Verbeamtung in Berlin - Lohnt das finanziell im Alter? (Pension + Rente)

  • Hast du mal gefragt, wo die Deckelung auf 5 Jahre steht?!? Denn den die Personalstellen mogeln da bei einigen Sachen, ich würde mir sowas nie ohne Gewerkschaft und Rechtsunterstützung sagen lassen und damit arbeiten.

    Ja, ich habe es recherchiert. Es stand zumindest in der Beschlussfassung für das Unterrixhtsversorgungsgesetz:


    „Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

    Die Ruhegehaltfähigkeit von Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst sowie sonstiger Zeiten nach den §§ 10 und 11 des Landesbeamtenver- sorgungsgesetzes wird auf insgesamt fünf Jahre begrenzt.“


    Mir ist jetzt nicht bekannt, dass das geändert wurde (auch wenn es Kritik hat ). Aber wer mehr weiß - gerne ;)

  • Müsste man aber noch exakt definieren, was dazu alles zählt.

  • So, ich habe mein Telefonhemmung überwunden (nervige Eigenschaft...), habe mich beraten lassen und bin nun klüger (hoffentlich).

    Zu der Frage bzgl. Einschränkung der Teilzeit und zwangsweiser Umsetzung hat sie ganz klar gesagt, dass das in der Praxis keinen Unterschied macht, das kann Angestellten genauso blühen wie Beamten.


    Zum Thema Pension: das mit den maximal 5 Jahren, die angerechnet werden, stimmt so.

    Wenn ich weiter Teilzeit arbeite, erreiche ich nur die Mindestaltersversorgung mit 35%. Die bisher erworbene Rente erhält man dazu.


    Zum Thema Einstufung: eingestuft würde ich mit Stufe 6 (bin ich bisher auch), da zählt die bisherige Beschäftigung anscheinend voll.


    So und jetzt rechne ich nochmal rum und entscheide mich....

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Zum Thema Einstufung: eingestuft würde ich mit Stufe 6 (bin ich bisher auch), da zählt die bisherige Beschäftigung anscheinend voll.

    Da bin ich ja gespannt, die zählte ja bei mir als Angestellte gar nicht, bin ja mit 1 eingestellt worden, weil das bei allen so war, obwohl ich vor dem Ref schon in 3 war :autsch:

    Aber man hätte sich doch geeinigt alle in 1 einzustufen, wenn man 5 zahlt.


    Ähm ja, super. Damit bin ich dann nämlich jetzt erst in 3 wieder angekommen und das wäre sicherlich nichts was sich dann als Beamter lohnt.

  • danke, icke, halt uns auf dem laufenden! ein wichtiges argument gegen verbeamtung ist für mich noch: falls sich die arbeitsbedingungen krass verändern (was sich alles ganz plötzlich krass verändern kann, was man sich nie hätte träumen lassen, hat man ja bei corona gesehen), z.b. präsenzzeiten nachmittags/in den ferien, dein unterricht wird pausenlos gestreamt und eltern/onkel/tanten gucken zu und bewerten mich als lehrer, und andere denkbare horrorszenarien, oder man wird an eine brennpunktschule versetzt und merkt, dass man dazu nicht die nerven hat, dann kann man als angestellte einfach (zeitweise) kündigen, mal eine zeitlang was anderes machen, sich dann evtl. wieder neu und schulscharf bewerben, ohne dass sich die rentenansprüche schmälern. als beamter wird man bei kündigung nur notdürftig nachversichert und ist dann im alter ärmer als die angestellten. daher zergrübele ich mir echt den kopf, wie ich mich entscheiden soll. ob man mal dauerkrank wird, weiß man ja nicht.

  • Hallo,


    da ich es möglichst sicher wissen wollte, habe ich beim Landesverwaltungsamt nachgefragt. Die haben mir knapp geantwortet, aber auch Folgendes bestätigt:


    "-         Vordienstzeiten als angestellte Lehrkraft werden zukünftig nur noch mit höchstens 5 Jahren angerechnet.

    -         Elternzeiten sind keine ruhegehaltfähigen Dienstzeiten."


    Was ich jetzt aber nicht kapiere, ist, welche Vordienstzeiten nun "eingerechnet" werden.

    Meine Elternzeit wäre beispielsweise für die Rentenkasse relevant, für die Pension aber nicht. Nicht dass am Ende der eine auf den anderen verweist und gar keiner von beiden zahlt...

    Versteht ihr, wie ich das meine?


    Konkret:

    2018, 2019, 2020, 2021, 2022 => Das wären die letzten 5 Jahre, hier gab es bei mir aber 2 Elternzeiten -> Habe ich dann Pech, weil ich dann sogar nur 3 angerechnet bekomme? (Da steht zwar "höchstens 5 Jahre" und nicht "der letzten 5 Jahre", aber man weiß ja nie)


    2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 => In den letzten 7 Jahren hätte ich 5 Jahre quasi voll gearbeitet. Werden dann die genommen? Das wäre aus meiner Sicht logisch. Nun aber die Preisfrage, ob dann beiden Jahre meiner Elternzeit (die hier mit dabei sind) dann für die gesetzliche Rente zählen ...

  • in wiefern angerechnet? die rentenansprüche, die ich mir von 2008 bis jetzt erarbeitet habe, verfallen doch nicht bis auf 5 jahre, oder? sie werden nur mit der pension verrechnet.

  • Achso… ja, das wäre logisch. Da hatte ich einen Denkfehler.


    Das heißt ich bekomme meine Rente ganz normal - bis zu dem Punkt, an dem ich verbeamtet wäre. Ab dann sammle ich für die Pension.


    Wenn ich dann irgendwann in Pension gehe, erhalte ich Pension + Rente. Sollte meine Rente dann zu hoch sein, wird die Pension gekürzt bzw angeglichen (man darf quasi nicht mehr als die 71% in der Summe rauskriegen).


    Aber dann würden die 5 Jahre ja trotzdem erstmal irgendwie doppelt gerechnet, oder? Also einmal für Rente und einmal bei Anrechnung bei der Pension.

  • habe nun auf der infoversnstaltung noch mehr erfahren, z.b.:


    pro verbeamtung:

    - man kann in der gesetzlichen krankenkasse bleiben und kriegt auch die hälfte zuschuss (private ist mir zu unsolidarisch).

    - die rente wird in zukunft gekürzt; das pensionssystem ist stabiler.


    contra verbeamtung:

    - wenn man in 6 monaten 3 monate krank ist, kann man zwangspensioniert werden. wenn man dann noch jung ist, bekommt man sehr wenig geld (dachte bisher, beamte könnten so lange krank sein, wie sie "wollen").

    - wenn man als beamter kündigt (z.b. weil einem zu viel aufgebrummt wird), wird man nicht nur notdürftig für die zeit, die man beamter war, nachversichert, sondern die VBL entfällt. weiß jemand von euch, ob sie dann komplett entfällt oder nur für die verbeamtete zeit? fürchte ersteres..


    ob das mit den 5 jahren dann doppelt ist, habe ich auf der veranstaltung auch nicht kapiert.

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