Trotz Corona mit Maske arbeiten - Stigmatisierung?

  • Wenn du sie für unnötig hältst, wie wäre es dann, dich einfach rauszuhalten statt hier rumzutrollen?

    Wäre die für andere unnötig, würden sie sie wohl nicht führen!

    Entschuldige bitte, dass ich deine Filterblase verletze.


    Ich werde mich informieren was du gerne lesen möchtest.

  • Das RKI erfasst nur die gemeldeten Fälle.

    Das RKI hat immer nur die gemeldeten Fälle erfasst.


    Das Beispiel deiner Omas ist so aussagekräftig, wie wenn ich behaupte, dass im Verkehr niemand mehr stirbt - weil es in meiner Nachbarschaft niemanden erwischt hat.

    Anmerkung:
    Corona endet für Menschen mit schweren Vorerkrankungen tödlich.

    Beide haben schon lange schwere Erkrankungen, die das Immunsystem schwächen. Insofern vergleiche ich das nicht mit den ganz anders gelagerten Risiken im Straßenverkehr.

    Deine Omas sind geimpft - da kannst du Curevac¹, Biontec und Moderna Dankschreiben senden.

    Diesbezüglich stimme ich dir vollumfänglich bei.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Das RKI hat immer nur die gemeldeten Fälle erfasst.

    Richtig. Nur waren das - als die Tests noch über Hausärzte und Testzentren stattfanden - fast alle Fälle.
    Heute sind die Meldungen nur noch marginal - verglichen mit der Gesamtzahl der Infektionen. Die Leute schwitzen's raus - testen sich selbst - und bleiben (falls sie vernünftig genug sind) Zuhaus'.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Entschuldige bitte, dass ich deine Filterblase verletze.


    Ich werde mich informieren was du gerne lesen möchtest.

    Corona ist eine Filterblase? Uuups. Und sowas in einem Forum, in dem man sich unter Gebildeten wähnt ;)

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  • testen sich selbst

    Ist das so? Ich persönlich habe mich ca. seit einem Jahr nicht getestet und würde das auch nicht bei Krankheitssymptomen in Betracht ziehen. Wenn ich krank bin, bleibe ich einfach zuhause. Das war in vorpandemischen Zeiten ein etabliertes Vorgehen.


    Corona ist eine Filterblase?

    Wenn ich die Äußerungen hier im Forum mit der Lebensrealität in meinem Umfeld vergleiche, dann offenbar schon. Maximal im Lehrerzimmer treffe ich ab und zu noch vereinzelte Personen an, die sich hier im Forum argumentativ wiederfinden würden.


    Und sowas in einem Forum, in dem man sich unter Gebildeten wähnt

    Die Implikation ist eine absolute Frechheit. Keine Ahnung, wann es in Mode gekommen ist, Leute mit einer anderen Meinung abzuqualifizieren. Mir gefällt diese Tendenz nicht. Es muss ein Diskurs möglich sein, ohne das Gegenüber zu beleidigen.

  • Die Implikation ist eine absolute Frechheit.

    Keine Beleidigung. Tatsachenfeststellung. Wer Corona als "Filterblase" bezeichnet ist vom anderen Stern.

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  • Corona ist eine Filterblase? Uuups. Und sowas in einem Forum, in dem man sich unter Gebildeten wähnt ;)

    Vielleicht liest du nochmal was ich schrieb, bevor du einfach irgendwas schreibst.

  • Gar nicht. Das ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen was Tom hier behauptet.


    Keinem, der aktuelle positiv zur Arbeit kommt kann rechtlich irgendwas passieren.

    Lies doch einfach mal den Artikel und den Paragrafen des StGB. Kurzversion: Wenn ich grob fahrlässig oder vorsätzlich die Gesundheit eines anderen schädige, mache ich mich strafbar. Was ist daran nicht zu verstehen? Hältst Du das StGB für einen Fake? Ist das genannte BGH-Urteil nicht passend oder einfach nur falsch? Ist deine juristische Kompetenz einfach größer als die Richter am BGH?

    Vielleicht solltest Du dir mal lieber auf die Fakten eingehen statt einfach nur deine private Meinung zu postulieren.


    Letztlich kann man über 2 Punkte diskutieren:

    Wann fängt ein grob fahrlässiges Verhalten an?

    Welche Krankheiten sind banal und welche stellen eine Schädigung der Gesundheit im juristischen Sinne da?


    Beides werden Gerichte sicherlich irgendwann genauer definieren.

  • Dann nenn mir bitte einen Fall, bei dem ein Beschäftigter vor Corona "Probleme bekommen" hat, als er krank zur Arbeit ging und andere ansteckte. Ich vermute, dass du das nicht kannst, weil es keinen solchen Fall gibt. Der Fall ist so theoretisch, dass er in der Praxis gar nicht vorkommt.


