• Ich persönlich habe die Petition auch nicht unterschrieben, weil ich tatsächlich nicht weiß, ob man der Kollegin damit einen Gefallen tut.


    Man kann nur eines immer wieder betonen: es ist existentiell wichtig für Betroffene in solchen oder ähnlichen Situationen sich qualifizierte Unterstützung zu holen - Personalrat, Rechtsberatung des Verbandes, Fachanwalt (in dieser Reihenfolge) - und sich vor allem nicht in Gesprächen überrumpeln zu lassen. Kein Gespräch alleine führen, auf neue Vorwürfe oder "Angebote" niemals spontan antworten sondern immer nur nach sorgfältiger Beratung.

  • Das ist auf jeden Fall richtig. Am besten spricht man selbst gar nicht und kümmert sich eher früher als später um einen guten Fachanwalt.


    Nur zeigt der Fall ja deutlich, dass es gar nicht um Klärung geht. Es gab genau einen Termin mit der Betroffenen, nämlich direkt zur Eröffnung der Abordnung. In der Einladung wurde ihr mitgeteilt, dass es um ihre berufliche Zukunft geht und sie einen Anwalt mitbringen kann. Um ein Gespräch wird es sich wohl nicht gehandelt haben. Ein Klärungstermin war im Vorfeld kurzfristig und ohne Begründung schriftlich (per Email?) abgesagt worden. Danach war kein Ansprechpartner mehr zu erreichen, so dass man in der Schule nicht wusste, ob ein Ersatztermin geplant ist oder nicht. Eine Anhörung gab es nicht. Rechtlich geht es ja auch nicht um ein Fehlverhalten, sondern um den "Schulfrieden".

  • Angesichts der vielen, teilweise recht eindeutigen Meinungen zur Sache samt Aufrufen zur Solidarität mit der SL: Weiß denn jemand von denen, die sich so eindeutig Positionieren tatsächlich Genaueres zur Sache und kann den Fall insofern realistisch beurteilen über zahlreiche Spekulationen, persönliches Bauchgefühl oder eben auch eine- durchaus verständliche- allgemeine Frustration/ Wut über die diversen Probleme im System hinaus?

    Die Frage ist für mich, wie rum man an die Sache ran geht. Entweder sagt, dass man erstmal davon ausgeht, dass die Schulbehörde schon alles richtig gemacht hat und man erstmal das Gegenteil beweisen muss. Oder man sagt, dass es so viele Ungereimtheiten gibt und der Vorgang an sich so ungewöhnlich ist, dass man von der Schulbehörde/Politik eine Prüfung erwartet. Ich würde mich zur zweiten Gruppe zählen.

  • Eine Anhörung für die Abordnung müsste aber so oder so das Maß aller Dinge sein. Die Schulleiterin hat ein Recht darauf!

    Vermutlich ist sie gefragt worden, ob sie was zu sagen hat und der Anwalt hat geantwortet. Damit wird der Punkt erledigt gewesen sein. Eine faire, womöglch wohlwollende, ergebnisoffene Anhörung im Vorfeld hat es nicht gegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Quittengelee:

    Woher nimmst du die Info, dass soviele Personen sie persönlich kennen?
    In Herten natürlich, sie leitet seit 15 Jahren die Grundschule und sonst ist sie auch bundesweit / in der deutschsprachigen Lehrer*innencommunity keine Unbekannte (also ich lese ihre Beiträge seit ca. 14 Jahren).
    Wie es ihr geht, kann man natürlich nicht 100%ig wissen, aber sie hat in den letzten Tagen sehr viel darüber geschrieben und gesprochen (Podcast wurde hier angesprochen, aber auch auf Instagram gestern und heute Morgen kurz was geschrieben, nachdem sie ihr Büro ausgeräumt hat zb.)

  • Schulleiterin hat kein Betretungsverbot, sondern es wird ihr nur dringend geraten, das Schulgebäude nicht zu betreten

    Das ist die Stelle, die mich spekulieren lässt. Wenn dr Grund der Abbordnung in der Zielschule läge, was wäre dann das Problem, dass die Betroffene bis zur Wirksamkeit der Abordnung ihre Arbeit an der alten Schule weiter macht? Statt dessen scheint ein Interesse daran zu bestehen, dass sie das nicht tut, sondern .. Ja, was eigentlich? Was soll die Betroffene bis Anfang Mai denn machen? Löcher in die Luft gucken?


    Wenn es darum geht, einen Mangel an Schulleiterinnen auszugleichen, ist nichts damit gewonnen, dass (zumindest vorrübergehend) zwei Schulen ohne Leiterin sind.


    Also irgendwie riecht das nach „loswerden wollen“.


    Ob das klappt? Vielmehr ist die Betroffene ja nicht weg, sondern nur woanders. Warum sollte sie die „neue“ Schule in einem anderen Stil leiten?

