Verbeamtung in Berlin - Lohnt das finanziell im Alter? (Pension + Rente)

  • Liebes Forum,



    wie einige von euch vielleicht wissen, verbeamtet Berlin wieder. Für mich stand bislang fest, dass ich mich verbeamten lassen möchte. Mittlerweile bin ich mir aber aus finanziellen Gründen nicht mehr sicher und würde gerne eure Meinung/Rat hören:


    Kurz: Ergibt es Sinn (finanziell für die Pension gesehen), sich zu verbeamten, wenn man maximal 35 von 40 Jahren für die Pensionsberechnung einbringen kann?


    Lang:

    Ich arbeite seit 9 Jahren als unbefristet Angestellte im Berliner Schuldienst. Da ich als Sek1-Lehrerin von Anfang an E13 bekommen habe und daher über der Beitragsbemessungsgrenze lag, war ich auch von Anfang an in der PKV. Ich bin mittlerweile 35 Jahre alt.


    Als ich gehört habe, dass Berlin erneut Lehrkräfte verbeamtet, dachte ich, dass folgende Zeiten für die Pensionsberechnung verwendet werden:

    • Vorbereitungsdienst und ggf. Zeiten der universitären Ausbildung (maximal 3 Jahre)
    • Alle Zeiten, in denen ich bereits im Angestelltenverhältnis als Lehrkraft beschäftigt war (in meinem Fall also 9 Jahre)


    Damit würde ich theoretisch mit 65 Jahren die 40 Jahre, die man maximal in die Berechnung des Ruhegehalts einbringen kann, ja einbringen, denn: 3 Jahre + 9 Jahre + 30 Jahre > 40 Jahre.


    Nun habe ich aber von der Personalstelle erfahren, dass insgesamt maximal 5 Jahre als „Vordienstzeiten“ eingebracht werden können. Das heißt aus meinen 3 Jahren + 9 Jahren = 12 Jahren werden nur noch 5 Jahre. Jedenfalls, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Ergo kann ich maximal 5 Jahre + 30 Jahre einbringen = 35 Jahre einbringen. Lohnt sich das aus eurer Sicht trotzdem noch?

    Für die restlichen Jahre bekomme ich „erworbene Rentenansprüche sowie Ansprüche aus der VBL“ … (sofern man dann nicht über den Höchstsatz liegt, weil das ja wohl irgendwie angerechnet wird).


    Wo würdet ihr eine Grenze ziehen? Ab wie vielen Dienstjahren für die Pension ergibt es aus eurer Sicht trotzdem Sicht sich verbeamten zu lassen?


    Wisst ihr, wie ich die Rente im Alter in diesem Fall berechnen kann? Also die „Rentenansprüche“ (werden da dann die Hochschulzeiten auch genommen oder nur die Angestelltenzeiten … also was genau?). Auf dem Bescheid steht ja glaube ich nur, wie die Rente wäre, wenn es so weitergeht. Aber es geht ja nicht so weiter, weil ich ja dann quasi nicht mehr einzahle.


    Wisst ihr, ob die Zeit im Vorbereitungsdienst trotzdem extra läuft? Immerhin war man da ja bereits Beamte/r auf Widerruf? Also, dass zu meinen 5 Jahren trotzdem noch das 1 Jahr aus dem Red kommen würde?



    Ich freue mich auf Rückmeldungen!
    Vielen Dank

  • Selbst ohne Pension würde sich die Verbeamtung für das bessere Nettogehalt lohnen. Vor allem weil du die PKV dann auch nicht mehr zu 100% tragen musst (ich finde es völlig absurd freiwillig in die PKV zu gehen, aber das ist eine andere Diskussion.)


    Edit: Der zweite Teil ist Quatsch, aber ich lasse es aus Unterhaltungsgründen so stehen. Ich habe das wohl mit den Selbstständigen verwechselt.

  • Schau mal hier und vergleiche das mit E13 Stufe 6:

    https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin-2023


    Folgendes bezieht sich alles auf Steuerklasse 1. Ich habe hier angenommen, dass du verheiratet bist. Sonst sind es etwa 100€ weniger pro Monat.


