Die Anforderungsbereiche 1 (Reproduzieren), 2 (Zusammenhänge herstellen) und 3 (Verallgemeinern und Reflektieren) sind in unserem Lehrwerk klar gekennzeichnet. Manche Aufgaben haben einen Kreis als Symbol (AB 1), andere ein Quadrat (AB 2) und einige ein Gewicht (AB 3). In der Handreichung zum Lehrwerk steht auch, dass bei Klassenarbeiten mindestens 50 % der Aufgaben dem AB 2 zuzuordnen sein sollten. So machen wir das auch. Daneben gehören 35 bis 45 % der Aufgaben zum AB 1 und 5 bis 15 % der Aufgaben zum AB 3. (Genauer geht es jeweils nicht um die Aufgaben, sondern um die mit den Aufgaben zu erreichenden Punkte.)
Kolleginnen meinten nun, dass mindestens 50 % der Aufgaben aus dem AB 1 kommen sollten. Ich suche daher eine entsprechende Vorgabe vom Schulministerium, im Schulgesetzt, in der Ausbildungsordnung Grundschule … finde aber nichts. Gibt es dazu eine Vorgabe oder kann das jede Schule (jedes Jahrgangsteam? Jede Lehrkraft?) völlig frei festlegen?