Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen

  • Wie man bei den soweit bekannten Tatsachen zu dieser Einschätzung kommen kann, ist mir absolut unverständlich.

    Klar, weil du die Bedingung, die ich stellte, auch absichtlich aus dem Zitat entfernt hast.

  • Diabetes stand in der Schülerakte. Das wird bei uns bei der Anmeldung von Sekretärin, SL, Kollegen oder wer auch immer die Anmeldung entgegen nimmt, eingetragen und dann normalerweise nie mehr angesehen. Der Fehler war eindeutig der, dass nicht schriftlich mit Unterschrift der Eltern vor der Fahrt nachgefragt wurde. (Und bei uns wurden auch schon Unterschriften gefälscht.)


    Aber ich habe jetzt mehrfach hier 3 Tage gelesen, ich habe folgendes gelesen. 3 Tage dauerte die Fahrt, der 1. Tag war Anreise, Emily dabei. Einige Schüler klagten nach einem chinesischen Essen über Übelkeit. Am 2. Tag funktionierte die Insulinpumpe nach dem Duschen nicht mehr, Emily hat sie entfernt, aber nichts gesagt. Hier kommt meiner Meinung nach der 2. Fehler ins Spiel. Man kann 2 Kinder nicht alleine lassen, aber alle Kolleginnen und Kollegen wurden für das Programm benötigt (es war also definitiv eine Lehrkraft zu wenig dabei). Auch die Mitschüler gingen von Magen-Darm etc. aus, Emily erhielt angeblich von ihnen Cola und Salzstangen (was natürlich die Überzuckerung beschleunigte). Am 3. Morgen war es zu spät. Ich sehe die Schuld daher nicht so eindeutig nur bei den beiden Kolleginnen, sie haben nur ein Tag gewartet.


    Ich selbst habe bei meiner ersten selbst geplanten Fahrt ähnliches erlebt. Eine Fünftklässlerin gegen sehr viel sehr allergisch, von den Eltern umhegt, wollte endlich alles essen wie die anderen auch. Ich hatte zwar mehrere Seiten mit Anweisungen erhalten (und eine Kopie wie das mitgegebene Essen an die JuHe weitergegeben), aber wenn das Mädchen abends heimlich dagegen verstößt und aus Scham anschließend nichts sagt... Wir haben es zum Glück gerade noch rechtzeitig bei der Nachtkontrolle gemerkt.


    Für mich bedeutet das, dass ich keine mehrtägige Fahrt mehr begleiten werde. Ich will mein Glück nicht zu oft heraus fordern (weiteres selbst erlebtes Beispiel, Elftklässler gehen in ihrer Freizeit im Meer schwimmen und unterschätzen trotz vorheriger Warnung die Strömung, zum Glück sah es ein Freizeitkapitän). Ich werde bei Anfrage auf das fehlende Schulkonto für Fahrten hinweisen (bei uns geht es immer noch über Privatkonten, danke den Mitforisten für ihre Hinweise hier).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wie man bei den soweit bekannten Tatsachen zu dieser Einschätzung kommen kann, ist mir absolut unverständlich.

    Was ist dir denn bekannt, was uns nicht bekannt ist. Hier ging es darum, dass die Eltern keine Information zur Krankheit gemacht haben (und dafür ist für mich unerheblich, ob gefragt oder ungefragt) und damit sehe ich da schon eine Schuld und mir ist da eher unverständlich, wie man da auf eine andere Einschätzung kommen kann.

  • Gibt es bei irgendjemandem an der Schule einen geordneten, idealerweise von der SL überwachten Prozess, wie gesundheitliche Besonderheiten dokumentiert und kommuniziert werden?

    Bei uns machen das idR die Klassenleitung und die Schulsanis (bzw. die dazugehörigen Lehrkräfte), allerdings ungeordnet und in weit verstreuten Ordnern (Papier).

