Teilzeitantrag in NRW im laufenden Schuljahr möglich (aus familiären Gründen)?

  • Guten Abend,


    Ich habe im Forum nichts gefunden was 100% zu meiner Frage passt.


    Meine Frau ist derzeit in Elternzeit, diese geht eigentlich bis 31.12.23. Sie ist ebenfalls Lehrerin in NRW.


    Sie würde nun doch gerne ab dem Sommer wieder ein paar Stunden arbeiten gehen.


    Ich würde dann gerne "einen Tag frei haben" um unseren Sohn (dann 1 Jahr alt) zu betreuen.


    Jetzt haben wir natürlich die Teilzeitfrist verschlafen. Kann man aus familiären Gründen auch im laufenden Schuljahr noch Teilzeit beantragen? Beginnen würde diese dann regulär mit dem Beginn des Schuljahres 23/24.


    Laut dem Stundenplankonzept unserer Schule müsste ich meine Pflichtstunden nur um 3 Stunden verringern um einen Anspruch auf einen freien Tag zu erhalten.


    Ich habe bei der bez reg folgende Seite gefunden (ich finde dort jedoch nichts zu meiner Frage, also ob man auch im laufenden Schuljahr den Antrag stellen kann)

    https://www.schulministerium.nrw/teilzeitbeschaeftigung


    Danke im voraus

    Lilo

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Will sie denn weiterhin in Elternzeit bleiben? Dann sollte sie mal mit der Schulleitung sprechen. Teilzeit in Elternzeit hat, auch was die Stundenplangestaltung angeht, da eventuell Vorteile.


    Und auch du solltest mit deiner Schulleitung sprechen. Ich hab auch schon im laufenden Betrieb meine Stunden erhöht, frag doch mal freundlich ob das ok ist und die Schulleitung das unterschreibt. Oder reduziere halt für das 2. Halbjahr um 6 Stunden und rede mit der Schulleitung, dass aber bitte die Reduzierung in beiden Halbjahren gleich ausfällt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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