Möglichkeiten berufliches Weiterbildungsstudium oder Promotion...

  • ...als verbeamtete Lehrkraft in NRW - wie stehen hierfür die Chancen?

    Muss dies in irgendeiner Form bewilligt werden oder kann ich jederzeit ein berufliches Weiterbildungsstudium absolvieren bzw. wenn ich einen Doktorvater/Doktormutter habe, ebenso eine Promotion starten.

    Da es für Beamte in jeglichen Situationen irgendwelche Formalitäten gibt, frage ich mal nach!

    Weiterhin tolle Osterferien:gruss:

  • Hierzu gibt es in deinem Sekretariat vermutlich ein Formular, wo du die Nebentätigkeit eintragen kannst. Manche sind untersagt, manche sind erlaubt aber genehmigungspflichtig, manche sind anzeigepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig, manche sind vermutlich sogar nicht mal anzeigepflichtig. Ich bin ziemlich sicher, dass ein Studium nicht genehmigungspflichtig ist. Solltest du jedoch für das Promotionsstudium bezahlt werden, könnte es anders aussehen. Eventuell ist eine Abordnung in deinem Wunschbereich möglich? Manchmal gibt es ja Abordnungen an die Uni. Dann kann man am Lehrstuhl nachfragen, ob eine Promotion möglich ist und vllt zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

  • Bezüglich der Genehmigung/Anzeige einer freien Promotion kann ich dir nichts sagen.


    Der Goldweg ist allerdings die Promotion mit einer Abordnungsstelle zwecks Promotion.

    Dabei tauschst du deinen Vollzeitunterricht an der Schule in der Regel gegen eine (deutlich geringere) Lehrverpflichtung an der Uni.

    Diese Stellen gibt es in verschiedenen Varianten mit Teilabordnung oder Vollabordnung.


    Sie haben immer den großen Vorteil, dass du dann an der Uni eingebunden bist und nicht nur irgendein ein Externer bist, der zwangsläufig immer eine sehr niedrige Priorität hat.


    Das Problem an der ganzen Sache ist, dass dein Fachbereich eine der begrenzten Abordnungsstellen der Uni bekommen muss, dein Doktorvater darauf in der Fakultät Zugriff haben muss und sie mit dir besetzen muss.

  • Vielen Dank für eure Mitteilungen. Das klingt ja schon einmal gut...

    Besonders, wenn erstmal die Angelegenheit - also berufliches Weiterbildungsstudium o.ä. - nicht anzeige- oder genehmigungspflichtig ist.

    Die Tätigkeit an der Uni bzw. Promotion muss natürlich im Zuge der Abordnung dann angegeben werden, aber ich denke, dies kann ich auch "frei bestimmen" oder kann dazu von Seiten der SL ein Veto eingelegt werden?

  • Vielen Dank für eure Mitteilungen. Das klingt ja schon einmal gut...

    Besonders, wenn erstmal die Angelegenheit - also berufliches Weiterbildungsstudium o.ä. - nicht anzeige- oder genehmigungspflichtig ist.

    Die Tätigkeit an der Uni bzw. Promotion muss natürlich im Zuge der Abordnung dann angegeben werden, aber ich denke, dies kann ich auch "frei bestimmen" oder kann dazu von Seiten der SL ein Veto eingelegt werden?

    Abordnungen an der Uni sind manchmal ausgeschrieben, zB bei Stella. Wenn du dich darauf bewirbst, kannst du dich erkundigen, ob im betreffenden Fachbereich ein Dr-Vater zu finden ist. Oder du findest halt einen Dr-Vater, der eine solche Abordnung dann beantragen kann, sobald er dich kennt. Ob letzteres wahrscheinlich ist...keine Ahnung.


    Nun mal Butter bei die Fische: Wozu der ganze Schmu? Warum möchtest du promovieren?

  • Wenn es dir wirklich nur um die Promotion geht, wenn du forschen willst, neue Erkenntnisse hervorbringen, usw. und weit und breit keine Doktorandenstelle/Abordnung zu finden ist, kannst du auch „extern promovieren“. Dafür wendet man sich mit einem Exposé/einer Idee an eine*n Prof (der in einem entsprechenden Gebiet unterwegs ist, also vorher unbedingt auf die Forschungsschwerpunkte schauen) und fragt nach, ob die Person Interesse hätte, einen zu unterstützen. Im Internet (manchmal sogar auf den Seiten der Unis/Institute) findet man Vorlagen für Exposes. Das kann aber ein steiniger Weg sein. (Und das ist erst der Anfang. Promovieren dauert jahrelang, man sitzt am Wochenende, es gibt einige heftige Phasen. Ich habe das bei mir und eigentlich allen anderen Doktorandinnen erlebt. In meinem Umfeld haben mehr abgebrochen als durchgezogen. Du solltest dir auf jeden Fall im Vorfeld bewusst sein, worauf du dich da einlassen willst.)

  • Externe Promotion solltest du auf jeden Fall anzeigen bzw erstmal deinen Vorgesetzten fragen wie er’s gern hätte.


