Ehrlichkeit und Aussageverweigerung schließt sich nicht aus.
Inwiefern hat sie sich denn selbst belastet durch ihre Aussage, hat das jemand parat? Oder steht das schon irgendwo in diesem Thread?
Die beiden Damen haben sich in der Form eingelassen, dass sie vorhandene Krankheiten in einer Versammlung mündlich abgefragt haben und nicht schriftlich.
Bei Schriftformerfordernis dieser Information hat dies der Richter als Geständnis dieses Versäumnis gewertet (und so in der Verhandlung kommuniziert). Ob dies letztlich zur Verurteilung geführt hat (und ansonsten keine Verurteilung erfolgt wäre), lässt sich wegen bisheriger Nichteinsehbarkeit des schriftlichen Urteils noch nicht sagen.