Das ist sicherlich ein Versäumnis der Eltern, gleichwohl haben sie bereits die Höchststrafe erhalten.
Wenn das Gericht bzw. angesichts der Revision die Gerichte allerdings der Ansicht sind, dass hier schuldhaftes Verhalten vorliegt, dann kann man darauf nicht trotzig reagieren und skandieren, dass man dann eben keine Fahrt mehr macht. Neben diesem Fehler gab es auf der Fahrt ja auch noch weitere Versäumnisse, die ich mir nicht erklären kann, wenn es doch so hochverantwortungsvolle Lehrkräfte gewesen wären.