Ja, das habe ich auch gelesen, dass nach einem Restaurantbesuch mehrere über Magenbeschwerden geklagt hatten, was ein Grund gewesen sein könnte, dass man das Erbrechen bei dem Mädchen mit Diabetes nicht gleich so ernst genommen hat.
Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen
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Vielleicht liegt es daran: In allen Artikeln stand sinngemäß, dass der Vater/ Mitschüler behauptet hätten, dass die Lehrer nicht nach den Kindern schauten. Kein Artikel sagte, dass dem nachweislich so war. Zumindest soweit ich die Berichterstattung gelesen habe. Wenn nun die Verurteilung über das doch dem gesunden Menschenverstand nach offensichtliche vielleicht gar nicht möglich war (weil nicht nachweisbar), dann hat man vielleicht juristisch den Umweg genommen über Kausalketten.
Die Gerichte haben zweimal geprüft, ob unterlassene Hilfeleistung vorliegt. Das war bei Berücksichtigung der Gesamtlage nicht der Fall, weshalb beide Male kein Verfahren eröffnet wurde. Es wundert mich, woher der eine oder andere Mitforist das besser wissen will.
Da ein echtes Unterlassungsdelikt (unterlassene Hilfeleistung) also nicht vorlag, blieb nur der Weg über das sog. unechte Unterlassungsdelikt, bei dem ein ansich nicht strafbares kleines Versäumnis dann zu einer Verurteilung führen kann, wenn jemand eine besondere Verantwortung trägt (Garant ist) und wenn dieses Versäumnis mit dem eingetretenen Schaden kausal in Verbindung gebracht werden kann.
Das Versäumnis bestand darin, dass die Lehrerinnen die Krankheiten mündlich statt schriftlich abgefragt haben, was auch vom dritten Gericht nicht als schweres Versäumnis gewertet worden ist, das sei durchaus ein möglicher Weg, aber es war halt nicht der sicherste, so steht es in einer ersten Stellungnahme. Es kommt eben nicht auf das Versäumnis an, sondern auf die Folgen.
Dass die nur mündliche Abfrage zum Tod von Emily geführt hat, ist keineswegs nachweislich der Fall. Das ist auch gar nicht nötig. Es würde genügen, wenn es möglicherweise der Fall war. Aber auch das wurde vom zweiten Gericht zunächst verneint, das festgestellt hat, dass die Lehrerinnen den Ernst der Lage als medizinische Laien auch dann nicht hätten erkennen müssen, wenn sie von Emilys Diabetes gewusst hätten. Auch hier frage ich mich, auf welcher Grundlage Leute meinen, das besser beurteilen zu können als das Gericht.
Die Lehrerinnen wurden schließlich verurteilt, weil sie, stark unter Druck gesetzt, sich ungeschickt geäußert haben. Sie wollten deutlich machen, dass sie sich sehr wohl um ihre Schüler kümmern und haben beteuert, dass sie anders reagiert hätten, wenn sie von Emilys Diabetes gewusst hätten, wozu sie der Richter gezielt provoziert hat. Ob sie wirklich anders gehandelt hätten, ist fraglich, immerhin hat das zweite Gericht das anders gesehen, auf der Grundlage einer Akte von 1000 Seiten. Es habe eine Verkettung von unglücklichen Umständen vorgelegen.
Sorgfältig und verantwortungsvoll arbeite ich sowieso. Und ich gehe davon aus, dass das auch für die beiden nun verurteilten Kolleginnen gilt. Daher lerne ich aus dem Urteil etwas anderes. Dass vielleicht jemandem, der aus der SL-Perspektive auf die Sache schaut, der Frack brennt, wenn KuK nicht unter allen Umständen und möglicherweise auch gar nicht mehr fahren wollen, tja nun ...
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Das Urteil ist nun rechtskräftig.
https://www.nordkurier.de/pano…en-rechtskraeftig-3244807
Als Nächstes wird dann die Entscheidung anstehen, wie viel Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld dem Vater zusteht.
Hier ein Bezahlartikel, in dem auch der Rechtsanwalt des Vaters zitiert wird:
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Ich frage mich auch, ob es im Anschluss zu Regressforderungen gegen die beiden Lehrerinnen kommen wird.
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Schadensersatzforderungen kann es von Seiten der Geschädigten nur gegen den Staat geben. Das Land NRW könnte dann sich ein Teil des Geldes wiederholen, jedoch nur, wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Staat auf dem Schaden sitzen.
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Die Sache mit dem Schmerzensgeld. Welches Geld kann denn diesen Schmerz nehmen? Das hört sich immer so an, als wäre dann alles gut.
Wenn einer mein Auto kaputtfährt und ich bekomme Geld, kann ich was damit anfangen. Aber so?
