Beamtentausch/Freigabe RLP->MV

  • Guten Morgen,


    ich möchte mit meiner Familie nach Mecklenburg ziehen (mein Mann kommt von dort und möchte zurück).

    Hat jemand Erfahrungen mit diesen Bundesländern bzgl Dauer und Problemen?

    An wen sollte/ kann ich mich wenden um die Chancen zu verbessern, falls das überhaupt geht

    Ich freue mich über jegliche Tipps/Kommentare


    Liebe Grüße und noch einen schönen Tag

    Lisa

  • Also ich weiß, dass MV dafür sehr offen ist. Ob man derzeit natürlich abgegeben wird, ist die andere Frage. Würde dort mal im Ministerium anrufen oder den Personalrat fragen.

  • Ich kann dir leider nur sagen, dass ich kündigen musste da ich über Ländertauschverfahren keine Freigabe von der ADD erhalten habe in diesem Durchgang. Wenn du eine sichere Option hast, ist das aber auch eine gute Alternative 😁

  • Ich kann dir leider nur sagen, dass ich kündigen musste da ich über Ländertauschverfahren keine Freigabe von der ADD erhalten habe in diesem Durchgang. Wenn du eine sichere Option hast, ist das aber auch eine gute Alternative 😁

    Hallo!

    Ich bekomme auch keine Freigabe meiner Schule für das Ländertauschverfahren. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, einen Antrag auf Entlassung zu stellen, damit ich mich dann zum neuen Schuljahr in einem anderen Bundesland bewerben kann. Könntest du mir vielleicht sagen, was genau in solch einem Antrag stehen muss, damit der rechtsgültig ist. Über eine Antwort wäre ich dir sehr dankbar!

  • Hallo!

    Ich bekomme auch keine Freigabe meiner Schule für das Ländertauschverfahren. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, einen Antrag auf Entlassung zu stellen, damit ich mich dann zum neuen Schuljahr in einem anderen Bundesland bewerben kann. Könntest du mir vielleicht sagen, was genau in solch einem Antrag stehen muss, damit der rechtsgültig ist. Über eine Antwort wäre ich dir sehr dankbar

    Hallo,


    ich habe ihn an die ADD nach Trier über den Dienstweg geschickt. Drin stand nur, dass ich meine Entlassung beantrage zum Zeitpunkt xx.xx.xxxx. 😊

  • Ok, also hast du keine Paragraphen angegeben. Und darf ich, wie du das bzgl. des Altersgeldes formuliert hast?

  • „Das Altersgeld muss nicht beantragt werden. Die Festsetzung des Altersgeldes erfolgt von Amts wegen, außer es wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf Altersgeld zu verzichten, mit der Folge, dass eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt wird.“


    Stand so in einem Schrieb, den ich vor zwei Monaten vom LBV aufgrund einer Nachfrage erhalten habe, in der es u.a. um mein (fiktives) Altersgeld ging.

  • Ok, also hast du keine Paragraphen angegeben. Und darf ich, wie du das bzgl. des Altersgeldes formuliert hast?

    Nein, keine Paragraphen und in RLP gibt's kein Altersgeld.😬 Die Pensionsansprüche können wohl übertragen werden, wenn man innerhalb von 2 Jahren erneut verbeamtet wird. Dafür gibt's ein extra Formular.

  • „Das Altersgeld muss nicht beantragt werden. Die Festsetzung des Altersgeldes erfolgt von Amts wegen, außer es wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf Altersgeld zu verzichten, mit der Folge, dass eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt wird.“


    Stand so in einem Schrieb, den ich vor zwei Monaten vom LBV aufgrund einer Nachfrage erhalten habe, in der es u.a. um mein (fiktives) Altersgeld ging.