    Mehralsneu hat da ja schon zu geschrieben. Es ist nicht ohne aber machbar und die einzige Frage die du dir stellen musst: wofür willst du das machen?


    Eigene Erfahrung: 2x extern promoviert. Beide Male Glück mit dem Thema, dem Doktorvater und hohe Unterstützung das Familie gehabt.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Externe Promotion solltest du auf jeden Fall anzeigen bzw erstmal deinen Vorgesetzten fragen wie er’s gern hätte.

    Wieso?

  • Weil eine wissenschaftliche Nebentätigkeit in einigen Bundesländern angezeigt werden muss?


    z.B. NRW:

    Zitat

    Nicht genehmigungspflichtig sind gem. § 9 NtV schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten und Vortragstätigkeiten; diese sind gem. § 10 NtV anzuzeigen.

    Quelle

  • Wieso?

    Weil mit einer Promotion Zeitaufwand einhergeht den man nicht unterschätzen sollte und dein Dienstherr sicher stellen wollen wird, dass du deine Pflichten auch ohne Verzögerung wegen der Promotion schaffst.

    Darüber hinaus sind wissenschaftliche Beschäftigungen die dazu geeignet sind das man die eigentliche Arbeit nicht ordentlich macht anzeigepflichtig.

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    • Offizieller Beitrag

    Das lese ich aus dem NRW-Text nicht heraus.
    Mein Dienstherr bekommt (weitaus mehr als) meine 41 Stunden und ob ich unentgeltlich töpfere, unentgeltlich im Garten liege oder unentgeltlich Bücher lese und eine Diss schreibe, macht keinen Unterschied. Die Anzeigeplicht (vs. "nicht genehmigungspflichtig" für künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeit bezieht sich auf die Einnahmen).

    So MEINE Auslegung aber mein seeeeehr formaler Dienstvorgesetzter, der sehr darauf bedacht ist, mir jede Nebentätigkeit zu verbieten, wo er es kann, weiß von einem getätigten Weiterbildungsstudium und empfiehlt mir immer wieder - in sehr sarkastischem Ton, aber ernst gemeint und mir egal - zu promovieren.

  • Mein Dienstherr bekommt (weitaus mehr als) meine 41 Stunden und ob ich unentgeltlich töpfere, unentgeltlich im Garten liege oder unentgeltlich Bücher lese und eine Diss schreibe, macht keinen Unterschied.

    Diesen Aspekt habe ich noch nie verstanden. Ebenso die "Genehmigungspflicht", wenn ich einen Tanzkurs anbiete, weil mir das einfach Freude bereitet. Dabei geht es nicht darum, den finanziellen Zuschuss nicht "anzuzeigen", sondern ich muss eingestehen, womit ich meine Freizeit verbringe!!!
    Zumal meist diejenigen Lehrkräfte - welche ´zig Baustellen im Alltag zu meistern haben (ähnlich wie bei SuS ;-)) - die Zuverlässigsten sind.

    Rein aus meiner Erfahrung heraus...

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das verstehe ich auch nicht, aber eyh, ich werde im Alter weiser (muhahaha), es ist ein Teil des Deals. Ich stecke meine Kraft woanders hin, und: es gibt soviele Sachen, die ich noch studieren möchte, das kann man mir nicht verbieten. Oder es wird doch endlich die Diss.

  • Weil mit einer Promotion Zeitaufwand einhergeht den man nicht unterschätzen sollte und dein Dienstherr sicher stellen wollen wird, dass du deine Pflichten auch ohne Verzögerung wegen der Promotion schaffst.

    Wenn es nur angezeigt werden muss, dann ist bringt das dem Dienstherren auch nix. Er kann die Promotion nicht untersagen.

  • Als ich mein Promotionsstudium der Schulleitung mitgeteilt habe (wir können über solche Sachen problemlos sprechen), hat sie nur gefragt, ob das mit einem Lehrauftrag verbunden sei. Ansonsten könne ich ja in meiner Freizeit machen, was ich wolle. Schriftlich wurde nichts fixiert.

  • Zumal meist diejenigen Lehrkräfte - welche ´zig Baustellen im Alltag zu meistern haben (ähnlich wie bei SuS ;-)) - die Zuverlässigsten sind.

    Rein aus meiner Erfahrung heraus...

    Hm, die Erfahrung teile ich nicht. Sehr viele unserer Vollzeit-SuS, die einen Nebenjob, ein zeitaufwändiges Hobby o. ä. haben, gehören zu denen, die an der Schule kaum interessiert sind und sind absolut nicht die zuverlässigsten SuS. Bei einigen KuK - besonders habe ich da mehrere Ex-KuK in (schlechter) Erinnerung - war/ist es ähnlich; für die war/ist ihr Beruf noch weniger als zweitrangig, sondern fiel/fällt eher unter "ferner liefen"...

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn es nur angezeigt werden muss, dann ist bringt das dem Dienstherren auch nix. Er kann die Promotion nicht untersagen.

    Hessen verbeamtet? Grundsätzliche Genehmigungspflicht.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-

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