    Bei E13 Stufe 6 (hier in der Rechnung gesetzl. krankversichert) erhältst du netto etwa 3650€ (inkl. Jahressonderzahlung). Bei A13 Stufe 8 als Beamter in Berlin erhältst du etwa netto 4370€. Wenn wir nun "pi mal daumen" 300€ für die PKV abziehen, sind es 4070€. Am Ende deiner Berufslaufbahn verdienst du also jeden Monat 400€ mehr. Schon bei Stufe 4 stehst du in etwa gleich/geringfügig finanziell besser da als bei E13 Stufe 6.


    Die Stufen werden wie folgt durchlaufen: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/stufen.html.

    In 2 Jahren bist du dann in Stufe 5 mit einem Netto von etwa 4140€. Ziehen wir dabei 300€ pauschal ab, sind es 3840€ und somit knapp 200€ mehr jeden einzelnen Monat.


    Im Alter bist du dann zu 70% versichert über die Beihilfe und musst weniger für die private Krankenversicherung zahlen. Des Weiteren erhältst du neben deiner Pension ja auch Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgungskasse (solange der "Höchstsatz" nicht überschritten wird). Bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit erhältst du zumindest eine Mindestpension; im Vergleich droht dir als Angestellter Altersarmut und leben auf "Bürgergeld-Niveau". Die Absicherung kann sich also auch sehen lassen.


    Selbst ohne Pension würde sich die Verbeamtung für das bessere Nettogehalt lohnen. Vor allem weil du die PKV dann auch nicht mehr zu 100% tragen musst (ich finde es völlig absurd freiwillig in die PKV zu gehen, aber das ist eine andere Diskussion.)

    Der Arbeitgeber zahlt doch auch 50% des Beitrags bei der PKV. Da ergibt sich keine Ersparnis. Eher mehr Stress, weil man sich dann mit der Beihilfe rumschlagen muss. Erst in der Pension "profitiert" man wirklich von der Beihilfe.

  • Der Arbeitgeber zahlt doch auch 50% des Beitrags bei der PKV. Da ergibt sich keine Ersparnis. Eher mehr Stress, weil man sich dann mit der Beihilfe rumschlagen muss.

    Tut er das wirklich? Ich dachte wirklich als Nicht-Beamter müsste man die PKV immer 100% bezahlen, weshalb die gesetzliche dann attraktiver ist.

  • Das ist wohl sehr individuell und es wird geraten sich persönlich dazu beraten zu lassen (eben gerade was angerechnet werden kann usw.)

    Ich habe es auch immer noch nicht geschafft es berechnen zu lassen, man muss sich dann ja auch überlegen, ob mit GKV oder PKV usw.

  • Kurz: Ergibt es Sinn (finanziell für die Pension gesehen), sich zu verbeamten, wenn man maximal 35 von 40 Jahren für die Pensionsberechnung einbringen kann?

    Es ergibt auf jeden Fall Sinn, weil die Pension 71,75% vom Gehalt der letzten drei Erwerbsjahre beträgt, wohingegen die Rente nur 44% vom Durchschnittsgehalt bringt. Da sind also gut 27% mehr drin bei der Pension. Außerdem ist das Einkommen am Ende der Karriere üblicherweise eher höher als der Durchschnitt, so daß der Unterschied noch größer wird.

    Für den Pensionshöchstsatz muß man allerdings 40 Jahre schaffen, aber selbst wenn Du „nur“ 35 Jahre zusammenbekommst, dürfte der Unterschied ähnlich groß sein, weil für die 44% Rente natürlich auch eine entsprechend lange Erwerbsbiographie notwendig ist.

  • Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.

    Mich interessiert wirklich nur der Zeitpunkt ab der Pension.

    Für das Ganze "davor" habe ich mich schon "für" die Verbeamtung entschieden.


    Meine Eckdaten sind:

    Ich habe 5 Jahre studiert, 1 Jahr Referendariat gemacht, 2 Kinder bekommen (je 1 Jahr Elternzeit, da war ich schon fest angestellt) und ansonsten 7 Jahre Vollzeit als Angestellte auf E13 mit Stufenzulage zu Stufe 5 gearbeitet. Aktuell bin ich in der Probezeit für eine höhere Position auf E14. Ich nehme für mich an, dass es das auch war (also vom "Aufstieg" her).