    Folgendes stand in einer Info seitens der GEW dazu, die mir ein Kollege heute weitergeleitet hat:


    „Ein Antrag auf Entlassung ist formlos, schriftlich mit Angabe Ihres Austrittsdatums auf dem Dienstweg an das Regierungspräsidium zu stellen. In dem Entlassungsschreiben sollten Sie dann noch beantragen, dass die bis dato erdienten Versorgungsansprüche als Altersgeld gutgeschrieben werden sollen.“

  • Ich kann dir leider nur sagen, dass ich kündigen musste da ich über Ländertauschverfahren keine Freigabe von der ADD erhalten habe in diesem Durchgang. Wenn du eine sichere Option hast, ist das aber auch eine gute Alternative 😁

    Hallo, darf ich fragen, wie lange du vor deinem Wunsch auf Entlassung im Dienst warst und ob du durch die Entlassung Probleme mit einer erneuten Verbeamtung in einem anderen Bundesland oder große Verluste bei den Pensionsansprüchen hattest?


    Außerdem würde ich gerne wissen, wie du das mit der Krankenversicherung geregelt hast. Gibt es da eine Möglichkeit der Überbrückung in der privaten KK, wenn man eine neue Beamtenstelle in Aussicht hat?


    Ich danke dir im Voraus sehr für deine Antwort!


    Liebe Grüße


    Mariia

  • Hallo!

    Ich beende mit diesem Schuljahr mein siebtes Dienstjahr. Ich habe einen ziemlich guten Kontakt ins Hessiche Kultusministerium und da teilte man mir mit, dass ich mich auf normalem Wege bewerben solle und dass mein Ausscheiden aus BW kein Problem darstellt. In der Region in die ich möchte, sind meine Fächer momentan wohl sehr begeehrt, sodass es für eine Neuverbeamtung ganz gut aussieht.

    Mit meiner Verischerung bin ich noch im Ausstausch. Weiterhin prüfe ich gerade, auf welches Datum ich meine Entlassung festlege. Eventuell bekomme ich sogar einen fließenenden Übergang hin, da in Hessen die Schulen zu jedem Zeitpunkt auf das Ranglistenverfahren zugreifen können.

  • Hallo!

    Ich beende mit diesem Schuljahr mein siebtes Dienstjahr. Ich habe einen ziemlich guten Kontakt ins Hessiche Kultusministerium und da teilte man mir mit, dass ich mich auf normalem Wege bewerben solle und dass mein Ausscheiden aus BW kein Problem darstellt. In der Region in die ich möchte, sind meine Fächer momentan wohl sehr begeehrt, sodass es für eine Neuverbeamtung ganz gut aussieht.

    Mit meiner Verischerung bin ich noch im Ausstausch. Weiterhin prüfe ich gerade, auf welches Datum ich meine Entlassung festlege. Eventuell bekomme ich sogar einen fließenenden Übergang hin, da in Hessen die Schulen zu jedem Zeitpunkt auf das Ranglistenverfahren zugreifen können.

    Danke für deine ausführliche Antwort!


    Weißt du, ob du in Hessen dann eine weitere Probezeit durchlaufen musst oder wird dir deine Zeit aus BW angerechnet?


    Liebe Grüße


    Mariia

  • Liebe Mariia!


    Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und es gibt diesbezüglich keine Probleme. Man kann problemlos für 18 Monate in die gesetzliche KV der Debeka wechseln. Falls man vorher wieder verbeamtet wird, rutscht man wieder in die private KV.

    LG

  • Ich kann sagen, dass ich ein Jahr auf Probe verbeamtet werde, weil das die Mindestdauer ist. Und der Rest wird angerechnet.

  • Hallo.

    Ich bin ganz neu hier und zwar zu dem Zweck, mehr über den Bundeslandwechsel ohne Tauschverfahren und ohne Freigabe - also über eigene Entlassung aus dem Dienst und Neu-Verbeamtung (hoffentlich!) zu erfahren (das würde bei mir vermutlich zehn Jahre dauern, weil meine Kommune mich nicht gehen lassen wird aufgrund massiven Lehrermangels). Konkret soll es von NRW nach Niedersachsen gehen.


