• Selten einen so nichtssagenden Zeitungsartikel gelesen.

    Sie formuliert es anders und positiv gesehen verstehe ich das: einfach nach vorne schauen und sich auf was Schönes konzentrieren.

    Und gleichzeitig Leute mit ihrem Bulli Verhalten durchkommen lassen, damit die genauso weiter machen wie vorher.

    Sie geht nicht vor Gericht.

    Hoffentlich hat sie das wenigstens mit einem Anwalt besprochen.

    • Offizieller Beitrag

    Just my 2 Cents, da wir wieder nur eine Seite hören (bzw. lesen). (Ich finde es übrigens in Ordnung, dass sich die Gegenseite nicht äußert.)


    a) der Zeitungsartikel ist nicht nur nichtssagend - der ist journalistisch ziemlich schlecht. Ich frage mich gerade, ob da "Kommentar" drüber stand. Denn ein objektiv recherchierter Artikel ist es nicht.

    b1) 1 Beschwerde im Jahr ist nicht viel. 15 in 15 Jahren schon. Da wird eine Tendenz raus. Selbst wenn die Beschwerden damals alle abgelehnt wurden, ist es halt so, dass steter Tropfen das Wasserfass füllt. Und irgendwann kommt der Tropfen, der das Fass dann zum Überlaufen bringt.

    b2) Das eine Beschwerde gegen einen Schulleiter abgelehnt wird, ist eher nicht die Ausnahme. Sondern die Regel. Als Schulleiter hat man da einen ziemlich guten Freibrief und Rückhalt bei der vorgesetzten Behörde. Eine abgelehnte Beschwerde heißt also nicht grundsätzlich, dass am Verhalten des Schulleiters nichts auszusetzen war. Näheres kann man natürlich nur wissen, wenn man die Beschwerden kennen würde.


    Wie gesagt, just my 2 Cents.

    • Offizieller Beitrag

    Quis custodiet ipsos custodes?


    Diese Frage darf hier sicherlich gestellt werden. Da die Bezirksregierungen und auch die untere Schulaufsicht erst einmal ihre Arbeit weitestgehend selbstständig tun dürfen und da so schnell keine vorgesetzte Behörde draufschaut, muss schon eine Menge passieren, bis das MSB beispielsweise seiner nachgeordneten Behörde entsprechende Weisungen erteilt. Öffentlichkeitswirksam erfolgt das ohnehin nicht - und das aus gutem Grund.


    Unabhängig von diesem Fall gibt es ja in Deutschland die Tendenz, sich direkt bei höherer Stelle zu beschweren und dann auf eine Entscheidung im eigenen Sinne zu hoffen - und diese im Idealfall (Utopie!) dann auch noch selbst zwecks Genugtuung miterleben zu dürfen.
    Mit Ausnahme von Verbrechen o.ä. kann ich es nachvollziehen, dass solche Dinge erste einmal hinter verschlossenen Türen geklärt werden. Das schützt mittelbar alle Beteiligten.

  • 1 Beschwerde im Jahr ist nicht viel. 15 in 15 Jahren schon. Da wird eine Tendenz raus.

    Bullerbü... Wenn die Elternschaft eine teilweise schwierige Klientel ist, die das deutsche Schulsystem entweder nicht versteht oder ablehnt, kommt es sehr schnell zu Beschwerden bei der vorgesetzten Behörde. Das passiert fast schon bei jedem Fall von Absentismus, der von der Schule gemeldet wird und vor allem bei noch intensiverer Zusammenarbeit der Schule mit dem Jugendamt. Die Mitschüler, die Lehrer, die Betreuer - alle sind Schuld. Und die Schulleitung kümmert sich nicht richtig darum.

    Natürlich ist es wichtig, auch die dunkle Seite der Macht die behördlichen Argumente anzuhören, aber was davon öffentlich wurde, ist erschreckend schwach.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich ist es wichtig, auch die dunkle Seite der Macht die behördlichen Argumente anzuhören, aber was davon öffentlich wurde, ist erschreckend schwach.

    Möglicherweise ist man gestern im ASB zu diesem Tagesordnungspunkt gekommen. In der Regel schafft es der ASB aber nicht, 27 TOP in seinen Sitzungen vorher abzuarbeiten. Dass das so weit hinten auf der Tagesordnung steht, hat neben formalen ggf. auch andere Gründe... Denkbar ist aber, dass der Bericht der Landesregierung, i.e. Frau Feller in diesem Fall, den Mitgliedern bereits vorliegt.
    Womöglich ist es nur eine Frage der Zeit, bis daraus etwas an die Presse durchsickert.

    Es ist auf alle Fälle nun zum Politikum geworden.

  • Ich glaube, was das angeht, unterschätzt du "Bullerbü" ein wenig. ;)

    Gibt's da doch mehr als eine Beschwerde? ;) Es gibt sicher Schulleiter*innen, die nicht in der Lage sind, mit Eltern auf Augenhöhe zu reden und sich deshalb Beschwerden einhandeln. Aber die SL, um die es hier geht, hat anscheinend ja die weit überwiegende Mehrheit der Eltern und Kolleg*innen auf ihrer Seite.

    Es ist schon schade, dass wir die genauen Gründe für die unsägliche Eskalation wohl nicht erfahren werden. Aber eine streitbare Schulleitung legt sich auch gerne mit denen an, die für das Chaos im System (mit)verantwortlich sind. Und die haben Gegenwind gar nicht gern.

