Ich bin mir gerade nicht sicher, ob das auf den letzten 28 Seiten schon einmal verlinkt wurde. Aber wer den Fall noch immer so hinstellt, als seien die Lehrkräfte hier vollkommen unschuldig in eine unvorhersehbare Situation getappt und die Eltern tragen die alleinige Schuld, möge sich doch noch einmal den folgenden Artikel von 2019 durchlesen: https://www.spiegel.de/panoram…assenfahrt-a-1301746.html
Dass das Urteil letztlich bis zur fehlenden Abfrage relevanter Gesundheitsdaten zurückführt, hängt im wesentlichen mit der dadurch entstandenen Kausalkette der Sorgfaltspflichtverletzung zusammen, die nachweislich zum Tod des Mädchens führte. Die fehlende Abfrage alleine wäre aber nicht das Problem gewesen, wenn nicht während der Fahrt auch noch alle deutlichen Anzeichen einer gesundheitlichen Notlage beiseite geschoben worden wären. Hier sehe ich persönlich das eigentliche Versagen der Lehrkräfte.
Mir fällt es tatsächlich schwer zu verstehen, wie man nicht auf die Idee kommen kann, ärztliche Unterstützung hinzuzuziehen, wenn es einer Schülerin erkennbar schlecht geht, diese sich ständig erbricht und nicht mehr klar wirkt. Um zu wissen, dass man hier als Lehrkraft tätig werden muss, bedarf es keiner abgefahrenen und fernliegenden Vorgehensweisen, auf die man in einer solchen Situation nicht käme und daher versehentlich in rechtliche Schwierigkeiten käme.
PS: Mir geht es dabei gar nicht so sehr um den konkreten Fall und die dabei beteiligten Lehrkräfte. Mir geht es vor allem darum, aufzuzeigen, dass man als Lehrkraft in vergleichbaren Situationen bereits mit einem Hauch von gesundem Menschenverstand schlimmeres oft verhindern und sich auch selbst vor "mit einem Fuß im Knast" schützen kann. Die Schlussfolgerung von einigen hier, gar nicht mehr auf Schulfahrten zu fahren, kann ich daher nicht teilen....insbesondere, da wir auch vor Ort in der Schule eine Garantenstellung haben und ähnlich umsichtig wie bei Fahrten agieren sollten....das aber auch können.