Liebe Kolleg:innen,
ich habe als Sozialpädagog. Fachkraft in der SEP einen Versetzungsantrag innerhalb von NRW gestellt. Damals war ich noch nicht schwanger. Heute habe ich eine Schule in einem Kreis (zu) weit entfernt vom geplanten neuen Wohnort zugewiesen bekommen.
Ich gehe im Mai in Mutterschutz und komme erst im Juli 2024 in den Dienst zurück.
Kann ich die Versetzung ablehnen und mich trotzdem nächstes Jahr aus der Elternzeit heraus wohnortnah (hoffentlich wohnortnäher) versetzen lassen? Oder hätte die Ablehnung zur Folge, dass ich mich nicht versetzen lassen kann?
Vielleicht weiß jemand Rat? Ich muss mich innerhalb einer Woche entscheiden und bin jetzt verunsichert.
Vielen Dank!