    Sasa, kannst du etwas dazu sagen, wie genau du vorgegangen bist? Auch wenn du den Wechsel in bzw. von anderen Bundesländern vollzogen hast, interessiert mich dein Vorgehen.
    Vielleicht gibt es auch noch andere unter euch, die den Wechsel in ein anderes Bundesland durch Verlassen des Beamtenverhältnisses im einen Bundesland und Wieder-Verbeamtung im neuen Bundesland vollzogen haben.


    Mich interessiert im Besonderen Folgendes:

    Hattest du eine Freigabe von deinem DIenstherrn, um dich in einem Bundesland zu bewerben?

    Wie genau hast du die Planstelle im neuen Bundesland ausgemacht - über normale Bewerbeverfahren - oder hast du dich direkt an Schulämter bzw. Institutionen in den Kommunen gewandt?

    Hattest du die amtsärztliche Untersuchung im neuen Bundesland, während du noch im alten unter Vertrag standest? Hast du vor oder nach Vertragsunterschrift beim neuen Dienstherrn erfahren, ob die amtsärztliche Beurteilung positiv ausfällt?


    Mir ist bewusst, dass du, Sasa, nur deine subjektive Erfahrung darlegen kannst. Vielleicht finden sich ja auch noch andere, die etwas dazu sagen können. Im Zweifel würde ich auch einen eigenen Thread eröffnen, um meine Fragen zu klären.


    An den Personalrat will und werde ich mich mit meinen Fragen, vor allem den rechtlichen, auch noch wenden. Allerdings hat sich der Wunsch nach dem Bundeslandwechsel plötzlich aufgrund einer privaten Angelegenheit ergeben. Dabei muss schnell eine Entscheidung her, daher würde ich gerne euer Schwarmwissen nutzen.


    Ich freue mich auf eure Beiträge.


    Grüße


    Andra

  • Wie verhält es sich mit der Altersgrenze zur Verbeamtung? Ist diese aufgehoben, wenn man vorher ( in einem anderen Bundesland) bereits verbeamtet war? Und werden die Erfahrungsstufen mitgenommen?

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Zitat

    Hallo.

    Ich bin ganz neu hier und zwar zu dem Zweck, mehr über den Bundeslandwechsel ohne Tauschverfahren und ohne Freigabe - also über eigene Entlassung aus dem Dienst und Neu-Verbeamtung (hoffentlich!) zu erfahren (das würde bei mir vermutlich zehn Jahre dauern, weil meine Kommune mich nicht gehen lassen wird aufgrund massiven Lehrermangels). Konkret soll es von NRW nach Niedersachsen gehen.


    Sasa, kannst du etwas dazu sagen, wie genau du vorgegangen bist?

    Stelle gesucht Über Leo. Schule kontaktiert, beworben, und während der Bewerbungsfrist meine Entlassung beantragt. Hätte auch schief gehen können, aber arbeitslos wäre ich aufgrund von Mangel wohl nicht geworden, auch wenn es nicht die Schule gewesen wäre.


    Zitat

    Mich interessiert im Besonderen Folgendes:

    Hattest du eine Freigabe von deinem DIenstherrn, um dich in einem Bundesland zu bewerben?



    Nein. Habe es einfach ohne Freigabe gemacht.


    Zitat

    Wie genau hast du die Planstelle im neuen Bundesland ausgemacht - über normale Bewerbeverfahren - oder hast du dich direkt an Schulämter bzw. Institutionen in den Kommunen gewandt?


    Ich habe die Stelle in Leo gefunden und die Schule direkt kontaktiert und mich parallel arauf beworben.


    Zitat

    Hattest du die amtsärztliche Untersuchung im neuen Bundesland, während du noch im alten unter Vertrag standest?


    Ja hatte ich. Aber die Bestätigung über die Entlassung hatte ich auch.


    Zitat

    Hast du vor oder nach Vertragsunterschrift beim neuen Dienstherrn erfahren, ob die amtsärztliche Beurteilung positiv ausfällt?

    Also die Ernennung erfolgt ja nur wenn wenn die Beurteilung positiv ist im Beamtenverhältnis. Da ich aber keine 'Baustellen' habe, bin ich nicht davon ausgegangen das es nicht klappt.

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