Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen

  • Wenn es nämlich schiefgeht, wird uns der Staatsanwalt immer unterstellen, dass wir nicht ausreichend medizinisch geschult sind, um die Lage beurteilen zu können und die grobe Fahrlässigkeit unsererseits bereits darin bestand der Annahme erlegen zu sein ein solches Kind ohne entsprechende medizinische Begleitung überhaupt unterrichten zu können.

    Das ist natürlich wieder mal eine Übertreibung. Die einzelne Lehrerin entscheidet das überhaupt nicht.

  • Die einzelne Lehrerin entscheidet das überhaupt nicht.

    Die einzelne Lehrerin sollte sich aber die Dienstanweisung holen in einem solchen Setting unterrichten zu müssen und den Dienstherren auf die Situation hingewiesen zu haben, um sich selber zu entlasten.

  • In letzter Konsequenz wäre das ohne entsprechend medizinisch geschulten Lernbegleiter angesagt, wie uns das Urteil nach der UK-Klassenfahrt lehrt.

    Nein, das stimmt schlicht nicht. Das Urteil lehrt uns, dass wir unseren Sorgfaltspflichten auch wirklich nachzukommen haben. Das bedeutet, sich aktiv über die uns anvertrauten Kinder zu informieren und im Bedarfsfall (z.B. bei auftretenden Symptomen) medizinisches Personal hinzuzuziehen. Dass selbst so banale Anforderungen einige hier noch immer zu überraschen scheinen, wundert mich stark.

  • Nein, das stimmt schlicht nicht. Das Urteil lehrt uns, dass wir unseren Sorgfaltspflichten auch wirklich nachzukommen haben. Das bedeutet, sich aktiv über die uns anvertrauten Kinder zu informieren und im Bedarfsfall (z.B. bei auftretenden Symptomen) medizinisches Personal hinzuzuziehen. Dass selbst so banale Anforderungen einige hier noch immer zu überraschen scheinen, wundert mich stark.

    Ich gebe dir für eben diese Situation recht. Wenn ich aber oben lese, dass es dabei im Zweifelsfall und je nach Situation nicht bleibt (also der Informationspflicht nachkommen und Hilfe holen), sondern eben das Checken von Blutwerten etc. mit dazu kommen, sehe ich meine Kompetenzen überschritten und würde tatsächlich so nicht fahren.


    Edit & off Topic: Ich fahre ja ohnehin nicht, weil wir immer noch kein Schulkonto haben, aber das ist ja ein anderes Thema 8)

  • Ja schon, aber wieviel soll sie rennen, damit der in adäquater Zeit runter geht?

    Ich war in der Schwangerschaft insulinpflichtig. Kenne mich daher ein bißchen aus.

    Das Kind hat ein Armimplantat und anscheinend kann man die Pumpe über das Handy steuern. Scheint aber noch nie nötig gewesen zu sein, außerdem würden das die Eltern machen. :weissnicht:

  • Und aus der Klassenfahrt ins UK lernen wir, dass dieses Verhalten genau falsch war. Wir haben in dem Moment die Garantenstellung, wir halten den Kopf dafür hin, wenn dem Kind etwas passiert.

    Vielleicht wurden die Lehrer nicht informiert aus Angst vor Ausschluss. Ich hätte mein Kind so nie fahren lassen, also ohne die Lehrkräfte nochmals explizit zu unterrichten und aufzuklären, egal ob sie eine Abfrage gemacht hätten oder nicht. Ist doch mein Kind.

  • Zum x-ten mal:

    Die Schule wusste seit Jahren Bescheid über die Erkrankung.

    Es ist lediglich vom Vater bei einem Elternabend nicht ein weiteres mal mündlich mitgeteilt worden.

  • Auf dem Elternabend war der Stiefvater. Ob der wusste, was die Eltern der Schule vor Jahren mitgeteilt haben? Vergewissert hat er sich jedenfalls nicht, obwohl er sich zumindest für diesen Anlass die Verantwortung für das Kind von der Mutter hat übertragen lassen und damit ebenfalls Garant war.


