Vermutlich waren alle Lehrkräfte den ganzen Tag mit dem Großteil der Schüler unterwegs und haben vieles nicht mitbekommen. Ich sehe nach wie vor einen Fehler darin, Schüler in dem Alter stundenlang allein gelassen zu haben. Wie kann das sein? Was, wenn sie sich aus dem Hotel entfernt hätten und verloren gegangen wären.
Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen
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Vermutlich waren alle Lehrkräfte den ganzen Tag mit dem Großteil der Schüler unterwegs und haben vieles nicht mitbekommen.
Oder sie haben sich um all die anderen kranken Schüler gekümmert, irgendwo habe ich mal etwas von Magenverstimmung bei einer Vielzahl der Schüler aufgrund schlechten Essens (???) aufgeschnappt, und bei dem ganzen Durcheinander einfach übersehen, dass es einer Schülerin aufgrund einer ganz anderen Ursache besonders schlecht ging. Wenn jetzt noch die Mitschüler immer jeweils einer anderen Lehrkraft über das Schlechtergehen der Schülerin berichtet haben und die Kollegen selber mit besagter Magenverstimmung zu kämpfen hatten, geht das ganz schnell, weil niemand das komplette Bild im Überblick hat.
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Ja, das habe ich auch gelesen, dass nach einem Restaurantbesuch mehrere über Magenbeschwerden geklagt hatten, was ein Grund gewesen sein könnte, dass man das Erbrechen bei dem Mädchen mit Diabetes nicht gleich so ernst genommen hat.
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Beitrag von Zauberwald ()
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Vielleicht liegt es daran: In allen Artikeln stand sinngemäß, dass der Vater/ Mitschüler behauptet hätten, dass die Lehrer nicht nach den Kindern schauten. Kein Artikel sagte, dass dem nachweislich so war. Zumindest soweit ich die Berichterstattung gelesen habe. Wenn nun die Verurteilung über das doch dem gesunden Menschenverstand nach offensichtliche vielleicht gar nicht möglich war (weil nicht nachweisbar), dann hat man vielleicht juristisch den Umweg genommen über Kausalketten.
Die Gerichte haben zweimal geprüft, ob unterlassene Hilfeleistung vorliegt. Das war bei Berücksichtigung der Gesamtlage nicht der Fall, weshalb beide Male kein Verfahren eröffnet wurde. Es wundert mich, woher der eine oder andere Mitforist das besser wissen will.
Da ein echtes Unterlassungsdelikt (unterlassene Hilfeleistung) also nicht vorlag, blieb nur der Weg über das sog. unechte Unterlassungsdelikt, bei dem ein ansich nicht strafbares kleines Versäumnis dann zu einer Verurteilung führen kann, wenn jemand eine besondere Verantwortung trägt (Garant ist) und wenn dieses Versäumnis mit dem eingetretenen Schaden kausal in Verbindung gebracht werden kann.
Das Versäumnis bestand darin, dass die Lehrerinnen die Krankheiten mündlich statt schriftlich abgefragt haben, was auch vom dritten Gericht nicht als schweres Versäumnis gewertet worden ist, das sei durchaus ein möglicher Weg, aber es war halt nicht der sicherste, so steht es in einer ersten Stellungnahme. Es kommt eben nicht auf das Versäumnis an, sondern auf die Folgen.
Dass die nur mündliche Abfrage zum Tod von Emily geführt hat, ist keineswegs nachweislich der Fall. Das ist auch gar nicht nötig. Es würde genügen, wenn es möglicherweise der Fall war. Aber auch das wurde vom zweiten Gericht zunächst verneint, das festgestellt hat, dass die Lehrerinnen den Ernst der Lage als medizinische Laien auch dann nicht hätten erkennen müssen, wenn sie von Emilys Diabetes gewusst hätten. Auch hier frage ich mich, auf welcher Grundlage Leute meinen, das besser beurteilen zu können als das Gericht.
Die Lehrerinnen wurden schließlich verurteilt, weil sie, stark unter Druck gesetzt, sich ungeschickt geäußert haben. Sie wollten deutlich machen, dass sie sich sehr wohl um ihre Schüler kümmern und haben beteuert, dass sie anders reagiert hätten, wenn sie von Emilys Diabetes gewusst hätten, wozu sie der Richter gezielt provoziert hat. Ob sie wirklich anders gehandelt hätten, ist fraglich, immerhin hat das zweite Gericht das anders gesehen, auf der Grundlage einer Akte von 1000 Seiten. Es habe eine Verkettung von unglücklichen Umständen vorgelegen.
Sorgfältig und verantwortungsvoll arbeite ich sowieso. Und ich gehe davon aus, dass das auch für die beiden nun verurteilten Kolleginnen gilt. Daher lerne ich aus dem Urteil etwas anderes. Dass vielleicht jemandem, der aus der SL-Perspektive auf die Sache schaut, der Frack brennt, wenn KuK nicht unter allen Umständen und möglicherweise auch gar nicht mehr fahren wollen, tja nun ...
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