schulleitergutachten II

  • bei uns ist es so, dass das schulleitergutachten bis ende september fertig sein muss.
    ich frage mich nun gerade, was dort eigentlich über meinen unterricht und alles was dazu gehört (unterrichtsbefähigung, umgang mit schülern etc.) drinnen stehen wird, wenn die schulleitung bisher noch nie in meinem unterricht war??!!


    und da ich weiß, wie wenig zeit sie hat und wie gestresst sie ist, vermute ich mal, dass sie bis zu den sommerferien auch nicht gucken kommt.


    muss sie denn was zu meinem unterricht schreiben?
    muss sie dann dazu meine mentoren fragen (die sehen mich ja AB UND ZU.......)?


    oder kann es auch sein, dass sie die note 'nur' aufgrund außerunterrichtlicher leistungen gibt (wie in meinem fall eine - zusätzlich zu den 12 stunden - ag, tn an konferenzen, festplanungen etc., aufräumarbeiten usw usw usw)?



    lg,
    silke

  • Der Schulleiter wird sich mit deinem AKO unterhalten, die Fachlehrergutachten lesen, dein restliches Verhalten in der Schule betrachten etc. etc.


    Bei mir stand was über mein allgemeines Verhalten, mein Verhältnis zu Schülern und Kollegen, meine Einsatzbereitschaft usw. drin.


    Aber für das fachliche gibt es ja sowieso die Fachleitergutachten - wenn ich das nicht falsch sehe ...

  • Meine Schulleiterin kommt immer mit zu den Unterrichtsbesuchen. Und im Seminar sagte man uns, dass wir darauf achten sollen (toller Tipp...), dass die letzten Mentorengutachten gut seien, da sie auf jeden Fall im Schulleitergutachten Verwendung finden...


    Zur Ako: Bei uns würde das nichts bringen, die zu fragen, denn sie hat den Posten einfach nur so... Sie war noch nie in meinem Unterricht...

  • Der Schulleiter wird sich mit jedem an der Schule unterhalten, der deinen Unterricht kennt: Mentoren, ggf. AKO. Mit den Fachleitergutachten darf die Note eigentlich nix zu tun haben, erstens kennt der Schulleiter die ja gar nicht, zweitens hast du dafür ja schon ne Note bekommen. Auch die Note nur auf außerunterrichtlichen Leistungen zu begründen, ist nicht zulässig. Was alles berücksichtigt werden muss, findest du ja in den Links von alias und mir im anderen Thread.


    LG
    Britta

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