Abiturklasse Notengebung - 1. mit 2. Halbjahr verrechnen?

  • Hallo zusammen,


    Ich hatte in den letzten Tagen mit einigen Kollegen diskutiert inwiefern das erste mit dem 2 Halbjahr verrechnet wird.

    Das 2 Halbjahr in der jetzigen Abiturklassen ist natürlich kürzer als das erste.


    Die Frage war, ob es ok wäre die Note aus dem 1. HJ in kleinen Anteilen zur Note des 2. HJ verrechnen kann.


    Beispiel: Schüler stand 1. HJ mit insgesamt 2 Klausuren Note 3, jetzt mit einer Klausur 4-, da die Klausur mit 5- verhauen wurde.

    Theoretisch wäre eine 4- für das 2. HJ zu vergeben. Da das erste Hj aber mit einer 3 bewertet wurde frage ich mich ob es eher eine 4 sein sollte.


    Die Kollegen sind unterschiedlicher Auffassung. Was meint ihr?


    Grüße

    Phil

  • Bundesland?

    Bei uns (RLP) gibt's für die 13er kein zweites Halbjahr. Wir entlassen unseren Abijahrgang nächste Woche...

    • Offizieller Beitrag

    Die Qualifikationsphase besteht aus vier Halbjahren, die jeweils separat benotet werden - bundeslandunabhängig nach Ziffer 9 der KMK-Vereinbarung. Und damit ergibt sich zwangsläufig, dass eine verhauene Klausur in der Q2.2 ggf. zu einem Defizit führt. Die Noten aus Q2.1 sind bereits "verbucht" und ein Einbezug ist unzulässig. Daran ändert auch der seit Jahrzehnten bestehende Umstand, dass das zweite Halbjahr der Q2 kürzer ist als das erste, rein gar nichts.

    Diese Diskussion dürfte eigentlich in dieser Form gar nicht aufkommen. Für individuelle Auffassungen ist da kein Raum. (Und es erschreckt mich immer wieder, wie völlig unkundig manche KollegInnen sind...)

  • Die Qualifikationsphase besteht aus vier Halbjahren, die jeweils separat benotet werden - bundeslandunabhängig nach Ziffer 9 der KMK-Vereinbarung. Und damit ergibt sich zwangsläufig, dass eine verhauene Klausur in der Q2.2 ggf. zu einem Defizit führt. Die Noten aus Q2.1 sind bereits "verbucht" und ein Einbezug ist unzulässig. Daran ändert auch der seit Jahrzehnten bestehende Umstand, dass das zweite Halbjahr der Q2 kürzer ist als das erste, rein gar nichts.

    Diese Diskussion dürfte eigentlich in dieser Form gar nicht aufkommen. Für individuelle Auffassungen ist da kein Raum. (Und es erschreckt mich immer wieder, wie völlig unkundig manche KollegInnen sind...)

    Danke für die Info,

    So habe ich es ehrlich gesagt auch verstanden. Wurde dann nur unsicher als manche meinten „im Sinne des Schülers“ kann man es machen.


    Finde es aber dann wiederum erschreckend und schwierig, wenn andere die Noten subjektiv betrachten und anders agieren als sie sollten.


    Danke dir

  • So habe ich es ehrlich gesagt auch verstanden. Wurde dann nur unsicher als manche meinten „im Sinne des Schülers“ kann man es machen.

    Finde es aber dann wiederum erschreckend und schwierig, wenn andere die Noten subjektiv betrachten und anders agieren als sie sollten.

    Das finde ich auch erschreckend. Bitte die betreffenden Kollegen darauf hinweisen, dass dies ganz klar unzulässig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das ist leider immer das Problem in Kollegien, wo es "Freigeister" (und -geisterinnen) gibt, die meinen, klare Regeln wären individueller Auslegung unterworfen. Da müssten Oberstufenleitung und Schulleitung klar intervenieren.

    Ich habe das neulich in meinem Koordinationsbereich bei einem weniger gravierenden Problem in der erweiterten Schulleitungsrunde gemacht und muss jetzt noch die Kollegen sensibilisieren.

  • Das finde ich auch erschreckend. Bitte die betreffenden Kollegen darauf hinweisen, dass dies ganz klar unzulässig ist.

    Und wenn sie's doch machen, sollten sie wenigstens die Klappe halten.

  • Danke für die Info,

    So habe ich es ehrlich gesagt auch verstanden. Wurde dann nur unsicher als manche meinten „im Sinne des Schülers“ kann man es machen.

    Finde es aber dann wiederum erschreckend und schwierig, wenn andere die Noten subjektiv betrachten und anders agieren als sie sollten.

    Das Problem kann doch von jedem Kollegen rechtskonform dadurch gelöst werden, dass die mündliche Note, die es ja auch geben muss, im Rahmen der pädagogischen Freiheit besser ist, als im ersten Halbjahr.

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