Das ist ein spannendes Thema.
Ich würde gerne mehr zu dem Benotungsverfahren/ Beförderungsverfahren bei Abordnungen für drei Jahre an z.B. MSB oder BezReg (NRW) erfahren und finde leider nur wenige Informationen dazu. Könntet ihr mir diesbezüglich helfen? Habe auch in älteren Threads nachgesehen, aber kann keine Antwort finden.
Kann ich als A13-Beamtin (Sek II) eine Beförderung durch meine Arbeit an MSB/ BezReg erhalten (wie funktioniert das? Durch eine angefragte Beurteilung, wie hier beschrieben?Und erfolgt diese automatisch?) oder steigere ich dadurch lediglich meine Chancen auf eine Beförderung bei der Rückkehr in den Schuldienst?
Kann ich bei der Rückkehr an meine alte Schule zurück, oder kann ich ebenfalls eine andere Schule (wie bei einem Versetzungsverfahren) angeben?
Ganz vielen Dank!
Bisher war es so, dass pädagogische MitarbeiterInnen im MSB nach zwei Jahren eine dienstliche Beurteilung im MSB bekamen. Die Beurteilungskompetenz geht nach zwei Jahren an das MSB über. Sofern die Beurteilung entsprechend ausfällt, werden die jeweiligen BR gebeten, die Person einer Beförderungsstelle zuzuweisen. Von A13 auf A14 war das in der Regel kein Problem. Die Chancen auf eine Beförderung bei Rückkehr in den Schuldienst sind gleich hoch/niedrig, weil anlässlich der Bewerbung auf eine Beförderungsstelle diese von der jeweiligen dienstlichen Beurteilung abhängt.
Man kann auch nach der Beförderung an die alte Schule zurück, sollte das aber sinnvollerweise im Vorfeld mit dem/der zuständigen Dezernenten/Dezernentin abstimmen. Ansonsten erfolgt mit Rückkehr in den Schuldienst eine Versetzung, wobei auch hier die rechtzeitige Rücksprache mit der Schulaufsicht sinnvoll ist, um ggf. an einen bestimmten Ort oder gar an eine bestimmte Schule zu kommen.