Ich werde voraussichtlich im August in den Vorbereitungsdienst, Schwerpunkt Realschule, in Niedersachsen starten. Da ich schon Mitte 40 bin, kommt für mich eine Verbeamtung nach dem Ref. nicht in Frage. Ist vielleicht noch jemand in dieser Situation und weiß, wie es sich mit der Rückzahlung der 290,- € (brutto) verhält, wenn man nicht verbeamtet werden kann? Die Infos auf den Seiten des MK Niedersachsen sind nicht wirklich hilfreich.
Zuschlag für Anwärter in Niedersachsen
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kleiner gruener frosch
Hat das Thema freigeschaltet. -
Ich werde voraussichtlich im August in den Vorbereitungsdienst, Schwerpunkt Realschule, in Niedersachsen starten. Da ich schon Mitte 40 bin, kommt für mich eine Verbeamtung nach dem Ref. nicht in Frage. Ist vielleicht noch jemand in dieser Situation und weiß, wie es sich mit der Rückzahlung der 290,- € (brutto) verhält, wenn man nicht verbeamtet werden kann? Die Infos auf den Seiten des MK Niedersachsen sind nicht wirklich hilfreich.
Ich vermag in dem von dir verlinkten Dokument nichts herauszulesen, was mich vermuten ließe, du müssest den Sonderzuschlag zurückzahlen, wenn du nicht verbeamtet werden kannst. Der Sonderzuschlag scheint lediglich an bestimmte Lehrämter und das Ref gebunden zu sein, nicht an die Art der Anstellung.
Deine Gewerkschaft oder der Bezirkspersonalrat deines Lehramts sollte dir die Frage aber auf jeden Fall beantworten können.
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