Wie verhält es sich mit der Altersgrenze zur Verbeamtung? Ist diese aufgehoben, wenn man vorher ( in einem anderen Bundesland) bereits verbeamtet war?
Nein, darum war es bei mir auch zeitkritisch und ich hatte keine Lust auf eine Freigabe irgendwann eventuell zu warten.
ZitatUnd werden die Erfahrungsstufen mitgenommen?
Die Stufenfestsetzung erfolgt so oder so neu. Ich meine gelesen zu haben, dass mit Freigabe eine Angleichungszahlung erfolgt falls die Stufe drunter ist. Aber da bin ich nicht rechtssicher.