Änderung Besoldungstabelle Bayern

  • Liebe (bayerische) Kolleginnen und Kollegen,


    ich werde nicht so ganz schlau aus dem, was ich in der allwissenden Müllhalde (aka Internet) so finde.

    "[G]emäß Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (Drs. 18/26145), gültig ab 1. Januar 2023" (s. z.B. hier https://www.bbb-bayern.de/wp-c…oldungstabelle-2023-1.pdf) gibt es ja ab April (? erste Frage, habe ich das richtig verstanden?) neue Regelungen bzgl. des Orts- und Familienzuschlags.


    Ist da jemand in dem Thema drin? Mir stellen sich nämlich einige Fragen. Zum Beispiel: Gibt es die Strukturzulage trotzdem weiterhin?


    Irgendwo habe ich gelesen, dass auch rückwirkend Zahlungen geleistet werden sollen, weil der Gesetztesentwurf wohl schon von 2020 ist - woanders stand dann wieder, dass dem nicht so sei. Was stimmt denn nun?


    Vielleicht hat jemand mehr Expertise. Bestimmt, ich hab nämlich null.


    Viele Grüße

    Kiesel

  • Danke!
    Verdi schreibt z.B: "

    Die bisher als Fürsorgeleistung gewährte Ballungsraumzulage wird unter Angleichung der Gebietskulisse

    in die neue Ortskomponente integriert" https://bayern.verdi.de/gruppe…99-11ed-87c7-001a4a160111

    Laut deinem Rechner ist sie aber noch separat dabei.


    Bei Schlechterstellung mit der neuen Regelung solles laut BLLV wohl "Bestandsschutz" mit Beibehaltung der bisherigen Zahlungshöhe geben (https://www.bllv.de/vollstaend…angemessenen-alimentation) Darauf hoffe ich.

  • Die Strukturzulage erhält nun jeder unabhängig von der Besoldungshöhe, wenn er im entsprechenden Gebiet wohnt. Vorher war das gedeckelt auf einen Brutto-Max-Betrag. Sind bei mir 150 Brutto als Single, dafür ist die Miete 4x so teuer wie in Mietstufe 3.

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