War das jetzt eigentlich schon die Berufung? Hat das aktuelle Gericht eine Berufung nicht zugelassen?
So, wie sich das für mich anhört, war das jetzt erst die erste Instanz und normalerweise gibt es dann doch zuerst die Berufung in die zweite Instanz und dann erst die Revision.
Sollte das Gericht eine Berufung nicht zugelassen haben, wäre das dann schon ein Formfehler, der eine Revision rechtfertigt?