Fehlzeiten auf dem Zeugnis der Klasse 1 /2 in NRW

  • Hallo!

    Wie ist es mit den Fehlzeiten auf dem Zeugnis für Klasse 1 und 2 in NRW geregelt? Die Kinder erhalten ja in Klasse 1/2 kein Halbjahreszeugnis. Werden dann auf dem Zeugnis im Sommer die Fehlzeiten des gesamten Schuljahres aufgeführt? Steht die Reglung irgendwo?

    LG

    Yogi

    • Offizieller Beitrag

    Die Regelungen zu den Zeugnissen verstehe ich auch bezüglich der formalen Angaben so: Sie gelten für das gesamte Schuljahr, wenn kein Halbjahreszeugnis vorgesehen ist.


    Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (VVzAO-GS)

    § 6 Zeugnisse

    (1) In der Schuleingangsphase und in der Klasse 3 erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.


    Verweis auf Schulgesetz:

    § 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn

    (2) Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen.


    Anlage (zu Nr. 6.1 VVzAO-GS)

    Die Zeugnisse enthalten folgende Angaben:

    • Name und amtliche Bezeichnung der Schule
    • Name und Geburtsdatum des Kindes, Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase oder besuchte Klasse, Schuljahr
    • Entschuldigt und unentschuldigt versäumte Stunden
    • Auf den Zeugnissen ist die amtliche Schulnummer anzugeben.

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

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