    Ich bleibe dabei: Am einfachsten ist es, wenn man sich nicht mehr selbst testet. Bei Krankheitssymptomen bleibt man dann einfach zu Hause und wenn diese abgeklungen sind, geht man wieder zum Dienst. Back to normal.

  • Dann nenn mir bitte einen Fall, bei dem ein Beschäftigter vor Corona "Probleme bekommen" hat, als er krank zur Arbeit ging und andere ansteckte. Ich vermute, dass du das nicht kannst, weil es keinen solchen Fall gibt. Der Fall ist so theoretisch, dass er in der Praxis gar nicht vorkommt.

    Ich kenne auch keinen Fall, wo jemand blau gemacht hat und Ärger bekommen hat. Oder wo jemand Büromaterial etc. aus der Schule geklaut hat und Ärger bekommen hat? Ist es deswegen alles erlaubt? Ich kenne auch niemanden, der wegen Diebstahls verurteilt wurde. Vielleicht sollte ich mal "einkaufen" gehen?

    In der Praxis wird es auch sicherlich schwer werden, solche Fälle nachzuweisen. Genauso sind bestimmte Falschangaben bei der Steuererklärung nur sehr schwer nachweisbar. Ist es deswegen erlaubt?

    Es ging um die Aussage "Man darf positiv zur Arbeit kommen. Es ist alles egal.". Diese Aussage ist rechtlich definitiv in dieser Form falsch. Das ist sicherlich auch unabhängig davon, ob man strafrechtlich belangt wird. In dem Medien gab es übrigens einen Fall von einer Altenpflegerin, die positiv zur Arbeit gekommen und über ihren Impfstatus gelogen hat. Sie wurde am Ende nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, da man nicht (mehr) eindeutig nachweisen kann, dass sie der Auslöser war. Macht das die Sache besser?

    https://www.nordkurier.de/pano…pfpass-faelschung-1467336



    Ich bleibe dabei: Am einfachsten ist es, wenn man sich nicht mehr selbst testet. Bei Krankheitssymptomen bleibt man dann einfach zu Hause und wenn diese abgeklungen sind, geht man wieder zum Dienst. Back to normal.

    Super, dass ist das Niveau von Kleinkindern, die sich die Hände vor die Augen halten, damit sie niemand sieht. Du gehst sicherlich auch nicht Vorsorgeuntersuchungen, damit du keinen Krebs bekommst, oder?

    Dein Verhalten ist entweder dumm oder egoistisch. Gerade weil man weiß, dass man auch ohne Symptome infiziert sein kann. Ich bin regelmäßig im Pflegeheim. Natürlich testen ich mich vorher, insbesondere wenn ich kritische Kontakte hatte. Ich weiß, dass die Menschen dort besonders gefährdet sind.

    Gleiches auch in der Schule. Wenn ich wüsste, dass ich engeren Kontakt mit jemand infiziertes habe, würde ich mich natürlich testen. Ggf. könnte ich dann zu mindestens eine Maske setzen und würde ich mich nicht im Lehrerzimmer zur vulnerablen Kollegin setzen. Freunde haben letztens eine Feier abgesagt, weil ein Haushaltsmitglied positiv war und sie nicht alle ansteckend wollten. Ist es so schwer Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen?


    Back to normal?

    Wäre super. Wir haben dieses Jahr im Schnitt um die 100 Corona-Tote am Tag. Wollen das einfach ignorieren? Was wäre wenn jeden Tag ein Flugzeug abstürzen würde? Sagen wir dann auch alles normal?

    Was ist mit der Hospitalisierungsrate? Also die Menschen, die so ernst an Corona erkranken, dass sie in ein Krankenhaus müssen. Wir sind irgendwo bei 10 pro 100.000 EW. Ist das nicht hoch? Welche anderen Krankheiten belasten unser Gesundheitssystem so?

    Was ist mit den über 1.000 Coronapatienten auf den Intensivstationen? Ist das bei Grippe oder Schnupfen auch so? Haben wir die Kapazitäten im Gesundheitssystem frei, dass wir uns das dauerhaft leisten können?

    Was ist mit Langzeitfolgen? Wissen wir inzwischen, was an Gefahren da ist und was sich wieder ausheilt?

    Was ist mit den Long-Covid-Fällen? Können wir die heilen? Ist es für uns (finanziell) verkraftbar, wenn diese Leute ausfallen?


    Sicher müssen wir mit Corona leben lernen. Aber das heißt ja nicht Back to normal. Wir haben eine neue Realität und daran müssen sich vielleicht einige Menschen erstmal gewöhnen. In den 80er/90er Jahren musste man den Menschen erklären, dass Aids ein Problem ist und Kondome helfen. Heute muss anscheinend einigen Menschen klar machen, dass Corona keine Erkältung ist und bei allen "back to normal" man trotzdem Infektionen vermeiden muss.