  • Eine offizielle Beschwerde an die übergeordnete Behörde pro Schuljahr finde ich verdammt viel. Wir erleben in den letzten 9 Jahren gerade den 2. Fall und haben 850 Jugendliche im Schulhaus.

  • Kommt doch auch darauf an, über was sich die Eltern so beschweren. Nicht jedes Gequengel Richtung Schulbehörde richtet sich konkret gegen eine Schulleitungsperson. Davon ab kann das nicht der Grund sein, eine Versetzung einer Schulleitung durchzudrücken.


    Edit:

    Just my 2 Cents, da wir wieder nur eine Seite hören (bzw. lesen). (Ich finde es übrigens in Ordnung, dass sich die Gegenseite nicht äußert.)

    Wäre auch nicht besonders professionell, wenn sich "die Gegenseite" im Internet dazu ausließe.


    Es gibt übrigens etwas, dass sich "Flucht in die Öffentlichkeit" nennt und für Beamt*innen zum Problem werden kann. Die betroffene Person sollte also möglicherweise lieber vor Gericht ziehen, als Podcasts zu erstellen. Ich habe selbige nicht gehört, ich meine es ganz allgemein.

  • Aus welchem Grund reicht man denn eine offizielle Beschwerde bei einer Behörde ein? Wenn man mit irgendwas unzufrieden ist, ruft man doch erst mal bei der Schulleitung an oder bittet eine Fachlehrperson um einen Gesprächstermin. Wir haben dieses Jahr einen Schüler von den Abschlussprüfungen ausgeschlossen, der Fall liegt jetzt beim Kantonsgericht. Um "Gequengel" geht's da nicht.

  • Das ist alles wilde Spekulation.

    Wie gesagt: wenn die Kollegin sich wirklich etwas vorwerfen lassen muss, ist ein Disziplinarverfahren der richtige und "faire" Weg.

    Was mich ärgert ist nicht die Tatsache, dass sich eine Schulleitung kritisch hinterfragen lassen muss, sondern die Art des Vorgehens - kein juristisch sauberes Verfahren, sondern stattdessen das Aufbauen von psychischem Druck und der Missbrauch von Instrumenten als Disziplinierungsmittel, die für ganz andere Dinge vorgesehen sind.

  • Das ist alles wilde Spekulation.

    Natürlich, soweit waren wir schon. Ich habe mich nur zur Behauptung geäussert, eine offizielle Beschwerde pro Schuljahr sei ja ganz normal und gar nicht so schlimm. Nö, finde ich überhaupt nicht.

  • Natürlich, soweit waren wir schon. Ich habe mich nur zur Behauptung geäussert, eine offizielle Beschwerde pro Schuljahr sei ja ganz normal und gar nicht so schlimm. Nö, finde ich überhaupt nicht.

    Auch das ist so kaum zu beurteilen, ohne zu wissen, worum es geht. Manchmal wird aus einem ganz normalen Emailverkehr plötzlich eine "Beschwerde". Und bei uns gibt es schon einzelne Eltern, die mehr oder weniger regelmäßig bei der Behörde wegen irgendwelcher Dinge "Die Schule will xyz machen, darf sie das?" anfragen und natürlich könnte man solche Sachen hinterher auch zu "Beschwerden" umdeklarierten, auch wenn die Antwort in 100% der Fälle lautet "Ja, das muss sie sogar".

  • Das ist alles wilde Spekulation.

    Wie gesagt: wenn die Kollegin sich wirklich etwas vorwerfen lassen muss, ist ein Disziplinarverfahren der richtige und "faire" Weg.

    Was mich ärgert ist nicht die Tatsache, dass sich eine Schulleitung kritisch hinterfragen lassen muss, sondern die Art des Vorgehens - kein juristisch sauberes Verfahren, sondern stattdessen das Aufbauen von psychischem Druck und der Missbrauch von Instrumenten als Disziplinierungsmittel, die für ganz andere Dinge vorgesehen sind.

    Ich glaube, da sind wir uns mal alle einig:)

  • Die Frage habe ich ja weiter oben auch schon mal gestellt. Was Moebius aber beschreibt, scheint es in Deutschland tatsächlich schneller zu gehen, dass was Offizielles draus wird als das was ich darunter so verstehe.

  • Bullerbü... Wenn die Elternschaft eine teilweise schwierige Klientel ist, die das deutsche Schulsystem entweder nicht versteht oder ablehnt, kommt es sehr schnell zu Beschwerden bei der vorgesetzten Behörde.

    Ich habe in den letzten dreißig Jahren den Eindruck, dass sich eher die Elternklientel der Ärzte/Juristen/Lehrkräfte/Selbstständigen direkt bei der übergeordneten Behörde beschweren als die von dir genannte.

  • Das glaube ich aber auch. Ist wahrscheinlich der Grund dafür, dass wir bei uns an der Schule so selten mit offiziellen Beschwerden zu tun haben. "Unsere" Eltern wüssten wohl gar nicht, wohin damit.

  • Ich habe in den letzten dreißig Jahren den Eindruck, dass sich eher die Elternklientel der Ärzte/Juristen/Lehrkräfte/Selbstständigen direkt bei der übergeordneten Behörde beschweren als die von dir genannte.

    Der Mann einer Kollegin von mir, mit der ich eng zusammenarbeite, ist seit Jahren an einer Grundschule mit total gegensätzlicher Elternschaft. Was diesen Aspekt angeht, tut sich das nicht viel. Beschwerdegründe sind andere, von der Anzahl her scheint sich das nicht zu unterscheiden.

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