragen, welche sich unerwartet auf den ganzen Kurs beziehen. Ich bin schon aufgeregt. Ich habe die Aufsicht um 10 Uhr.


    Gut, dann weiß ich,dass ich mich auch an diese Dienstanweisung halten muss.

    Eigentlich gibt es genug Sek2-Kollegen. Aber nun gut. Ich opfere meine Freistunde dafür.😂

  • Welche Art unerwarteter Fragen, die sich auf den gesamten Kurs beziehen und die du während einer laufenden Prüfung beantworten müsstest hast du denn im Kopf, die a) voraussetzen, dass du vom Fach bist, wobei du b) dennoch keine unzulässigen Prüfungshinweise gibst und die c) auch nicht bereits von den - zumindest in BW-vor Beginn der Prüfung vorzulesenden formalen Prüfungshinweisen des Landes enthalten sind?


    In den Fremdsprachen bzw. Musik würde mir da noch der Supergau "Hörverständnis/Höraufgabe lässt sich nicht (fehlerfrei) abspielen" einfallen (wobei man für das Erkennen und Lösen des Problems nicht vom Fach sein muss), aber in Bio steh ich auf dem Schlauch, was da (jenseits von Feueralarm und Co.) unerwartet passieren könnte, was alle betrifft und auch sofort geregelt werden muss während der Prüfung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich hatte Aufsichten in Fächern, von denen ich gar kein Wort verstehe (und ich meine damit nicht eine Fremdsprache), mit der fachlichen Eignung hat es nichts zu tun.
    Meine Eignung, streng zu gucken und gleichzeitig zu lächeln, ist ausreichend.

    Ich hatte schon Prüfungsaufsicht bei den KFZlern und kann selbst noch nicht einmal Reifen wechseln...Bei uns ist es auch Standard, dass wir schulform- und fachübergreifend Aufsichten führen. PrüferInnen sind oft anwesend und andere dann eben ergänzende Aufsicht

  • Ich meinte mit den Fragen beispielsweise, wenn ein Bild nicht gut zu erkennen ist oder ein Satz,(was eher untypisch ist)aber man weiß nie, nicht zu verstehen ist.



    Eine Frage,kann ich auch in der mündlichen Abiprüfung notfalls in English eingesetzt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Schau in die APO-GOSt - hier speziell § 26.


    Der Vorsitzende MUSS die Lehramtsbefähigung für die Sek II haben, der Schriftführer SOLL sie haben. Für Letztere Tätigkeit kämst Du somit bei erheblichem Personalmangel in der Sek II ggf. infrage.


    BASS 2022/2023 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)

  • Ich meinte mit den Fragen beispielsweise, wenn ein Bild nicht gut zu erkennen ist oder ein Satz,(was eher untypisch ist)aber man weiß nie, nicht zu verstehen ist.



    Eine Frage,kann ich auch in der mündlichen Abiprüfung notfalls in English eingesetzt werden?

    Als Aufsicht im Vorbereitungsraum - ja.

    Als Mitglied des Fachprüfungsausschusses - nein. -> Nachtrag: hat sich überschnitten, genauer für NRW: siehe Bolzbolds Beitrag



    Welche Art unerwarteter Fragen, die sich auf den gesamten Kurs beziehen und die du während einer laufenden Prüfung beantworten müsstest hast du denn im Kopf, die a) voraussetzen, dass du vom Fach bist, wobei du b) dennoch keine unzulässigen Prüfungshinweise gibst und die c) auch nicht bereits von den - zumindest in BW-vor Beginn der Prüfung vorzulesenden formalen Prüfungshinweisen des Landes enthalten sind?


    In den Fremdsprachen bzw. Musik würde mir da noch der Supergau "Hörverständnis/Höraufgabe lässt sich nicht (fehlerfrei) abspielen" einfallen (wobei man für das Erkennen und Lösen des Problems nicht vom Fach sein muss), aber in Bio steh ich auf dem Schlauch, was da (jenseits von Feueralarm und Co.) unerwartet passieren könnte, was alle betrifft und auch sofort geregelt werden muss während der Prüfung.

    Es ist schon vorgekommen, dass die Abituraufgaben Fehler enthielten, z.B. falsche Bezeichnungen (etwa eine Funktion mit 'g' statt 'f' bezeichnet). Da ist es schon hilfreich, wenn dies jemand vom Fach erkennen kann. Allerdings werden solche Fehler in Zeiten des Zentralabiturs oft sehr früh entdeckt, gemeldet und dann unmittelbar alle Schulen unterrichtet.