  • Wann fängt ein grob fahrlässiges Verhalten an?

    Genau hier liegt das Problem. Grobe Fahrlässigkeit kann man hier nur in sehr sehr wenigen Fällen überhaupt nachweisen. Deswegen ist es defakto rechtlich irrelevant, dass es ein Straftatbestand sein kann. Sonst müsste jeder, sich jeden Tag auch x verschiedene Krankheiten testen.


    Beides werden Gerichte sicherlich irgendwann genauer definieren.

    Nein das werden wahrscheinlich nicht. Corona ist nicht die erste ansteckende Krankheit.

  • Gerichte haben das bereits definiert. Zum Nachdenken:

    "Zitat: Trotz entsprechender Abmahnung, wobei hier eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer Kündigung sogar entbehrlich gewesen sei, habe der Lehrer keine Einsicht dahingehend gezeigt, dass Arbeitsschutzvorschriften unabhängig von seinen persönlichen Ansichten einzuhalten sind, sondern sich durchgehend auf seine Meinungsfreiheit berufen. Im Falle seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz sei zu befürchten, dass er weiterhin offenkundige Tatsachen als diskutierbare Meinungsäußerungen bewerten, die Schüler und Schülerinnen verunsichern und die rechtlich zwingend vorgegebenen Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen in Zweifel ziehen sowie deren Durchsetzung gefährden werde."

    Das ist unabhängig von Corona - denn Corona ist nicht die erste ansteckende Krankheit ;)


    https://www.haufe.de/oeffentli…-leugnung_144_556682.html

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Gerichte haben das bereits definiert. Zum Nachdenken:

    "Zitat: Trotz entsprechender Abmahnung, wobei hier eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer Kündigung sogar entbehrlich gewesen sei, habe der Lehrer keine Einsicht dahingehend gezeigt, dass Arbeitsschutzvorschriften unabhängig von seinen persönlichen Ansichten einzuhalten sind, sondern sich durchgehend auf seine Meinungsfreiheit berufen. Im Falle seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz sei zu befürchten, dass er weiterhin offenkundige Tatsachen als diskutierbare Meinungsäußerungen bewerten, die Schüler und Schülerinnen verunsichern und die rechtlich zwingend vorgegebenen Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen in Zweifel ziehen sowie deren Durchsetzung gefährden werde."

    Das ist unabhängig von Corona - denn Corona ist nicht die erste ansteckende Krankheit ;)


    https://www.haufe.de/oeffentli…-leugnung_144_556682.html

    Aha und was hat das nun mit der Diskussion zu tun? Hier hat keiner was von Verstößen gegen entsprechende Regelungen gesagt. Es geht um die Tatsache, dass jeder positiv zur Arbeit gehen kann ohne rechtliche Folgen. Es gibt keine Krankschreibung mehr für positive Personen ohne Symptome. Wenn so jemand andere ansteckt, dann ist das rechtlich irrelevant.

  • Aha und was hat das nun mit der Diskussion zu tun? Hier hat keiner was von Verstößen gegen entsprechende Regelungen gesagt. Es geht um die Tatsache, dass jeder positiv zur Arbeit gehen kann ohne rechtliche Folgen. Es gibt keine Krankschreibung mehr für positive Personen ohne Symptome. Wenn so jemand andere ansteckt, dann ist das rechtlich irrelevant.

    Nun - scheinbar verstehst du nicht, was ich schreibe. Oder willst es nicht.
    Wenn du wissentlich als infektiöse Person die Schule betrittst, verstößt du gegen das Infektionsschutzgesetz.
    Das hat mit Corona nur so viel zu tun, dass es sich eben um eine ansteckende, infektiöse Krankheit handelt, die potentiell tödlich verlaufen kann.

    Ich vermute immer mehr, dass du als Quereinsteiger in den Beruf gekommen bist und von Schulrecht nur wenig bis gar keine Ahnung hast - oder in den Seminarveranstaltungen dazu geschlafen hast.

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  • Wenn du wissentlich als infektiöse Person die Schule betrittst, verstößt du gegen das Infektionsschutzgesetz.

    Nein das stimmt einfach nicht. Es gibt keine Isolationspflicht mehr, es sei denn deine Schule ist ein Krankenhaus oder Altersheim.


    hier der Link z.B. vom HKM :https://kultusministerium.hess…lsystem/Corona/FAQ-Corona


    Schülerinnen und Schüler, bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist,

    • müssen sich nicht mehr absondern;
    • wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen am Distanzunterricht teil, solange keine Krankmeldung vorliegt;
    • sind in allen Jahrgangsstufen, wenn sie trotzdem am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
    • ist die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske freigestellt, dies gilt auch für entsprechende praktische Übungen im Fach Darstellendes Spiel; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
    • dürfen die Maske bei der Nahrungsaufnahme abnehmen, wobei auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten ist.

