Bei uns bleibt man ja immer auf A12 - von daher erübrigen sich solche Berechnungen.
gehen nicht mal die SL in A13?
Bei uns bleibt man ja immer auf A12 - von daher erübrigen sich solche Berechnungen.
gehen nicht mal die SL in A13?
Die Kolleginnen mit Kindern arbeiten aber fast nie Vollzeit und es ist nicht allen klar, dass es sich sehr wohl gewaltig auf die Pension auswirkt. Ich habe immer 23/28 Wochenstunden gearbeitet und habe genug Abzüge. Viele bleiben ja jahrelang auf 50% und machen sich keine Gedanken. Man sollte es im Hinterkopf behalten... Bezüglich Teilzeit reicht es nicht, die letzten 3 Jahre aufzustocken.
gehen nicht mal die SL in A13?
Doch, aber das sind ja wenige.
Doch, aber das sind ja wenige.
nun. Mein Beispiel mit A12 bis A14 sind auch sehr wenige Beispiele. Es wären nur die SL von verhältnismäßig großen Schulen, glaube ich.
Es war ein Beispiel zur Erläuterung, weil es eben ein durchaus seltsames Konstrukt ist.
Dass jemand nicht versteht, dass TZ sich auf die Rente oder Pension auswirkt, mein Gott, da habe ich ehrlich gesagt kein großes Verständnis. Wie kann man es anders glauben?
Dass jemand nicht versteht, dass TZ sich auf die Rente oder Pension auswirkt, mein Gott, da habe ich ehrlich gesagt kein großes Verständnis. Wie kann man es anders glauben?
Wenn man Zahlen sieht, wird es einem mehr bewusst. Ich dachte immer, dass ich als Beamtin besser dastehen würde. Vor ein paar Jahren war es so, dass viele schon mit Ende 50 in Pension gingen oder spätestens mit 63. Entweder hatten die weniger Abzüge oder es war ihnen egal.
Die Kolleginnen mit Kindern arbeiten aber fast nie Vollzeit und es ist nicht allen klar, dass es sich sehr wohl gewaltig auf die Pension auswirkt.
Also das habe ich mir gleich zu Beginn meiner Karriere ausgerechnet, ob ich mir in all den Jahren Teilzeit oder ein Sabbatjahr leisten kann und trotzdem noch die 71,75% erreiche.
Also das habe ich mir gleich zu Beginn meiner Karriere ausgerechnet, ob ich mir in all den Jahren Teilzeit oder ein Sabbatjahr leisten kann und trotzdem noch die 71,75% erreiche.
Und genau das ist der Grund, warum eben die Verbeamtung aktuell für jeden auch einzeln durchgerechnet werden muss, ob sich das wirklich lohnt. Wobei natürlich auch bei der Rente klar war, dass ich da noch neben der normalen Rente eigene Dinge ansparen muss, aber da wurden eben pro Kind auch Jahre angerechnet.
Für das Studium werden einem doch auch nicht fünf Jahre angerechnet. In Bayern sind das glaube ich nur 2,75 Jahre, wenn ich mich recht erinnere.
Mein Beispiel mit A12 bis A14 sind auch sehr wenige Beispiele. Es wären nur die SL von verhältnismäßig großen Schulen
Nein, das ist normale Aufstieg für Schulleiter an Grundschulen in NRW.
Also das habe ich mir gleich zu Beginn meiner Karriere ausgerechnet, ob ich mir in all den Jahren Teilzeit oder ein Sabbatjahr leisten kann und trotzdem noch die 71,75% erreiche.
So blöd es klingt - so in etwa hatte ich es mir auch ausgemalt. War aber halt leichtsinnig, weil ich davon ausging, dass Angestellte Lehrkraft = Zeiten für
Pension (wobei ich behaupte dass das früher auch mal So war).