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Mit Schmerzensgeld ist nicht alles gut, das denkt wohl niemand. Es ist aber auch nicht so, dass man kein Geld braucht, weil man trauert. Zudem kommen außergewöhnliche Kosten auf einen zu, die das Leben zusätzlich extrem erschweren können: Wenn man monatelang krankgeschrieben ist zum Beispiel, private Therapie in Anspruch nimmt, allein die Beerdigung ist teuer. Alles was man zusätzlich zu seinem Ausnahmezustand an Kosten erstattet bekommt ist eine Erleichterung. Geldnot kann zusätzliche Krisen bedeuten.
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Mit Schmerzensgeld ist nicht alles gut, das denkt wohl niemand. Es ist aber auch nicht so, dass man kein Geld braucht, weil man trauert. Zudem kommen außergewöhnliche Kosten auf einen zu, die das Leben zusätzlich extrem erschweren können: Wenn man monatelang krankgeschrieben ist zum Beispiel, private Therapie in Anspruch nimmt, allein die Beerdigung ist teuer. Alles was man zusätzlich zu seinem Ausnahmezustand an Kosten erstattet bekommt ist eine Erleichterung. Geldnot kann zusätzliche Krisen bedeuten.
Das mag wohl sein, aber für mich hat es immer den Beigeschmack: Dein Kind ist tot, hier hast du Geld. Ansonsten verstehe ich schon, was du meinst.
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Schmerzensgeld ist wohl ein unpassender Begriff, Schmerzen kann man nie in Geld aufwiegen. Unterstützungsleistung als kläglicher Versuch, irgendwas wiedergutzumachen vielleicht eher?
Edith: Besonders schlimm und nicht in Worte zu fassen natürlich der hier entstandene Verlust. Ich möchte weiß Gott auch nicht in der Haut der Kolleginnen stecken. Ich werde diesbezüglich immer ängstlicher, früher bin ich viel sorgloser mit SuS unterwegs gewesen.
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Also ist doch die Konsequenz:
Eine verbindliche und juristisch nicht anfechtbare Checkliste des jeweiligen Kultusministeriums, was alles bei einer Klassenfahrt zu prüfen ist.Ohne das keine Fahrt mehr.
Plus entsprechender Fragebogen an die Eltern.
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Dann würden die Leute im Ministerium ja verantwortlich sein, wenn Gerichte irgendetwas nicht ausreichendes an der Liste finden.
Die übergeben das Risiko lieber an die Lehrkräfte. Bei uns an der Schule gibt es noch nicht einmal ein Schulkonto für die Gelder von Klassenfahrt, geschweige denn eine vollständige Erstattung der Kosten.
Trotzdem reißen sich bestimmte Kolleginnen und Kollegen darum, an Klassenfahrten teilnehmen zu dürfen. Recht geschieht ihnen.
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Eine verbindliche und juristisch nicht anfechtbare Checkliste des jeweiligen Kultusministeriums, was alles bei einer Klassenfahrt zu prüfen ist.
Eine Checkliste wäre nützlich, kann man sich aber auch selber machen, indem man die Vorgaben genau liest.
Aaaaber: Abschließend kann eine Liste niemals sein. Wenn nämlich trotzdem ein Kind zu Schaden kommt, wird geschaut, wer verantwortlich ist. Und was er/sie hätte tun können, um das zu verhindern oder unwahrscheinlicher zu machen. Wenn die Garantenstellung betont wird, geht es nicht mehr um Vorschriften oder gesunden Menschenverstand (grobe Fahrlässigkeit vermeiden), sondern halt um ALLES. Das wäre bissl viel für eine Liste. Also entweder Gottvertrauen oder zuhause bleiben.
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Natürlich kann man Klassenfahrten ordnungsgemäß durchführen. Hier ist nichts passiert, wovon vorher nie jemand was gehört hat, es ist schlicht und ergreifend versäumt worden, die gesundheitliche Probleme vorher schriftlich abzufragen oder sich in der Schülerakte selbständig zu informieren.
Das ist weder Hexenwerk noch eine Zumutung, sondern ein ganz normaler Prozessschritt, der jedes Jahr von zehntausenden Lehrkräften ordnungsgemäß ganz genau so gemacht wird.
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Also ist doch die Konsequenz:
Eine verbindliche und juristisch nicht anfechtbare Checkliste des jeweiligen Kultusministeriums, was alles bei einer Klassenfahrt zu prüfen ist.Ohne das keine Fahrt mehr.
Plus entsprechender Fragebogen an die Eltern.
Plus Zusicherung der Kostenübernahme. Am besten eine Stelle, die sich um alle monetären Angelegenheiten kümmert, ohne dass die Lehrkräfte sich darum kümmern müssen.
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Natürlich kann man Klassenfahrten ordnungsgemäß durchführen. Hier ist nichts passiert, wovon vorher nie jemand was gehört hat, es ist schlicht und ergreifend versäumt worden, die gesundheitliche Probleme vorher schriftlich abzufragen oder sich in der Schülerakte selbständig zu informieren.
