Beförderung vs Versetzungsantrag - NRW?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ein spannendes Thema.

    Ich würde gerne mehr zu dem Benotungsverfahren/ Beförderungsverfahren bei Abordnungen für drei Jahre an z.B. MSB oder BezReg (NRW) erfahren und finde leider nur wenige Informationen dazu. Könntet ihr mir diesbezüglich helfen? Habe auch in älteren Threads nachgesehen, aber kann keine Antwort finden.

    Kann ich als A13-Beamtin (Sek II) eine Beförderung durch meine Arbeit an MSB/ BezReg erhalten (wie funktioniert das? Durch eine angefragte Beurteilung, wie hier beschrieben?Und erfolgt diese automatisch?) oder steigere ich dadurch lediglich meine Chancen auf eine Beförderung bei der Rückkehr in den Schuldienst?

    Kann ich bei der Rückkehr an meine alte Schule zurück, oder kann ich ebenfalls eine andere Schule (wie bei einem Versetzungsverfahren) angeben?

    Ganz vielen Dank!

    Bisher war es so, dass pädagogische MitarbeiterInnen im MSB nach zwei Jahren eine dienstliche Beurteilung im MSB bekamen. Die Beurteilungskompetenz geht nach zwei Jahren an das MSB über. Sofern die Beurteilung entsprechend ausfällt, werden die jeweiligen BR gebeten, die Person einer Beförderungsstelle zuzuweisen. Von A13 auf A14 war das in der Regel kein Problem. Die Chancen auf eine Beförderung bei Rückkehr in den Schuldienst sind gleich hoch/niedrig, weil anlässlich der Bewerbung auf eine Beförderungsstelle diese von der jeweiligen dienstlichen Beurteilung abhängt.
    Man kann auch nach der Beförderung an die alte Schule zurück, sollte das aber sinnvollerweise im Vorfeld mit dem/der zuständigen Dezernenten/Dezernentin abstimmen. Ansonsten erfolgt mit Rückkehr in den Schuldienst eine Versetzung, wobei auch hier die rechtzeitige Rücksprache mit der Schulaufsicht sinnvoll ist, um ggf. an einen bestimmten Ort oder gar an eine bestimmte Schule zu kommen.

  • Die interessantere Frage ist eigentlich, woher diese Beförderungsstellen kommen.

    Hat das MSB ein Beförderungsstellen-Kontingent, dass sie durch die Rückversetzungen an die Schulen immer wieder frei machen und so wie so ein Beförderungsduchlauferhitzer funktionieren oder gibt es einen erschöpfbaren festen Pool oder ist das noch anders geregelt?


    Die Herausforderung ist im Schulbereich ja eher selten die Beurteilung, sondern dass eine Beförderungsstelle überhaupt frei/verfügbar sein muss.

  • Das ist tatsächlich interessant…

    Die Idee hinter den (definitiven?) Rückversetzungen ist für mich nämlich nicht ganz nachvollziehbar. Ich mag meine LehrerInnentätigkeit sehr, kann aber KollegInnen, die Neues ausprobieren und ihren Horizont erweitern wollen, gut verstehen. Wenn man in dieser Arbeit aufgeht, umso schöner… Wieso muss man dann nach 3 Jahren zurück in den Schuldienst? Wäre es da nicht für beide Seiten sinnvoller/ nachhaltiger, die Rückkehr auf freiwilliger Basis (und evtl. nach Eignung) offen zu lassen?

    Deine Vermutung wäre ein Erklärungsansatz, Kodi.


    Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, Bolzbold:top:. Jetzt ist mir das Verfahren deutlicher. Die Arbeit an BezReg/MSB stelle ich mir durchaus bereichernd vor.

    • Offizieller Beitrag

    Die interessantere Frage ist eigentlich, woher diese Beförderungsstellen kommen.

    Hat das MSB ein Beförderungsstellen-Kontingent, dass sie durch die Rückversetzungen an die Schulen immer wieder frei machen und so wie so ein Beförderungsduchlauferhitzer funktionieren oder gibt es einen erschöpfbaren festen Pool oder ist das noch anders geregelt?


    Die Herausforderung ist im Schulbereich ja eher selten die Beurteilung, sondern dass eine Beförderungsstelle überhaupt frei/verfügbar sein muss.

    Die Stelle kommt meines Wissens nach aus einem anderen Topf. Zunächst besetzen die Beförderten ja auch noch keine Planstelle an einer Schule sondern werden auf einer so genannten "Nullstelle", d.h. mit "null" Stundenanteilen an der alten Schule geführt.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist tatsächlich interessant…

    Die Idee hinter den (definitiven?) Rückversetzungen ist für mich nämlich nicht ganz nachvollziehbar. Ich mag meine LehrerInnentätigkeit sehr, kann aber KollegInnen, die Neues ausprobieren und ihren Horizont erweitern wollen, gut verstehen. Wenn man in dieser Arbeit aufgeht, umso schöner… Wieso muss man dann nach 3 Jahren zurück in den Schuldienst? Wäre es da nicht für beide Seiten sinnvoller/ nachhaltiger, die Rückkehr auf freiwilliger Basis (und evtl. nach Eignung) offen zu lassen?

    Es kommt mitunter vor, dass sich pädagogische MitarbeiterInnen auf offenen Stellenausschreibungen im MSB bewerben und bei erfolgreichem Verfahren dann dort dauerhaft hinversetzt werden. Der Regelfall kann es alleine deswegen nicht sein, weil sonst das MSB irgendwann personell explodieren würde.

    Warum man in den Schuldienst zurück muss? Weil es sich um eine von Anfang an befristete Abordnung handelt - das ist systemisch so vorgesehen.

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