    Bei uns gibt es eine Liste, die jedes Schuljahr (oder eben wenn wir neue, relevante Informationen erhalten) aktualisiert wird. Auf dieser Liste stehen erkrankte SuS mit Namen, Klasse, Erkrankung(en) und ggf. erforderlicher Notfallbehandlung. Jede Lehrkraft weiß, wo diese Liste im Lehrerzimmer zu finden ist und ist angehalten diese regelmäßig auf Änderungen in den eigenen Klassen hin zu überprüfen. Alles, was eine Notfallreaktion erforderlich machen könnte im Schulalltag wird auf der Klassenkonferenz von den KL angesprochen samt Hinweisen, was in welchem Fall zu tun wäre, wo sich beispielsweise ein Asthmainhalator befindet, auf den man zugreifen müsste, etc.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Autofillpanne

  • Für mich bedeutet das, dass ich keine mehrtägige Fahrt mehr begleiten werde.

    In manchen BL ist es leider eine Dienstpflicht (so auch in Bayern). Aber mit dem Hintergrund dieses Falls (Emily / Diabetes) und was da passieren kann, würde ich entsprechend vorsorgen und mich absichern soweit das möglich ist.


    Wir hatten auch schon eine Schülerin mit Diabetes Typ 1 an der Schule, was bei weitem nicht allen bekannt war. Ich habe es zufällig im Gespräch mit einer anderen Lehrerin erfahren (die tatsächlich kurz nach der Diagnose mit ihr auf Klassenfahrt war) und es wiederum einer anderen Kollegin mitgeteilt, die Jahre später in der Oberstufe eine Fahrt organisierte, wo sie mit sollte. Die wusste bis zu dem Zeitpunkt noch nicht davon und hat sich dann entsprechende Infos eingeholt (allerdings weiß ich nicht, ob zu dem Zeitpunkt bereits eine schriftliche Abfrage stattgefunden hatte oder nicht).

  • In manchen BL ist es leider eine Dienstpflicht (so auch in Bayern).


    Ich werde bei Anfrage auf das fehlende Schulkonto für Fahrten hinweisen (bei uns geht es immer noch über Privatkonten, danke den Mitforisten für ihre Hinweise hier).

    Ich lehne also aus anderem Grund ab.


    Wir hatten eine Epileptikerin, die Eltern wollten, dass es nur die Klassenlehrerin weiß (unterrichtete 4 Stunden pro Woche in der Klasse und hatte 2 Tage in der Woche unterrichtsfrei). Sie gab die Information "heimlich" an uns weiter. Sehr problematisch für alle.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Die Frage nach der Mitverantwortung der Eltern ist nicht unzulässig, insbesondere, weil auf die Garantenpflicht rekurriert wurde.


    Das Ergebnis bezüglich der Lehrer ist ja folgendes: Auf der Fahrt selbst gab es offensichtlich keine schuldhafte Unterlassung, auch wenn die Darstellung in den Medien das nahelegt, die zwangsläufig sehr einseitig bleiben muss, da die Lehrer sich natürlich nicht äußern können. Das Verhalten der vier Lehrer wurde gerichtlich untersucht, sie wurden freigesprochen und aus diesem Grund nicht erneut angeklagt.


    Angeklagt wurden die beiden Lehrerinnen ja deshalb, weil ihre Garantenstellung sie verpflichtet hätte, aktiv alles zu tun, was geboten und zumutbar war, um den schließlich eingetretenen Schaden abzuwenden, und dazu, so das Urteil, gehört hätte, Emilys eventuelle Krankheiten nicht nur abzufragen, sondern sie schriftlich abzufragen (was unbestreitbar sinnvoll und daher angebracht ist).