Das ist weder Hexenwerk noch eine Zumutung, sondern ein ganz normaler Prozessschritt, der jedes Jahr von zehntausenden Lehrkräften ordnungsgemäß ganz genau so gemacht wird.
Kann man nicht jemand externen anheuern, der sich nur um Gesundheitsdinge kümmert? Bei meinem letzten Schullandheim versicherten mir alle betroffenen Eltern schriftlich, dass ihre Kinder ihre Medikamente selbstständig nehmen. Was war? Keiner hat dran gedacht oder wusste, wann was. So war ich morgens und abends beschäftigt damit. In so ungewohnten Situationen kriegen Jüngere das dann doch nicht allein hin.
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Eine verbindliche und juristisch nicht anfechtbare Checkliste des jeweiligen Kultusministeriums, was alles bei einer Klassenfahrt zu prüfen ist.
Eine solche würde gerade erst dazu führen, dass sich Lehrkräfte weniger eigene Gedanken über die konkrete Fahrt und deren Umstände machen würden und dabei erst recht die Gefahr besteht, grob fahrlässig wesentliche Punkte zu übersehen. Ich halte das für einen denkbar ungeeigneten Ansatz.
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Kann man nicht jemand externen anheuern, der sich nur um Gesundheitsdinge kümmert? Bei meinem letzten Schullandheim versicherten mir alle betroffenen Eltern schriftlich, dass ihre Kinder ihre Medikamente selbstständig nehmen. Was war? Keiner hat dran gedacht oder wusste, wann was. So war ich morgens und abends beschäftigt damit. In so ungewohnten Situationen kriegen Jüngere das dann doch nicht allein hin.
Ich kenne das auch, genauso ist es. Kein einziges Kind denkt dran.
Gerade hat mir ein Kollege erzählt, dass die Eltern ihn um die Gabe eines Medikaments (gegen ADHS) gebeten haben. Er befürchtete, es selbst permanent zu vergessen und wusste nun nicht, wie er reagieren, handeln sollte. Schwierig, echt. Da wird den Lehrern schon einiges abverlangt.
Ich träume dann auch von einer "Schulkrankenschwester", die auch ins Schullandheim mitfahren kann. Da passiert ohnehin genug
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Eine solche würde gerade erst dazu führen, dass sich Lehrkräfte weniger eigene Gedanken über die konkrete Fahrt und deren Umstände machen würden und dabei erst recht die Gefahr besteht, grob fahrlässig wesentliche Punkte zu übersehen. Ich halte das für einen denkbar ungeeigneten Ansatz.
Warum denn das? Wie kommst du zu der Schlussfolgerung? Ich meine, wir haben doch den Fall hier mehrfach durchgekaut. Das Problem lag auch daran, dass Eltern bewusst Informationen verschwiegen haben und dass auf der Fahrt mehrere in einem Restaurant waren und dieselben Symptome aufwiesen.
Wenn man Lehrkräften zutraut, ihren Menschenverstand zu benutzen, wenn sie mit Jugendlichen ins Ausland fahren, dann muss man sie auch ihre Entscheidungen treffen lassen. Oder man gibt bestimmte Dinge vor. Sie haben ja nicht die Klasse ohne Aufsicht ins Watt geschickt oder mit Sandalen bei Gewitter ins Gebirge. Da wäre jedem sofort der Irrsinn klar gewesen.
Wenn nun das (Nicht-)Einholen bestimmter Informationen durch die aufsichtführenden Lehrkräfte zum Urteil geführt hat, dann muss m.E. genau dieses zur Pflicht erhoben werden in allen Verordnungen aller Bundesländer. Entweder etwas liegt in meinem Ermessen oder es ist verpflichtend Voraussetzung. Es gibt keinen Grund, Lehrkräfte etwas entscheiden zu lassen, was sowieso erwartet wird.
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Unter den gegebenen bürokratischen Entwicklungen sollten Schuster*innen bei ihren Leisten bleiben und Lehrer*innen bei ihrem Lehren.
Zur einer qualifizierten Reiseleitung gibt es eine Reihe von Ausbildungswegen: -
Natürlich kann man Klassenfahrten ordnungsgemäß durchführen. Hier ist nichts passiert, wovon vorher nie jemand was gehört hat, es ist schlicht und ergreifend versäumt worden, die gesundheitliche Probleme vorher schriftlich abzufragen oder sich in der Schülerakte selbständig zu informieren.
Das ist weder Hexenwerk noch eine Zumutung, sondern ein ganz normaler Prozessschritt, der jedes Jahr von zehntausenden Lehrkräften ordnungsgemäß ganz genau so gemacht wird.
Von anderen zehntausend vielleicht auch nicht, da es nicht Pflicht ist, kann das niemand wissen.
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