Wenn es nämlich schiefgeht, wird uns der Staatsanwalt immer unterstellen, dass wir nicht ausreichend medizinisch geschult sind, um die Lage beurteilen zu können und die grobe Fahrlässigkeit unsererseits bereits darin bestand der Annahme erlegen zu sein ein solches Kind ohne entsprechende medizinische Begleitung überhaupt unterrichten zu können.
Das ist natürlich wieder mal eine Übertreibung. Die einzelne Lehrerin entscheidet das überhaupt nicht.