Also ich sehe das bei mir durchaus auch bei älteren Kollegen, daß da in der Freizeitkategorie gedacht wird und dann kommen so Dinge, wie: „Ich will einmal in meinem Leben am Boston-Marathon teilnehmen, aber da wir ja auf die Schulferien festgenagelt sind, geht das frühestens erst wenn ich in 30 Jahren Pensionär bin. Ob ich das dann konditionell noch schaffe? Ich denke nicht. “
In NRW kann man als Lehrer auch Sonderurlaub nehmen.
ZitatStaatsbürgerliche, kirchliche und sportliche Zwecke (§ 26 FrUrlV)
Nach § 26 Abs. 1 kann für die Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, wissenschaftlichen oder anderen beruflichen, politischen, kirchlichen, gewerkschaftlichen, karitativen, sportlichen oder ähnlichen Zwecken dienen, Urlaub unter Beschränkung auf das notwendige Maß bewilligt werden, soweit die Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit nicht möglich ist und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gilt hinsichtlich des Nachweises, ob Veranstaltungen beruflichen oder politischen Zwecken dienen, entsprechend.
Der Urlaub darf, auch wenn er für verschiedene Zwecke bewilligt wird, insgesamt fünf Arbeitstage einschließlich Reisetage im Urlaubsjahr nicht übersteigen. In besonderen Ausnahmefällen kann Urlaub bis zu zehn Arbeitstagen einschließlich Reisetage im Urlaubsjahr bewilligt werden. Für die aktive Teilnahme an den Olympischen Spielen, sportlichen Welt- und Europameisterschaften, internationalen sportlichen Länderwettkämpfen und den dazugehörigen Vorbereitungskämpfen auf Bundesebene sowie an Europapokalwettbewerben kann darüber hinaus Urlaub bewilligt werden.
Da steht nichts von einem Einzelwettkampf wie dem "Boston-Marathon", aber ich würde es schon generell als möglich erachten, dass man dafür vom Dienst freigestellt wird. Einfach fragen. (bzw: zählt der "Boston Marathon" als "internationaler sportlicher Länderwettkampf", auch wenn man als "Einzelperson" und nicht explizit "für sein Land" antritt.