Funktionsstelle anrechenbare Zeiten

  • Hallo zusammen


    Seit November habe ich sehr spontan einen Aufgabenbereich in der erweiterten Schulleitung übernommen. Ich bin A14. Nun lief das Bewerberverfahren für die Stelle, ich rechne aber erst zum neuen Schuljahr mit einer entsprechenden Entscheidung. Dennoch schon jetzt die Frage: angenommen ich bekomme die Stelle, kann die Zeit, in der ich die Aufgaben bereits übernommen habe, auf die Erprobungszeit angerechnet werden? Bin in RLP


    Vielen Dank

  • Also ich bin seit Ende Januar offiziell mit Verfügung Konrektorin und habe diesen Job aber schon deutlich vor der Revision und Ernennung gemacht. In der Verfügung stand aber explizit das diese "Vorzeit" nicht auf die Probezeit angerechnet wird. Dafür bräuchte es eine Anordnung der Bez Reg bzw. des Schulamtes zur kommissarischen Ausübung der Stelle der Konrektorin und die hatte ich nicht. Bei mir ist es NRW.

    Einmal editiert, zuletzt von Lamy74 () aus folgendem Grund: Wort ausgetauscht

  • angenommen ich bekomme die Stelle, kann die Zeit, in der ich die Aufgaben bereits übernommen habe, auf die Erprobungszeit angerechnet werden?

    Bei mir in NRW war das seinerzeit so.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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