Kann ich mich eigentlich bei laufendem Versetzungsantrag auf Beförderungsstellen bewerben an meinem Gymnasium?
Und schlägt die erfolgreiche Bewerbung dann den Versetzungswunsch bzw. Wird der Antrag nichtig, sobald ich die Beförderung annehme?
Was ist dann mit diesem „nach 5 Jahren muss die Freigabe nicht mehr erfolgen im Versetzungsverfahren“? Beginnt die 5-Jahres-Laufzeit nach der Beförderung dann wieder von 0, wenn man nach der Beförderung wieder einen Antrag stellt, falls man immer noch weg möchte? Oder laufen die Jahre im Hintergrund weiter?