Liebes Forum,
wie einige von euch vielleicht wissen, verbeamtet Berlin wieder. Für mich stand bislang fest, dass ich mich verbeamten lassen möchte. Mittlerweile bin ich mir aber aus finanziellen Gründen nicht mehr sicher und würde gerne eure Meinung/Rat hören:
Kurz: Ergibt es Sinn (finanziell für die Pension gesehen), sich zu verbeamten, wenn man maximal 35 von 40 Jahren für die Pensionsberechnung einbringen kann?
Lang:
Ich arbeite seit 9 Jahren als unbefristet Angestellte im Berliner Schuldienst. Da ich als Sek1-Lehrerin von Anfang an E13 bekommen habe und daher über der Beitragsbemessungsgrenze lag, war ich auch von Anfang an in der PKV. Ich bin mittlerweile 35 Jahre alt.
Als ich gehört habe, dass Berlin erneut Lehrkräfte verbeamtet, dachte ich, dass folgende Zeiten für die Pensionsberechnung verwendet werden:
- Vorbereitungsdienst und ggf. Zeiten der universitären Ausbildung (maximal 3 Jahre)
- Alle Zeiten, in denen ich bereits im Angestelltenverhältnis als Lehrkraft beschäftigt war (in meinem Fall also 9 Jahre)
Damit würde ich theoretisch mit 65 Jahren die 40 Jahre, die man maximal in die Berechnung des Ruhegehalts einbringen kann, ja einbringen, denn: 3 Jahre + 9 Jahre + 30 Jahre > 40 Jahre.
Nun habe ich aber von der Personalstelle erfahren, dass insgesamt maximal 5 Jahre als „Vordienstzeiten“ eingebracht werden können. Das heißt aus meinen 3 Jahren + 9 Jahren = 12 Jahren werden nur noch 5 Jahre. Jedenfalls, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ergo kann ich maximal 5 Jahre + 30 Jahre einbringen = 35 Jahre einbringen. Lohnt sich das aus eurer Sicht trotzdem noch?
Für die restlichen Jahre bekomme ich „erworbene Rentenansprüche sowie Ansprüche aus der VBL“ … (sofern man dann nicht über den Höchstsatz liegt, weil das ja wohl irgendwie angerechnet wird).
Wo würdet ihr eine Grenze ziehen? Ab wie vielen Dienstjahren für die Pension ergibt es aus eurer Sicht trotzdem Sicht sich verbeamten zu lassen?
Wisst ihr, wie ich die Rente im Alter in diesem Fall berechnen kann? Also die „Rentenansprüche“ (werden da dann die Hochschulzeiten auch genommen oder nur die Angestelltenzeiten … also was genau?). Auf dem Bescheid steht ja glaube ich nur, wie die Rente wäre, wenn es so weitergeht. Aber es geht ja nicht so weiter, weil ich ja dann quasi nicht mehr einzahle.
Wisst ihr, ob die Zeit im Vorbereitungsdienst trotzdem extra läuft? Immerhin war man da ja bereits Beamte/r auf Widerruf? Also, dass zu meinen 5 Jahren trotzdem noch das 1 Jahr aus dem Red kommen würde?
Ich freue mich auf Rückmeldungen!
Vielen Dank