A13 - Wie erfolgt stufenweise Anpassung?

  • Sachsen-Anhalt hat die "stufenweise Angleichung der Grundschullehrer an A13" beschlossen. Sie findet in drei Stufenstatt: 1. Stufe: 200 Euro monatl. Zulage, 2. Stufe: 400 Euro monatl. Zulage. Wie erfolgt dann in der 3. Stufe die angekündigte "Angleichung" an A13? Bedeutet "stufenweise" auch "stufengleich"? Dazu gab es bisher hier in S.-Anhalt noch keine Infos. Was sind eure bzw. Ihre Erfahrungen?

  • Die dritte Stufe müsste dann logischerweise das sein, was zu A13, Stufe 1 noch fehlt.

    Meinst du mit "stufengleich", ob man die selbe Erfahungsstufe in A13 beibehält, die man in A12 bereits hatte? Falls ja: Ich kenne bisher nur Beispiele (aus anderen BL), in denen die Erfahrungsstufen nicht mitgenommen werden konnten, sondern wieder von vorne begannen, da man in A13 dann ja noch keine Erfahrungen gesammelt hatte (und die Länder so viel Geld sparen konnten).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die dritte Stufe müsste dann logischerweise das sein, was zu A13, Stufe 1 noch fehlt.

    Meinst du mit "stufengleich", ob man die selbe Erfahungsstufe in A13 beibehält, die man in A12 bereits hatte? Falls ja: Ich kenne bisher nur Beispiele (aus anderen BL), in denen die Erfahrungsstufen nicht mitgenommen werden konnten, sondern wieder von vorne begannen, da man in A13 dann ja noch keine Erfahrungen gesammelt hatte (und die Länder so viel Geld sparen konnten).

    Bei mir war es so, dass ich stufengleich höher gestiegen bin, mir jedoch die in Stufe 3 verbrachte Zeit nicht angerechnet wurde.

  • Die dritte Stufe müsste dann logischerweise das sein, was zu A13, Stufe 1 noch fehlt.

    Meinst du mit "stufengleich", ob man die selbe Erfahungsstufe in A13 beibehält, die man in A12 bereits hatte? Falls ja: Ich kenne bisher nur Beispiele (aus anderen BL), in denen die Erfahrungsstufen nicht mitgenommen werden konnten, sondern wieder von vorne begannen, da man in A13 dann ja noch keine Erfahrungen gesammelt hatte (und die Länder so viel Geld sparen konnten).

    In Baden-Wü kann man seit einigen Jahren durch den sog. "horizontalen Laufbahnwechsel" die Weiterbildung machen vom Hauptschullehrer zum Sekundarstufenlehrer - damit verbunden ist auch der Aufstieg in A13. Die erreichten Stufen von A12 werden dabei ganz normal "mitgenommen". Alles andere wäre ja auch absolut unfair und möglicherweise sogar finanziell "schädlich" für die Lehrkraft. Man stelle sich einen Lehrer vor, der diesen Job in A12 seit 20 Jahren macht und demnach auf einer höheren Stufe ist - und dann soll dieser mit A13 auf der niedrigsten Stufe anfangen aufgrund seiner Weiterbildung?! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dieses vor Gericht haltbar ist.

  • In Baden-Wü kann man seit einigen Jahren durch den sog. "horizontalen Laufbahnwechsel" die Weiterbildung machen vom Hauptschullehrer zum Sekundarstufenlehrer - damit verbunden ist auch der Aufstieg in A13. Die erreichten Stufen von A12 werden dabei ganz normal "mitgenommen". Alles andere wäre ja auch absolut unfair und möglicherweise sogar finanziell "schädlich" für die Lehrkraft. Man stelle sich einen Lehrer vor, der diesen Job in A12 seit 20 Jahren macht und demnach auf einer höheren Stufe ist - und dann soll dieser mit A13 auf der niedrigsten Stufe anfangen aufgrund seiner Weiterbildung?! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dieses vor Gericht haltbar ist.

    Die ganze HoLa ist meiner persönlichen Auffassung nach eine absolute Sauerei und Respektlosigkeit gegenüber den erfahrenen KuK, die sich längst bewiesen und bewährt haben, an den Real- und Gemeinschaftsschulen dringend benötigt werden mit ihrer Expertise und wegen eines einzigen Semesters weniger Regelstudienzeit noch einmal ein Jahr ausgebildet werden, ehe sie A13 erhalten können. In dem Fall dann trotz der geforderten Zusatzqualifikation Erfahrungsstufen streichen zu wollen wäre schlichtweg nicht mehr rechtfertigbar gewesen.


    Ich nehme in anderen Fällen, in denen A13 einfach durch eine generelle Änderung der Besoldung bestimmter Lehraemter erhalten wird an, dass man zumindest nicht zurückfällt unter den Verdienst bei A12, Erfahrungsstufe xy. Das weiß ich ich aber nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich hoffe auch, dass wir die Erfahrungsstufen "mitnehmen" können. Sonst würden einige Kolleginnen und Kollegen unter ihre derzeitige Besoldungshöhe fallen und nach Jahren mit den Berufsanfängern gleichgesetzt werden. Das wäre sehr ungerecht. Leider muss ich auch sagen, dass ich dem Land da so einiges zutraue...

  • Sonst würden einige Kolleginnen und Kollegen unter ihre derzeitige Besoldungshöhe fallen und nach Jahren mit den Berufsanfängern gleichgesetzt werden

    Das darf aber durch den Bestandsschutz in der Regel nicht sein, das was du vorher hattest muss bleiben an Brutto, die Stufen aber natürlich nicht

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