  • So richtig zum Kotzen, wirklich. Finde ich gut, dass die Verantwortlichen im Artikel genannt werden.

    Wenn eine so engagierte, bekannte und geschätzte Schulleiterin mal eben so von außen weggeschossen werden kann, brauchts definitiv keine Verbeamtung mehr. Und dann die Art und Weise, statt sich vor sie zu stellen. Zum Fremdschämen.

  • Gut, wenn die Vorgänge wirklich so stimmen, wie sie in dem Artikel beschrieben werden, kann man das Ganze eigentlich wirklich nur als Skandal bezeichnen. das gilt ganz sicher für das Verhalten von AWO, Bildungsdezernet und Bürgermeister, aber auch für die Behörde, die eine Kollegin, die sachlich absolut richtig und engagiert gehandelt hat, hier einfach abschießt um Außenstehenden einen Gefallen zu tun.

  • Update in der regionalen Zeitung, wahrscheinlich nicht lange "frei" zu lesen.

    Also genau wie ich aufgrund diverser anderer Artikel vermutet habe. Es gab alles zusammen ein stimmiges Bild. Danke für das Verlinken.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

    • Offizieller Beitrag

    Update in der regionalen Zeitung, wahrscheinlich nicht lange "frei" zu lesen.

    Anmerkung: das ist kein inhaltliches Update, sondern ein Kommentar zur Situation.

    Neue Informationen stehen da nicht drin.

  • Die neue Information war der erste Satzteil hier, es steht nun fest. Und dass Namen genannt werden. Selbst wenn du das schon wusstest, ist es doch eigentlich egal, wie man es nennt?

    Zitat

    Sie muss nun gehen, die Bürokraten bleiben. Das war eine Macht-Demonstration. Schade, dass sie funktioniert hat.

    Auch Kommentare kann man übrigens updaten.

  • Der Vorgang steht da schon konkreter drin, als es bisher bekannt war.

    Nach dem Artikel war der Auslöser die Entscheidung der Schulleiterin, den offenen Ganztag nicht in Kellerräumen stattfinden zu lassen. Dies hat zu einer zeitlichen Verzögerung geführt, durch die der AWO Gelder entgangen sind. Diese hat dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Behörde getätigt, der Schuldezernent der Stadt hat nachgefasst und der Behörde mitgeteilt, dass man mit der Schulleiterin nicht mehr zusammenarbeiten möchte.

    Das ergibt für mich jetzt schon ein schlüssiges Gesamtbild, das mich zu dem oben genannten Schluss kommen lässt.


    Spekulationen, die Schulleiterin hätte sich noch etwas substantielles zu schulden kommen lassen, was die ganze Nummer rechtfertigen würde, sind genau das - Spekulationen, deren einzige Grundlage eigentlich darin besteht, dass der Vorgang an sich so eben nicht zu rechtfertigen ist.

    Und da die Zeitung offensichtlich im direkten Umfeld des Geschehens recherchiert hat, komme ich für mich jetzt mal zu dem Ergebnis, dass da nicht mehr war. Die Kollegin hat einfach nur ihren Job besonders engagiert gemacht und hat dafür die Quittung bekommen.

  • Ich verstehe den sachlichen Ablauf noch nicht, weil ich so gut wie keine Social Media nutze und die Beiträge der Kollegin nicht kenne. Die AWO hätte für den Ganztag Geld bekommen und das ist verfallen, weil die Schulleiterin irgendwas nicht beantragt hat. Richtig? Hat das Ganztagsangebot trotzdem stattgefunden, nur in unsanierten Kellerräumen oder hat die Schule mittags zugemacht und keinen Ganztag gehabt? Und wieso hat die Dienstaufsichtsbeschwerde eines privaten Trägers überhaupt irgend einen Einfluss auf dienstliche Entscheidungen? Kennt da einfach Hinz den Kunz und dann wird sowas beim Golf besprochen?

  • Ich verstehe den sachlichen Ablauf noch nicht, weil ich so gut wie keine Social Media nutze und die Beiträge der Kollegin nicht kenne. Die AWO hätte für den Ganztag Geld bekommen und das ist verfallen, weil die Schulleiterin irgendwas nicht beantragt hat. Richtig?

    Nein, wenn ich es richtig verstanden habe: die AWO wollte das Ganztagsprogramm tragen, die Stadt hat der AWO dafür zwei Kellerräume bereit gestellt und die AWO wollte dort mit dem Angebot starten. Die Schulleiterin hat das abgelehnt und gesagt, dass die Räume zur dauerhaften Betreuung von Kindern nicht geeignet sind. Da hat den Start der Ganztagsbetreuung verzögert. Die Mittel vom Land für die Betreuung sind daher nicht so schnell gezahlt worden, wie AWO und Stadt das wohl gerne gehabt hätten, das Land zahlt natürlich erst, wenn das Angebot (in dafür geeigneten Räumen) tatsächlich stattfindet.

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