Hallo zusammen
Seit November habe ich sehr spontan einen Aufgabenbereich in der erweiterten Schulleitung übernommen. Ich bin A14. Nun lief das Bewerberverfahren für die Stelle, ich rechne aber erst zum neuen Schuljahr mit einer entsprechenden Entscheidung. Dennoch schon jetzt die Frage: angenommen ich bekomme die Stelle, kann die Zeit, in der ich die Aufgaben bereits übernommen habe, auf die Erprobungszeit angerechnet werden? Bin in RLP
Vielen Dank