    Vor Jahren war das Management des Diabetes vermutlich für Emily und ihre Familie kein Problem. In der Pubertät sieht das aber anders aus. Tatsächlich haben die Handyprotokolle gezeigt, dass die Insulinpumpe seit Monaten immer wieder schlampig oder gar nicht angeschlossen war. Das war für die schnelle Eskalation entscheidend, weil Emily schon auf der nächtlichen Hinfahrt überzuckert war. Die Handyprotokolle können die Eltern einsehen, die Lehrer nicht. Der Vater wusste von Emilys gefährlicher Unzuverlässigkeit angeblich nichts, die Mutter und der Stiefvater haben jedenfalls nicht darauf hingewiesen.

    Ich hätte mein Kind so nie fahren lassen, also ohne die Lehrkräfte nochmals explizit zu unterrichten und aufzuklären, egal ob sie eine Abfrage gemacht hätten oder nicht. Ist doch mein Kind.

    Definitiv. Dass die Eltern das bei einer Dreizehnjährigen, die es ersichtlich nicht alleine hinkriegt, nicht getan haben, ist schon wirklich speziell.

  • Zum x-ten mal:

    Die Schule wusste seit Jahren Bescheid über die Erkrankung.

    Es ist lediglich vom Vater bei einem Elternabend nicht ein weiteres mal mündlich mitgeteilt worden.

    Mich erstaunt auch, dass die Mitschüler die Lehrkräfte nicht auf den Diabetes hingewiesen haben, das haben ja sogar meine Förderschüler gemacht, als meine Schülerin diesen hohen Zucker hatte.


    Wie weiter oben schon jemand schrieb, liegt hier wirklich eine unglückselige Verkettung von schlechten Zufällen, kleineren Unterlassungen und Missverständnissen vor.

    So etwas passiert. Auch wenn es nicht passieren darf.

  • Zum x-ten mal:

    Die Schule wusste seit Jahren Bescheid über die Erkrankung.

    Es ist lediglich vom Vater bei einem Elternabend nicht ein weiteres mal mündlich mitgeteilt worden.

    Die Schule...seit Jahren. Es gibt doch einen ständigen Wechsel von Kollegen. Meinst du, alle neuen werden laufend informiert? Waren ja auch anscheinend mehrere Klassen zusammengewürfelt.

  • Genau so ist es. Ich komme in meinen FMS-Klassen immer erst aufs 2. Jahr dazu, dann startet der Berufsfeldunterricht. Dass die Lea ADHS und der Tim Epilepsie hat, darüber ist das Klassenteam irgendwann im 1. Jahr mal informiert worden. Und dann geht vergessen, dass im 2. Jahr halt noch mal 3 neue Lehrpersonen dazu kommen und im 3. Jahr noch mal ein paar neue Lehrpersonen im Wahlpflichtbereich. Mir gehen echt Leute auf den Sack, die so tun, als müsste man das dann einfach alles riechen können und es sei ja sicher unmöglich und das Verschulden der einzelnen Lehrperson, dass sie dies, das und jenes nicht weiss. In der Klugscheisserei sonnt man sich so lange, bis es einen selber halt mal trifft. Das ist der Moment, in dem ich meine Häme solchen Leuten gegenüber dann schon nicht mehr ganz zurückhalten kann.


    Ich persönlich finde das Urteil nach wie vor zweifelhaft. Die zwei Kolleginnen haben schon nicht korrekt gehandelt aber in der Summe scheint mir eine Verurteilung auf fahrlässige Tötung nicht angemessen.

  • Ich habe null Ahnung von der rechtlichen Seite. Aber warum sind nicht die Eltern ebenfalls angeklagt? Sie haben ihre Tochter mitfahren lassen, obwohl sie wussten, dass das Kind nicht zuverlässig mit der Krankheit umgeht. Sie hätten doch nicht nur mitteilen müssen, dass das Kind Diabetes hat, sondern auch den Umstand, dass die Werte und der Umgang mit der Pumpe ständig kontrolliert werden müssen, weil es das Kind nicht kann! Dazu hätte es mindestens einer von den Eltern genau unterwiesenen Lehrkraft bedurft.


    Außerdem haben die Eltern die Werte bei Abfahrt selbst nicht kontrolliert, sonst wären diese ja auf den Hinfahrt nicht schon so schlecht gewesen.


    Für mich gehören die Eltern genau so auf die Anklagebank wie sie Lehrer. Letzten hätte ich aber vor allem zum Vorwurf gemacht, dass sie das Kind zu lange alleine gelassen haben bzw. die Betreuung den Mitschülern überlassen haben. Da zeigt sich mal wieder, wie gefährlich es ist eine Fahrt mit der üblichen, dünnen Personaldecke durchzuführen.

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