Liebe (bayerische) Kolleginnen und Kollegen,
ich werde nicht so ganz schlau aus dem, was ich in der allwissenden Müllhalde (aka Internet) so finde.
"[G]emäß Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (Drs. 18/26145), gültig ab 1. Januar 2023" (s. z.B. hier https://www.bbb-bayern.de/wp-c…oldungstabelle-2023-1.pdf) gibt es ja ab April (? erste Frage, habe ich das richtig verstanden?) neue Regelungen bzgl. des Orts- und Familienzuschlags.
Ist da jemand in dem Thema drin? Mir stellen sich nämlich einige Fragen. Zum Beispiel: Gibt es die Strukturzulage trotzdem weiterhin?
Irgendwo habe ich gelesen, dass auch rückwirkend Zahlungen geleistet werden sollen, weil der Gesetztesentwurf wohl schon von 2020 ist - woanders stand dann wieder, dass dem nicht so sei. Was stimmt denn nun?
Vielleicht hat jemand mehr Expertise. Bestimmt, ich hab nämlich null.
Viele Grüße
Kiesel