Hallo!
Ich habe eine Frage, da es dazu in den Foren immer unterschiedliche Meinungen gibt.
Wenn man sich in NRW über STELLA auf eine ausgeschriebene Stelle an einer Gesamtschule bewirbt, von A12 auf A13, was ist das dann genau?
In der Ausschreibung steht zum Beispiel: "Mitarbeit in der Organisation und Entwicklung sowie Evaluation des Ganztagsprorgamms an einer Gesamtschule mit 2 Standorten. Die Aufgaben können sich im Zuge der Schulentwicklung ändern."
Nach Bewerbung, Zulassung, Revision usw. wurde man, nach Bestenauslese, ausgewählt und befördert. A12 auf A13.
Manche sagen: Das wäre keine Beförderung in das 1. Beförderungsamt, sondern eine einfache Eingruppierung in eine freie Planstelle nach A13. Und die Aufgabe, die man laut Ausschreibung übernehmen solle, könne man niederlegen und erhält trotzdem weiter A13. Die Übernahme von Aufgaben sei nicht verpflichtend .....!
Ich kenne die funktionslosen Beförderungsämter in der Grundschule in NRW.
Aber das ist doch nicht dasselbe, oder?
Ich sehe das so, wenn man sich auf eine STELLA-Stelle bewirbt, in welcher eine zu übernehmende Aufgabe beschrieben wird, dann ist das zwar keine Funktion wie Abteilungsleiter oder Schulleiter einer Gesamtschule. Aber es ist doch trotzdem eine aufgabengebundene Beförderung, oder?
Also: Das 1. Beförderungsamt in der Sek 1 , richtig?
Oder sehe ich das falsch....?
Da hatte ich neulich eine wilde Diskussion....
Danke Euch!