    Wenn es stimmen sollte, dass Emily und der Vater am Informationsabend anwesend waren, wird es aber interessant, denn nicht nur Emilys Lehrer waren ihr gegenüber in der Garantenpflicht, sondern auch ihre Eltern, und zwar unabhängig davon, ob der Vater sorgeberechtigt war. Das ergibt daraus, dass Emilys Mutter dem Vater das Kind anvertraut hat, die Aufgaben, die sie an diesem Abend gehabt hätte, an ihn delegiert hat, er also diesbezüglich freiwillig Verantwortung übernommen hat, und vor allem aus dem Näheverhältnis von Vater und Kind, das nach der Trennung der Eltern weiterbestanden hat. Auch der Vater hätte aktiv und vorausschauend alles ihm Mögliche tun müssen, um Schaden von seiner Tochter abzuwenden. Es wird also am Infoabend nach Krankheiten gefragt, er kennt die Krankheit seiner Tochter und deren Gefährlichkeit genau, da gefragt wurde, musste er auch damit recchnen, dass die Krankheit seiner Tochter diesen Lehrerinnen nicht bekannt ist, dennoch unterlässt er es, die Lehrerinnen zu informieren (was ja nicht im Plenum geschehen muss und auch nicht an diesem Abend, wenn das Thema zu sensibel ist).


    Natürlich richtet sich der Umfang der Pflichten in der Garantenstellung nach den Möglichkeiten der Personen, daher muss man an ausgebildete Pädagogen strengere Maßstäbe anlegen als an Eltern. Aber so viel strengere?


    (Der Anteil der Mutter wurde übrigens von der Staatsanwaltschaft untersucht. Es wurde keine Anklage erhoben. Das sollte reichen.)


    Edit: Es war der Stiefvater, der mit Emily auf dem Infoabend gewesen sein soll. Für ihn gilt aber dasselbe.

  • Der Anteil der Mutter wurde übrigens von der Staatsanwaltschaft untersucht. Es wurde keine Anklage erhoben. Das sollte reichen.)

    Ich möchte zu der ganzen Geschichte noch anmerken, dass die Staatsanwaltschaft zuerst auch die Anklage gegen die beiden Lehrerinnen nicht erheben wollte. Erst der Vater hat dafür gesorgt, dass es doch zu der Anklage kam.


    Wollte er damit etwa von seiner eigenen Schuld ablenken?

  • Wer sagt, dass die Eltern dies der Schule gesagt hätten? Die Eltern etwa?

    Genau, die Frage stellt sich, aber ich habe auch nirgends gelesen, dass sie es der Schule gesagt haben. Und wir haben ganz klar vorher geschrieben, dass wenn sie es niemandem gesagt haben (egal ob gefragt oder ungefragt) sie eine Schuld tragen und dann kann man zu keinem anderen Ergebnis kommen.

  • Doch, Emilys Krankheit war der Schule gemeldet worden, das war eigentlich schon länger bekannt. Man kann auch nicht wirklich erwarten, dass Eltern sich vorstellen können, wie unorganisiert der Informationsfluss in den meisten Schulen wohl ist.

  • Eltern mit einem chronisch kranken Kind sind in der Regel eher überbesorgt. Gerade so eine Klassenfahrt ist ja eine besondere Situation. Da hätte ich schon erwartet, dass sie noch mal explizit auf die besondere Situation ihrer Tochter aufmerksam machen.

    Das sie das nicht gemacht haben kommt mir schon komisch vor.

    Ich weiß, dass unsere Schule kein Diabetes erkranktes Kind ohne extra Begleitung mitnehmen würde.

    Wir haben aktuell ein Kind bei uns in der Schule. Da sind die Eltern sehr schwierig. Sie haben bereits mehrere Ikräfte verschlissen und wünschen aktuell, dass das Mädchen ohne Begleitung erscheinen darf.

    Die wurde seitens der SL abgelehnt. Das Risiko ist uns zu groß. End vom Lied die Oma sitzt täglich in einem Raum und überwacht das Mädchen per Handyapp.

    Sollte etwas nicht ok sein ist sie zuständig.