  • im Abi nicht mal das

    Wenn ein Schüler das Gefühl hat, dass bei einer Darstellung ein Fehler drin ist, darf er da bei euch nicht fragen? Ich stelle mir gerade die Panik von so einem Jugendlichen vor, der eh schon nervös ist aufgrund der Prüfungssituation, und dann kommt sowas vor und er darf sich nicht einmal nach der Richtigkeit der Angabe fragen. Ich meine klar, man könnte auch sagen "Wenn der Schüler "Ist nicht lösbar, weil..." schreibt, hat er im Prinzip die Anforderungen erfüllt und bekommt die volle Punktzahl.", aber wenn die Aufgabenstellung nicht einmal einen Hinweis auf eine mögliche falsche Darstellung gibt, zweifelt man eher an sich selbst als an der Korrektheit der Aufgabenstellung, was die weitere Bearbeitung der Arbeit zusätzlich erschwert.

  • Wir sind einfach immer dann zur Aufsicht eingeteilt, wenn man die jeweilige 4. Klasse gerade im Unterricht hätte. Da schreiben die vielleicht gerade ihren Deutschaufsatz oder irgendwas, das ist völlig egal. Man sitzt da einfach 2 h rum und langweilt sich. Ich habe mal ein Höhrverstehen in Französisch gehütet, das war lustig. Ich habe nämlich mehr verstanden, als die SuS ... ^^


    Bezüglich Fehler in Aufgabenstellungen: Ich bespreche eigentlich *vor* der Abschlussprüfung mit den Jugendlichen, dass sowas auch nach noch so sorgfältiger Kontrolle der Aufgaben passieren kann. Ich hatte selbst mal eine Titrationskurve, die beim falschen pH-Wert gestartet war. 5 Kolleginnen und Kollegen aus dem Kanton bzw. der eigenen Schule sowie der Ressortleiter hatten das übersehen. Dann hatten halt alle, die die Aufgabe überhaupt lösen konnten einen vermeintlichen "Fehler" im Ergebnis, der als solches aber natürlich nicht gezählt wurde. Die hatten ja völlig richtig gerechnet, es gab eben diesen Fehler in der Aufgabenstellung. Das ist doch überhaupt kein Problem.

    • Offizieller Beitrag

    Bist du nicht derjenige, der eher auf "wenn man es nicht kann, dann Pech" drauf ist?

    Natürlich können die SuS eine Frage stellen. Wir dürfen halt nicht antworten.
    Wenn ein Schüler eine Frage stellt, die auch nur ansatzweise berechtigt erscheint, wird der FACHlehrer alarmiert und er/sie kann dann ggf. die Kette zum Ministerium anklingeln.
    Die allerallermeisten Fragen wären (wenn man sie "zulassen" würde), "Frau Chili, hier sollte ich eher Heitmeyer anwenden, oder?", "Frau Chili, da steht Angebotstheorie, kann ich auch die Nachfragetheorie nehmen?", "Frau Chili, da steht "Geben Sie die Nullstelle an", darf ich rechnen?" (mein innerliches Ich schreit NEEEEEEEEEEEEEIN, verdammt noch mal, selbst ICH weiß das, aber ich bliebe stoisch und würde sagen, dass ich keine Ahnung habe und nichts sagen darf.)
    Wenn ich beim Herumlaufe aber merke, dass Kanada an der Stelle vom Senegal eingezeichnet ist, gar keine Zahlen / Zeichen auf der x-Achse sind und einige SuS panisch reagieren, dann lasse ich durch die Fluraufsicht und/oder mit einer kurzen WhatsApp die FACHlehrkraft aufrufen.

  • Hier nochmal zur Beantwortung von Fragen während der schriftlichen Abiturprüfungen in NRW:

    Aus der Abiturverfügung 2023 (war aber auch schon in den Vorjahren so):

    „…

    III Hinweise zum Verfahren während der Prüfung und zur Bewertung


    III.1 Hinweise durch die Fachlehrkraft während der Prüfung


    Sollten sich Hinweise, die in den Aufgabenstellungen nicht vorgesehen sind, als für das Verständnis der Aufgabe unbedingt notwendig erweisen, so sind sie nur von der Fach- lehrkraft zu geben und in die Niederschrift der Prüfung aufzunehmen.

    Wenn die Aufgaben Begrifflichkeiten, Symbole, Formelzeichen o.Ä. enthalten, die den Prüflingen aus dem Unterricht unbekannt sind, benennt die Fachlehrkraft die entsprechenden gewohnten Ausdrücke. Dies ist ebenso in der Niederschrift über die Prüfung festzuhalten. Die Hinweise dürfen keine Lösungsansätze sein und die Selbst- ständigkeit der Prüfungsleistung nicht infrage stellen. …“

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

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