    Wenn ich mit 65 in Rente gehen würde, hätte ich also ...-
    5 Jahre Studienzeit

    - Wie das 1 Jahr Ref gewertet wird, weiß ich nicht... ich nehme an, für die gesetzliche Rente entfällt das

    - 5 Jahre mit Gehalt auf E13, Stufe 5

    - 2 Jahre Kindererziehungszeit
    - 30 Jahre mit Gehalt auf E14, Stufe ...


    Wenn ich mit 65 in Pension gehen würde, hätte ich also ...-

    - 5 Jahre "Anrechnung" für Studium/Ref(?)/Dienstzeit/Elternzeit -> Alles, was dort nicht beachtet wurde, wird dann für die gesetzliche Rente beachtet, oder?

    - 30 Jahre mit Besoldung auf A14, Stufe ... -> Bis zur Pension werde ich wohl Stufe 8 erreichen. Das sind aktuell etwa 6.197 € brutto.



    Die Vergleichsrechnung wäre also:

    => Pension

    (5+30) x 1,79375% = 62,78125 % (statt 71,75 %, die mit 40 Jahren möglich wären)

    62,78125 % von 6.197 € brutto sind 3890,55 € (statt 4.446,35 €, die mit 40 Jahren möglich gewesen wären)

    + ggf. Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung .... -> Wie berechne ich diese?


    => Gesetzliche Rentenversicherung
    (ausgehend vom letzten Rentenbescheid, hier ist ein höhere Gehalt durch E14 nicht berücksichtigt)

    Ich habe den Online-Rechner genutzt und der hat mir 2.246 € ausgespuckt.


    => Vergleich (Brutto)

    3.890 € Pension vs. 2.246 € Rente

    Von beiden müsste die Krankenasse/Pflege bezahlt werden (ob nun GKV/PKV -> wobei als Pensionär die Beihilfe greift ...)

    Allerdings wird die Pension noch versteuert, richtig? Laut einem Online-Rechner könnte ich (Stand heute) dort von etwa 700 € Lohnsteuer ausgehen, d.h. es sind dann nur noch 3.190 € Pension. Ist natürlich immer noch weitaus mehr ...



    Passt das ungefär so? Oder habe ich einen Denkfehler?




    Übrigens: Ich war als Angestellte in der PKV, da mein Arbeitgeber natürlich trotzdem die 50% trägt. Meine Versicherungsbeitrag belief sich vor 9 Jahren auf 330 € oder so (insgesamt) vs. Höchststumme in der GKV (damals um die 700 €). Die Wahl für die PKV fiel mir also recht einfach ...

  • Wenn ich mit 65 in Rente gehen würde, hätte ich also ...

    Das Renten- und Pensionsalter ist bei uns allerdings jetzt schon bei 67 und ich schätze, daß es noch bis auf 70 ansteigen wird.

    Rechnest Du mit dem Standard-Renteneintrittsalter oder willst Du vorzeitig aufhören?

  • Allerdings wird die Pension noch versteuert

    Da die Rentenbeiträge heute vor der Steuer abgeführt werden, die Rentenbeiträge also aus dem noch zu versteuernden Einkommen bezahlt werden, fällt entsprechend auf die Rente später auch Steuer an, die zu zahlen ist.

  • Es ergibt auf jeden Fall Sinn, weil die Pension 71,75% vom Gehalt der letzten drei Erwerbsjahre beträgt, wohingegen die Rente nur 44% vom Durchschnittsgehalt bringt.

    Wenn das stimmt - was es leider nicht tut - arbeite ich nur die letzten 3 Jahre Vollzeit und kassiere dann die volle Pension!


    Nein, die Rente wird auch nur anteilig gezahlt und jede Stunde Teilzeit wird dir abgezogen. Auch wenn du die letzten 3 Jahre Vollzeit gearbeitet hast. Du kannst auch die letzten 10 Jahre Vollzeit arbeiten, trotzdem werden dir deine Teilzeitstunden bzw. Erziehungszeiten abgezogen (wenn du länger als X Monate zu Hause warst, weiß ich nicht mehr genau).

  • arbeite ich nur die letzten 3 Jahre Vollzeit und kassiere dann die volle Pension!

    Quatsch! Für jedes Jahr Vollzeit bekommst Du als Beamter 1,79% Pensionsanspruch, so daß du nach 40 Jahren bei maximal 71,75% ankommst. Für Teilzeitarbeit bekommst du entsprechend jährlich weniger Pensionsanspruch, bei 50% Teilzeit entsprechend ca. 0,9%.


