Es ging um eine Schülerin, die beim Sportunterricht in 13.1 so oft krankheitsbedingt gefehlt hatte, dass der Sportlehrer sich nicht in der Lage sah, sie zu beurteilen, d. h. ihr eine Note bzw. Punkte zu geben.
Ja, das ist aber ja auch was anderes. Für solche Fälle sehen Prüfungsordnungen zum Beispiel vor, dass ein Ersatzfach belegt werden muss.
Wenn aber die Sportlehrkraft fehlt und es keinen Ersatz gibt und die Lehrkraft nicht in der Lage ist, Noten zu bilden/weitergeben (krank/tot/whatever), daher ein Kurs nicht bewertbar wäre, dann würde sicherlich die Schulleitung "eine Ebene höher" bei den Zuständigen nachfragen, wie weiter zu verfahren wäre (wenn gar nicht intern "umgeschichtet" werden kann, zum Beispiel wenn sonst niemand die nötige Lehrbefähigung für die Oberstufe hätte). Ich habe zwar kein besonders großes Vertrauen in Ministerien und dergleichen, bin aber sicher, dass in diesem Falle Lösungen gefunden werden, die nicht den SuS zum Nachteil gereichen.