das mit der erkennbarkeit und dass hier jeder, auch eltern, lesen kann, ist echt problematisch an diesem forum.
Verbeamtung in Berlin - Lohnt das finanziell im Alter? (Pension + Rente)
-
-
mann, habe hessen geschrieben, weil ich da vorher war und hier nicht erkannt werden will.
Ach sorry, hatte auch übersehen, dass wir ganz klar im Berliner Feed sind.
-
Ja, kann ich verstehen, es gibt sicher nur 2 Lehrkräfte mit Sport/Deutsch in der Primarstufe.
Da nimmt man lieber in Kauf, falsche Infos zu bekommen. -
Mann, habe hessen geschrieben, weil ich da vorher war und hier nicht erkannt werden will.
Mann chilipaprika Schnallst Du es wieder nicht? Das konnte man doch zwischen den Zeilen lesen.
die rente wird in zukunft gekürzt; das pensionssystem ist stabiler.
Woher wissen die das denn? Ich kann mir gut vorstellen, dass auch an der Pension demnächst gedreht wird. Allerdings ist es natürlich richtig: von der gesetzlichen Rente allein kann man sicher nicht besonders gut leben. Da muss man noch mit weiteren Säulen vorsorgen. Allerdings würde ich auch auf die Pension nicht 100% setzen und privat noch ein bißchen vorsorgen.
-
wenn man als beamter kündigt (z.b. weil einem zu viel aufgebrummt wird), wird man nicht nur notdürftig für die zeit, die man beamter war, nachversichert, sondern die VBL entfällt. weiß jemand von euch, ob sie dann komplett entfällt oder nur für die verbeamtete zeit? fürchte ersteres..
Na das kann ja aber nicht sein, weil ich als Beamter auch meine Zeiten die ich bisher in die VBL eingezahlt habe später ausgezahlt bekomme, warum sollten die dann entfallen. Ich denke sie wollen damit nur sagen, dass eben in der VBL nicht nachversichert wird (war ja nach dem Ref auch so, normale Rentenkasse ja, VBL nein).
-
Hm, also da sehe ich genau so gar keine neue Info und auch keine wirklich Vor- oder Nachteile. Wenn du als Angestellter Krank bist, bekommst du nach 6 Wochen Krankengeld und eine entsprechende Aufstockung, eine Zwangspensionierung geht ja auch nur über Amtsarzt und nicht so einfach, also ist eher unwahrscheinlich.
-
contra verbeamtung:
- wenn man in 6 monaten 3 monate krank ist, kann man zwangspensioniert werden. wenn man dann noch jung ist, bekommt man sehr wenig geld (dachte bisher, beamte könnten so lange krank sein, wie sie "wollen").
- wenn man als beamter kündigt (z.b. weil einem zu viel aufgebrummt wird), wird man nicht nur notdürftig für die zeit, die man beamter war, nachversichert, sondern die VBL entfällt. weiß jemand von euch, ob sie dann komplett entfällt oder nur für die verbeamtete zeit? fürchte ersteres..
ob das mit den 5 jahren dann doppelt ist, habe ich auf der veranstaltung auch nicht kapiert.
1 ist Unsinn, da kommt erst noch Amtsarzt usw. da hat man schon mehr Leute nicht rausbekommen.
2. VBL bleibt einem natürlich erhalten und die bekommt man auch nachher parallel zur Pension gezahlt, wenn man nicht den Höchstsatz erhält. Aber ja, es wird eben zwischendurch nicht in die VBL bezahlt, das würde einem bei einer Kündigung dann fehlen und ob danach weiter eingezahlt wird, ist dann sicher eine Frage bei welchem AG usw.
Was übrigens auch anders ist als es einige Verstanden haben, bleibt man angestellt bekommt man natürlich weiterhin die Vorweggewährung der Stufe 5. Als Beamter ist völlig unklar, wie eingestuft wird, es gibt keine feste Stufe, sondern es wird individuell entschieden.
-
nach welchen kriterien??
-
nach welchen kriterien??
Was bitte möchtest du wissen?!?
-
Man wird nach seiner Dienstzeit / Erfahrung verbeamtet. Ich habe das jedenfalls erfragt. Die personalstelle bestätigte mir das. Soll heißen, wer schon 5 Jahre im Dienst ist, ist eben auf der Erfahrungsstufe die entsprechend bei Beamten nach 5 Jahren erreicht werden usf usw (Siehe besoldungstsbelle mit studenaufstieg)
Ich finde das Argument mit der Stufe 5 bei Angestellten auch etwas naja … Quatsch. Diese Zulage hat man ja eben nur bekommen weil Berlin nicht verbeamtet hat und man einen Anreiz schaffen wollte. Hätte Berlin verbeamtet, wäre man damals ja auch erst mit Stufe 1 gestartet und hätte dem entsprechend „wenig“ verdient.
-
Ich finde das Argument mit der Stufe 5 bei Angestellten auch etwas naja … Quatsch. Diese Zulage hat man ja eben nur bekommen weil Berlin nicht verbeamtet hat und man einen Anreiz schaffen wollte.
Naja, aber dazu hat man sie eben unwiderruflich an die Leute vergeben, also kann man sie nun auch nicht widerrufen
Hätte Berlin verbeamtet, wäre man damals ja auch erst mit Stufe 1 gestartet und hätte dem entsprechend „wenig“ verdient.
Nein, genau das eben nicht. Da wären dann die Leute nach ihrer Erfahrung eingestuft worden, genau das ist eben aber nicht passiert, es sind alle mit Erfahrungsstufe 1 eingestellt worden, auch bei 10 Jahren Erfahrung und mit 5 bezahlt worden, alle Vorerfahrungen sind nicht angerechnet worden.
Die personalstelle bestätigte mir das. Soll heißen, wer schon 5 Jahre im Dienst ist, ist eben auf der Erfahrungsstufe die entsprechend bei Beamten nach 5 Jahren erreicht werden usf usw (Siehe besoldungstsbelle mit studenaufstieg)
Nein so einfach ist es eben nicht und kann dir auch kein halbwegs intelligenter Mitarbeiter der Personalstelle so bestätigt haben. Das ist die Mindesteinstufung, die man dann erhält.
Und genau das ist eben jetzt der Punkt, der individuell bei jedem geklärt werden muss, welche Vorerfahrungen, förderlichen Zeiten usw. werden angerechnet und das kann man vorher nicht sagen, also ist völlig unklar, wie man eingestuft wird. Nur die Stufe, die man inzwischen auf der Abrechnung als Angestellter erreicht hat, die sollte einem auf jeden Fall erhalten bleiben, eigentlich müsste es aber mehr sein, weil ja eben bei der Höhergruppierung zurückgestuft wurde und eben z.T. auch bei der Einstellung usw.
-
Man wird nach seiner Dienstzeit / Erfahrung verbeamtet
Das sind ja aber oft deutlich unterschiedliche Zeiten Dienstzeit (die man als Angestellter gar nicht hat!) und Erfahrung (die man auch woanders erworben haben kann).
Werbung