    Gleiches wurde SSA für die Lehrkräfte beschrieben. Alles nur Empfehlungen. Nur weil du es ständig wiederholst, wird es nicht wahr. Wir sind hier nicht im Bundestag.


    Ich vermute immer mehr, dass du als Quereinsteiger in den Beruf gekommen bist und von Schulrecht nur wenig bis gar keine Ahnung hast - oder in den Seminarveranstaltungen dazu geschlafen hast.

    Ja da hast du recht ich bin Quereinsteiger, das ist auch kein Geheimnis. Ich bin zwar juristischer Laie, aber bisher kam ich ganz gut zurecht im Schulrecht. Vielen Dank :)

  • Genau hier liegt das Problem. Grobe Fahrlässigkeit kann man hier nur in sehr sehr wenigen Fällen überhaupt nachweisen. Deswegen ist es defakto rechtlich irrelevant, dass es ein Straftatbestand sein kann.

    Sorry, aber vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken, was Du da schreibst. Es ist vielleicht in der Praxis relevant, ob man es dir nachweisen kann oder nicht aber doch nicht für die Rechtsgrundlage. Wenn Du dich zu Hause positiv testet und es keinem erzählt, wird man natürlich große Schwierigkeiten haben, dir das nachzuweisen. Aber das macht die Sache doch nicht besser? Es passieren in Deutschland tausende Straftaten, die man niemanden nachweisen kann. Aber deswegen ist es doch nicht in Ordnung?


    Außerdem ging es auch gar nicht, um die Frage der Strafbarkeit. Es ging um die Frage, ob es erlaubt ist. Da kannst du recht einfach sagen: Es ist nicht erlaubt einfach infektiös durch die Gegend zu gehen und vorsätzlich oder grob fahrlässig die Gesundheit dritter zu schädigen. Ob man es am Ende dir beweisen kann, ist eine andere Sache.

    Sonst müsste jeder, sich jeden Tag auch x verschiedene Krankheiten testen.

    Nö. Wir sprechen von grober Fahrlässigkeit. Und da es sicherlich nicht normal ist, sich jeden Tag zu testen, wird man es kaum von dir erwarten. Wenn aber dein Lebenspartner und deine Kinder Corona haben, du einen leichten Schnupfen verspürst, trotzdem zur Schule gehst und dich im Lehrerzimmer neben deine vulnerable Kollegin setzt und ohne Maske etc. ein längeres Gespräch mit ihr beginnst. Sie anschließend (schwer) erkrankt und man den Infektionsweg von dir nachweisen kann, sieht es sicher anders aus.


    Nein das werden wahrscheinlich nicht. Corona ist nicht die erste ansteckende Krankheit.

    In meinem ersten Post habe ich das Urteil vom BGH zu Infektion mit Aids verlinkt. Es gab also durchaus Entscheidungen dazu. Außerdem ist Corona schon eine besondere Krankheit. Ich kann mich nicht erinnern, welche Infektionskrankheit weltweit so viele Tote in den letzten Jahren gefordert hat. Ich bin mir sicher, dass die Aufarbeitung der Coronapandemie uns noch jahrelang juristisch begleiten wird. Sowohl von der einen als auch von der anderen Seite.

  • Gleiches wurde SSA für die Lehrkräfte beschrieben.

    Es wäre vielleicht sinnvoller, wenn Du uns dann auch den Link auf die Anweisungen für die Lehrer schickst. Rechtlich ist durchaus etwas anderes ob ein Schüler oder eine Lehrkraft positiv ist.

    Alles nur Empfehlungen. Nur weil du es ständig wiederholst, wird es nicht wahr. Wir sind hier nicht im Bundestag.


    Ja da hast du recht ich bin Quereinsteiger, das ist auch kein Geheimnis. Ich bin zwar juristischer Laie, aber bisher kam ich ganz gut zurecht im Schulrecht. Vielen Dank :)

    Aber da steht doch, dass sie verpflichtet sind eine Maske zu tragen? Das wäre doch eine Schutzmaßnahme. Das widerspricht sowohl deine Aussage, dass das alles nur Empfehlungen sind als auch deiner Aussage, dass es rechtlich irrelevant ist, wenn ich jemanden anstecke.


    Dann wären wir wieder da, wo ich schon dreimal war:

    Ich mache mich strafbar ..., wenn ich jemanden grob fährlässig / vorsätzlich ...

    Also bleibt die Frage: Reicht es aus, wenn ich eine Maske trage? Welche weiteren Vorgaben muss ich ggf. beachten? Wie mache ich es als Lehrkraft mit den Maskenpausen? Wie halte ich den einem Link geforderten Mindestabstand ein, wenn ich die Maske kurz absetzen muss.

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