    Kein Kollege kann verpflichtet werden Medikamente zu geben etc.


    https://www.schulministerium.n…amentengabe-1.10.2021.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • Hallo kgFrosch und Karl-Dieter,

    auf einem Elternabend wurden Erkrankungen abgefragt, laut einem Mitforisten soll Emilys Vater dort gewesen sein, aber nichts gesagt haben.

    Selbst wenn man während der Veranstaltung nichts äußern mag, kann man danach noch auf eine Lehrkraft zugehen und das Gespräch suchen. Oder einen Brief schreiben, eine Mail, etc.


    Nach so einer Aufforderung wäre mir als Elternteil zumindest klar, dass ich die schwere chronische Erkrankung meines Kindes melden muss. Irgendwie. Aber das hat nicht stattgefunden.


    Hallo platty,

    in der Schülerakte gab es wohl einen eintrag. Die Lehrer, die Emily unterrichtet haben, wussten auch von der Erkrankung, haben aber auch nichts gesagt, als sie eine Teilnehmerliste von den begleitendne Lehrer erhielten.

    • Offizieller Beitrag

    StilleMitleserin:

    Die Betroffene Lehrerin hat selbst ausgesagt, das sie nicht von der Klassenlehrerin informiert worden wäre.


    Daher gehe ich davon aus, dass es Usus ist, dass die Klassenlehrer der Schule über chronische Krankheiten informiert sind.


    Aber ja, dass der Vater sich bei und nach dem Elternabend nicht geäußert hat, ist verwunderlich. Vielleicht vor dem Hintergrund "Krankheit ist ja bekannt. "


    Bzgl. Deiner Aussage mit der Akte: und das genau ist der springende Punkt, der der Lehrerin vorgeworfen wird. Sie hätte sich informieren müssen; hat aber scheinbar nicht in der Akte nachgeschaut. (Auch wenn es - siehe weiter oben - nur ein kleines Rädchen in der ganzen Geschichte gewesen ist.)

    • Offizieller Beitrag

    Naja, aber wenn die explizit dort ja abgefragt worden sind, dann fragt man doch nach, ob sie bekannt sind.

    Siehe Beitrag 66und 68 von mir.

    Es ging vieles schief und der Vater wird sich wahrscheinlich Zeit seines Lebens in den Hintern beißen, dass er da nichts gesagt hat - (wie ich vermute: im Glauben, dass es bekannt sei. Ein anderer Grund fällt mir bei aller Kreativität nicht ein.)

    Ich denke auch, dass seine Anzeige gegen die Lehrerinnen nur ein "Schuldigen suchen" aus Selbstfrust ist. Im Sinne: Irgendwer muss schuld sein - ich (also der Vater) bin es aber nicht. Klar hätte ich was sagen können, aber warum wussten die Lehrerinnen es nicht? Die sollen ihre Arbeit mal richtig machen ..... Anzeige ist raus."


    Aber unabhängig davon hat das Gericht auf Faktenlage geurteilt ... nach einem Quasi-Geständnis:

    Zitat von 4teachers


    Der Vorsitzende Richter gab den Lehrerinnen den Hinweis, so die „Rheinische Post“, dass sie mit ihren Einlassungen ein Geständnis abgelegt hätten – womöglich ohne es zu ahnen. Beide hatten eingeräumt, keine schriftlichen Abfragen getätigt und somit nicht sorgfaltspflichtgemäß gehandelt zu haben.

  • Ein anderer Grund fällt mir bei aller Kreativität nicht ein

    Mir schon … vielleicht ahnte man, dass sie vielleicht ohne Begleitung nicht mitfahren dürfe.. da wollte man es vielleicht nicht noch mal explizit erwähnen..


    Das wäre tatsächlich der einzige Grund der mir einfallen würde .. aber im Endeffekt sind es alles nur Mutmaßungen.

    Ich finde es ganz schrecklich für alle Parteien.

Werbung