Notenbildung Berufsschule Saarland

  • Hallo,


    bei mir herrscht große Unsicherheit, was die Umrechnung von Prozentzahlen in Noten angeht.

    Im Kollegium herrscht auch keine Einigkeit, wie man aus einer Prozentzahl die Note ermittelt. Manche geben z.B. die Note "Sehr gut" ab 90%, andere bereits bei 85%.

    Einige verwenden das Schema für die gymnasiale Oberstufe, andere sagen, dieses Schema gelte nicht für die Berufsschule.

    Dann soll es Unterschiede geben zwischen Fachoberschule und Berufsschule.

    GIbt es unter 25% die "Ungenügend" oder unter 20%?


    Weiß hier jemand, wo diese Umrechnungstabellen im saarländischen Schulgesetz, im Amtsblatt, u.s.w. veröffentlicht wurden?


    Würdet mir wirklich sehr helfen.


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Es würde mich nicht wundern, wenn es diese verbindlichen Tabellen mit Ausnahme der zentralen Prüfungen wie dem Abitur nicht gibt. Ansonsten wären sie so global an die Prüfungsordnungen oder an das Schulgesetz etc. angebunden, dass man sie finden müsste. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Es gibt immer entsprechende Tabellen. Falls nicht, sollte man sich in der Schule auf eine einigen. Aber berechnen darf man Noten ja eh nicht. Von daher ist das eigentlich auch wurscht

  • In BW gibt es da auch keine festen Vorgaben für normale Klausuren. Zur Orientierung für die Oberstufe kann man die Abiturtabelle verwenden und für die Mittelstufe die der früheren zentralen Klassenarbeiten. Grundsätzlich ist aber jeder frei in seiner Entscheidung.

  • Es gibt immer entsprechende Tabellen. Falls nicht, sollte man sich in der Schule auf eine einigen. Aber berechnen darf man Noten ja eh nicht. Von daher ist das eigentlich auch wurscht

    Auch ein Unterschied zwischen NRW und Baden-Württemberg. Ich hatte neulich in einem anderen Thread von meinen Problemen beim Bundeslandwechsel berichtet.


    Hier sind feste Tabellen völlig verpönt. Ich kenne keine Schule hier, die so etwas eingeführt hat. Nur bei identischen Klassenarbeiten (zentrale Abiturprüfung etc.) gibt es welche. Immer stimmt also nicht.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Es gab mal ein Urteil, dass der IHK-Kammerschlüssel nicht in der Berufsschule verwendet werden darf, da dieser nichtlinear ist. Meinst Du diese Umrechnung evtl.?

    Ansonsten: Ich wüsste nicht, dass in NRW irgendwo steht, wieviel % welche Note ergibt. Fürs Saarland kann ich natürlich nicht sprechen, aber das sind meine Erfahrungswerte für NRW.

    Insofern: Leg das doch einfach selbst fest, wenn Du dazu nichts findest. Oder besprich Dich mit der Fach/Bildungsgangkonferenz und legt dort gemeinsam etwas im Leistungsbewertungskonzept fest.

  • Danke für die Antworten. Im Saarland gibt es nur eine Tabelle für die gymnasiale Oberstufe.


    Sie gibt an, wieviel % der erreichbaren Punkte man für welche Note braucht.


    ab...


    95% Sehr gut +

    90% Sehr gut

    85% Sehr gut -


    usw.


    Siehe: Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) Vom 2. Juli 2007, Anlage 14


    Werde das wirklich mal in den entsprechenden Fachkonferenzen vorbringen.

  • Hier in NDS werden die Grundsätze der Leistungsbewertung (und damit ja auch der Klassenarbeiten/Klausuren) gemäß Schulgesetz von der Gesamtkonferenz festgelegt. An den BBS konkretisieren die Bildungsgang- und Fachteams diese. An meiner Schule werden mit Ausnahme des Beruflichen Gymnasiums und der Berufseinstiegsschule (dort wird laut Verordnungen anders - etwas "milder" - bewertet) alle Klassenarbeiten/Klausuren nach dem IHK-Schlüssel bewertet. Somit steht also genau fest, wieviel Prozent welche Note ergibt.