    Um mit 50% Teilzeit den vollen Pensionsanspruch zu erhalten, müßtest Du theoretisch also 80 Jahre im Dienst sein.


    Bei der Rente läuft das mit Entgeltpunkten.


    Der wesentliche Unterschied: Bei der Pension wird der Prozentsatz auf das Vollzeitgehalt der letzten drei Jahre angewendet, während bei der Rente, bedingt durch die Entgeltpunkte, das durchschnittliche Lebenseinkommen herangezogen wird. Da wir aber unsere höchsten Gehaltsstufen üblicherweise erst am Ende der Karriere erreichen und nicht bereits mit 25 und dann zurückgestuft werden, ist der Unterschied beträchtlich.


    Bsp.: Als Zivi hatte ich einen Sold von ca. 260€ monatlich, als Referendar hatte ich als Anwärter hatte ich 1150€ monatlich. Damit war ich weit unter dem Durchschnitt und hätte entsprechend wenige Entgeltpunkte bekommen und erst am Ende der Karriere mit großem Gehalt entsprechend mehr. Als Beamter habe ich aber in all den Jahren jeweils einen Pensionsanspruch von 1,79% erwirtschaftet und diese 1,79% beziehen sich nicht auf die Anwärterbezüge sondern auf das Endgehalt vor der Pensionierung , also wahrscheinlich A14 in der höchsten Erfahrungsstufe. Würde man es mit der Rente vergleichen, hätte ich als Anwärter in jedem Jahr nur einen Pensionsanspruch von ca. 0,3% erwirtschaften dürfen.

  • Das habe ich doch gesagt. In deinem vorigen Beitrag hört es sich so an, als zählten nur die letzten 3 Jahre bei Beamten - du schreibst ja "weil die Pension 71,75% vom Gehalt der letzten 3 Jahre beträgt und die Rente nur 44 % vom Durchschnittsgehalt bringt."


    Die Pension beruht auch auf dem Durchschnittsgehalt. Ich erhalte schon meine Pensionsberechnungen alle 5 Jahre, da steht es deutlich drin. Deshalb: Augen auf und möglichst wenig Teilzeit arbeiten.

  • Du hast nur die Hälfte meines 1. Satzes zitiert. Das verfälscht total die Aussage.

    • Offizieller Beitrag

    Die Pension beruht auch auf dem Durchschnittsgehalt. Ich erhalte schon meine Pensionsberechnungen alle 5 Jahre, da steht es deutlich drin. Deshalb: Augen auf und möglichst wenig Teilzeit arbeiten.

    Wenn dudurchgehend VZ arbeitest (ich mache es einfach) und deine Vollpension von 71% hast, kennst du nur den Prozentsatz.
    Wenn du mit A12 beginnst, nach 20 Jahren A13 und die letzten 5 Jahre A14 hast, dann hast du 71% von A14.
    Bei der Rente würde prozentual auch eingehen, dass du vorher A12 und A13 hattest (was natürlich wesentlich fairer wäre bzw. ist)

  • Wenn dudurchgehend VZ arbeitest (ich mache es einfach) und deine Vollpension von 71% hast, kennst du nur den Prozentsatz.
    Wenn du mit A12 beginnst, nach 20 Jahren A13 und die letzten 5 Jahre A14 hast, dann hast du 71% von A14.
    Bei der Rente würde prozentual auch eingehen, dass du vorher A12 und A13 hattest (was natürlich wesentlich fairer wäre bzw. ist)

    Danke!


    Wenn es die anderen Forenuser so verstehen, ist es gut. Ich dachte der Einfachheit halber auch ausschließlich an Vollzeit, nur sind die Anwärterbezüge von A13 während des Refs. natürlich wesentlich geringer als die höchste Erfahrungsstufe in a13, a14, a15 oder a16.


    Was die Fairness angeht, versuchen so mache KuK bei uns erst am Ende ihrer Karriere befördert zu werden, damit sie nur relativ kurz die Zusatzaufgaben, die mit der Beförderung verbunden sind, ableisten müssen und trotzdem den Pensionsanspruch der höheren Besoldungsgruppe bekommen. Die letzten beiden Kollegen, die verabschiedet wurden, hatten ihre höchste Besoldungsgruppe nur ca. 3,5 Jahre inne.

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