50 km Grenze Versetzung nach Elternzeit

  • Hallo zusammen,

    ich hätte gerne einmal eure Einschätzung/Erfahrungen zum Thema Versetzung nach Elternzeit.


    Der neue Beschluss in NRW besagt ja, dass Versetzungen bei einer Entfernung unter 50 km nicht mehr stattgegeben werden. Wird dies auch dann so streng ausgelegt, wenn es sich um eine wohnortnahe Versetzung nach Elternzeit handelt und die aktuelle Fahrstrecke 42 km mit katastrophalen Verkehrsbedingungen handelt? Oder bestehen da trotzdem noch Chancen?

  • Versuchen würde ich es auf jeden Fall.

    Was hast du zu verlieren? Ich würde den PR mit ins Boot holen. Gewichtige Gründe wären natürlich von Vorteil..und das ist bei den Betreuungszeiten der Kita sicherlich ein Argument.

    Welche Kita öffnet schon vor 7h...und dann noch 50km fahren...pünktlich um 08.00 oder noch früher ( z.B. Frühaufsicht) ist dann kaum machbar...

  • Vielen Dank für eure Einschätzungen. Da ich auch ansonsten sehr unglücklich an meiner Schule bin, wäre ein Antrag auf Entlassung noch eine Alternative (so lange der Nachwuchs noch nicht auf dem Weg ist). Anschließend könnte ich mich nach einer Schule in meiner Umgebung umsehen. Dieser Weg ist natürlich riskant. Die Vorstellung, an der Schule fest zu sitzen (vor allem mit Kind) ist aber ebenso belastend. Daher meine Hoffnung, dass eine Versetzung mit der richtigen Begründung nicht aussichtslos ist.

  • "Kein Anspruch" heißt nicht zwangsläufig "Wird nicht gemacht."

    Insofern macht es immer Sinn, den entsprechenden Antrag auf wohnortnahen Einsatz zu stellen.

    Auch den Sachbearbeitern und Dezernenten ist klar, dass eine Lösung zu aller Zufriedenheit immer vorzuziehen ist, wenn diese machbar ist und zu den Bedarfen passt.

  • Es werden auch immer wieder Leute versetzt, ohne dass es überhaupt gewichtige Gründe gibt. Im Zweifel kannst du dich auch auf Beförderungsstellen an Schulen in deiner Umgebung bewerben.

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