    Aber berechnen darf man Noten ja eh nicht.

    Natürlich darf man Noten für Klausuren/Klassenarbeiten berechnen. Oder wie kommst du drauf, welche Note ein/e Schüler/in hat, der bspw. in einer Klausur 69 von 100 möglichen Punkten erreicht hast?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Sissymaus : Ich habe auch nochmal gegoogelt, aber ebenfalls dieses Urteil nicht finden können.

    Irgendwie kommt es mir aber doch merkwürdig vor, dass die IHK Prüfungen nach dem altbekannten Schlüssel bewerten darf, Berufsschulen dies aber nicht dürfen sollen!?

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  • Sissymaus : Ich habe auch nochmal gegoogelt, aber ebenfalls dieses Urteil nicht finden können.

    Irgendwie kommt es mir aber doch merkwürdig vor, dass die IHK Prüfungen nach dem altbekannten Schlüssel bewerten darf, Berufsschulen dies aber nicht dürfen sollen!?

    Die Kammern haben ja mit der Schule nichts zu tun. Jede zertifizierende Stelle kann ihren eigenen Bewertungsmaßstab festlegen. Schulen sind da doch eher anderen Regeln unterworfen.

  • Nein, natürlich haben die Kammern mit den Schulen so gesehen nichts zu tun. Aber ich kenne viele BBSn, wo nach dem IHK-Schlüssel in den allermeisten Bildungsgängen bewertet wird. Auch deswegen kommt es mir reichlich seltsam vor, dass das (EDIT: im Berufsschulbereich) nicht zulässig sein soll. Diese Schulen würden sich ja dann alle nicht gesetzeskonform verhalten.

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  • Nein, natürlich haben die Kammern mit den Schulen so gesehen nichts zu tun. Aber ich kenne viele BBSn, wo nach dem IHK-Schlüssel in den allermeisten Bildungsgängen bewertet wird. Auch deswegen kommt es mir reichlich seltsam vor, dass das (EDIT: im Berufsschulbereich) nicht zulässig sein soll. Diese Schulen würden sich ja dann alle nicht gesetzeskonform verhalten.

    Mir geht des da ähnlich. Ich kenne keine Schule die in dem Bereich etwas anderes verwendet.

  • Wir verwenden im Berufsschulbereich auch den IHK-Schlüssel. Für andere Bildungsgänge gilt ein etwas weniger strenger, dafür aber nahezu linearer Schlüssel.

  • Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Wohl wahr. Ich bleibe aber dabei, dass ich mir absolut nicht vorstellen kann, dass dieses Urteil noch maßgeblich ist (nicht umsonst ist ja scheinbar nirgends im WWW mehr auffindbar) und die vielen beruflichen Schulen, die in den Berufsschulklassen den IHK-Schlüssel anwenden, sich wissentlich so weit aus dem Fenster lehnen würden. Das wäre doch sicherlich im Laufe der Jahre (das Urteil stammt ja schließlich schon aus dem Jahr 1979!) irgendwo irgendjemandem aufgefallen.

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  • Wenn sich kein Gericht gegenteilig geäußert hat, dürfte es noch gültig sein. Sowas wird ja nicht irgendwann ungültig.

    Ich suche mal meine Schulrechts-Sachen raus, hatte eine FoBi. Da wurde darauf auch verwiesen.

  • Das wäre nett von dir. Ich habe wirklich noch nie davon gehört, obwohl ich einige Kolleg*innen habe (gerade Bildungsgangleiter*innen, die ja auch für die Berufsschule zuständig sind, sowie die Mitglieder unserer erweiterten SL), die im Schulrecht sehr firm sind.

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