Von wem denn, wenn nicht von einem Gericht?
Ich weiß, ich wiederhole mich, aber es scheint nicht an zu kommen:
Die Maßnahme ist bewusst so angelegt, dass sie sich einer gerichtlichen Überprüfung entzieht.
Ein "Aufgrund dienstlichen Fehlverhaltens verhängen wir folgende Disziplinarmaßnahme gegen Sie." kann man gerichtlich anfechten.
Ein "Aus dienstlichen Gründen versetzen wir Sie nach xxx" muss man als Beamter in der Regel hinnehmen, hiergegen vor zu gehen ist fast aussichtslos.
Es ist vergleichbar mit Ordnung-und Erziehungsmaßnahmen gegen Schüler.
"Die Klassenkonferenz beschließt einen Ausschluss aus der Klasse" ist eine Ordnungsmaßnahme, damit ein Verwaltungsakt und gerichtlich überprüfbar.
"Du quatscht ständig dazwischen, darum schreibt du die Schulordnung drei mal ab" ist eine Erziehungsmaßnahme, kein Verwaltungsakt und kein Gericht befasst sich mit so etwas.
Der Unterschied ist allerdings, dass der Schüler, der keinen Bock hat, die Schulordnung ab zu schreiben, das einfach lassen kann, dann kann man letztlich doch nur wieder mit Ordnungsmaßnahme reagieren. Die Kollegin kann nicht einfach weiter zu ihrer alten Schule gehen und da so tun, als wäre sie weiter Schulleiterin.