Damit wäre ich ja insgesamt auf 42 Jahre gekommen und dachte so … ja kannst ja mal Sabbat machen oder dann etwa Teilzeit nach der Geburt eines Kindes …
Und nun kam für mich quasi der „Schock“, dass 12 Jahre auf 5 Jahre gedeckelt werden :
Auch wenn mir natürlich bewusst ist, dass das im Vergleich zur Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung Luxus Probleme sind …
Die Kolleginnen mit Kindern arbeiten aber fast nie Vollzeit und es ist nicht allen klar, dass es sich sehr wohl gewaltig auf die Pension auswirkt. Ich habe immer 23/28 Wochenstunden gearbeitet und habe genug Abzüge. Viele bleiben ja jahrelang auf 50% und machen sich keine Gedanken. Man sollte es im Hinterkopf behalten... Bezüglich Teilzeit reicht es nicht, die letzten 3 Jahre aufzustocken.
Das ist sehr vielen nicht klar und wenn dann merken sie oft zu spät, dass sie die 800 Euro oder Ähnliches gut hätten gebrauchen können...
Für das Studium werden einem doch auch nicht fünf Jahre angerechnet. In Bayern sind das glaube ich nur 2,75 Jahre, wenn ich mich recht erinnere.
Es gibt imho überhaupt kein Bundesland indem 5 Jahre angerechnet werden. Das höchste sind 3 Jahre und viele Bundesländer senken diese Zeit sukzessive.
Ist es dann auch so, dass man, wenn man zurückgestuft wird, das letzte niedrigere Gehalt angerechnet bekommt bei der Pension? Kenne 2 Fälle: Eine war Konrektorin an einer großen Grundschule, hat das Amt niedergelegt und kam von A14 (was hier selten ist) auf A12. Sie wurde in der Coronazeit von Eltern bedroht wegen der Maßnahmen und hat sich versetzen lassen, ist wieder ganz normale GS-Lehrerin.
Die andere war in Bayern auf A13, weil sie viele Zusatzqualifikationen hat. Die nutzen ihr aber in Bawü nichts bei der Bezahlung. Sie hat sich der Liebe wegen versetzen lassen und ist hier auf A12.
Wenn deren Pension sich nach den letzten 3 Jahren richtet, dann haben sie aber Pech gehabt. Oder gibt es da Ausnahmeregeln?
Oder gibt es da Ausnahmeregeln?
Mir sind keine Ausnahmeregeln bekannt. Es zählt die Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe der letzten 3 Jahre. Nur, wenn sich innerhalb der letzten 3 Jahre etwas verändert hat, wird der Durchschnitt der letzten 3 Jahre als Grundlage genommen.
Oje, ich glaube, meine Freundin weiß das nicht...sie geht davon aus, dass ihre lange Bayernzeit mit A13 Früchte trägt...
sie geht davon aus, dass ihre lange Bayernzeit mit A13 Früchte trägt
Wenn man wenige Jahre vor der Pensionierung ist, macht es da ggf. Sinn vorzeitig in Pension zu gehen anstatt sich zurückstufen zu lassen. Klar hat man dann weniger Prozente erarbeitet, aber 69% von a13 sind mehr als 71,75% von a12.
Dafür ist sie doch noch zu jung.
Dann sollte sie zum Ende ihrer Karriere vielleicht doch noch einmal a13 anstreben, eben für die letzten 3 Jahre.
Ausschnitt der SenBJF zum Thema Vordienstzeiten
„Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
Als ruhegehaltfähig sollen Zeiten berücksichtigt werden, in denen eine Beamtin bzw. ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis hauptberuflich im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von der Beamtin bzw. dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat.
Ausbildungszeiten
Die Zeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit kann bis zu drei Jahren berücksichtigt werden.“
Ich finde es ist eine ganz schöne Mogelpackung. Die hätten doch deutlich schreiben können, dass das auf 5 Jahre gedeckelt ist. So wie es auf der Website steht, finde ich, erweckt es einen falschen Eindruck …
Ich finde es ist eine ganz schöne Mogelpackung. Die hätten doch deutlich schreiben können, dass das auf 5 Jahre gedeckelt ist. So wie es auf der Website steht, finde ich, erweckt es einen falschen Eindruck …
Hast du mal gefragt, wo die Deckelung auf 5 Jahre steht?!? Denn den die Personalstellen mogeln da bei einigen Sachen, ich würde mir sowas nie ohne Gewerkschaft und Rechtsunterstützung sagen lassen und damit arbeiten.
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