Was die Ernährung anbetrifft. Mit vegan hat man schon vieles abgedeckt, das ist koscher und halal schon mit drin. Um Allergien muss man sich trotzdem kümmern. Gemeinsam(!) selbst kochen regelt.
Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen
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Fakt ist jedoch, dass die Organisatoren der Fahrt die rechtliche Pflicht hatten, sich entsprechend zu informieren (siehe den Beitrag von Germanist).
Daraus resultiert für mich dann aber in Summe, dass die Meßlatte, die an solche Fahrten angelegt wird, dermaßen hoch liegt, dass kein normalsterblicher Lehrer mehr über diese hinüber springen kann.
- Krankheiten müssen vorher abgefragt werden.
- Auf jede Krankheit muss adäquat reagiert werden, ohne das man vorher eine medizinische Ausbildung bekommen hat. Der Erste Hilfe Kurs reicht da bei weitem nicht.
- Aufgrund der Inklusion sollen alle Kinder mitgenommen werden, obwohl man dies, wenn man ehrlich zu sich selber ist, ablehnen muss.
- Die Aufsichtspflichten sind weitaus strenger als im Privatleben. So darf eine Schulklasse z.B. auf einer Klassenfahrt nicht bei normalem Badebetrieb ins Schwimmbad gehen. Nein, es muss immer eine Lehrkraft mit DLRG-Schein dabei sein, obwohl das Schwimmbad für den normalen Betrieb Bademeister/Rettungsschwimmer stellt.
- Die Lehrkraft muss vorab sämtliche Aktivitäten auf der Klassenfahrt begehen und im Hinblick auf potentielle Gefahren beurteilen. Nur sind wir als Schule kein Reiseunternehmen, das über Reiseleiter vor Ort verfügt, die man vorab für die Begutachtung losschicken kann.
- Von der rein physisch unmöglichen 24/7-Aufsicht rede ich mal gar nicht.
Volljährige Schüler dürfen alleine ins australische Outback reisen und an jeder Ecke Alkohol kaufen. Warum ist dies nicht die Meßlatte, die man an Klassenfahrten anlegt? Wenn wir wollen, dass Schüler Eigenverantwortung lernen, dann müssen wir sie irgendwann auch mal mit allen Konsequenzen laufen lassen!
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Wein ist zwar vegan, aber nicht zwingend koscher. Dürfte bei einer Schulfahrt jetzt nicht unbedingt das Problem sein. Trotzdem ist nicht alles was vegan ist auch gleichzeitig koscher.
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Daraus resultiert für mich dann aber in Summe, dass die Meßlatte, die an solche Fahrten angelegt wird, dermaßen hoch liegt, dass kein normalsterblicher Lehrer mehr über diese hinüber springen kann.
- Krankheiten müssen vorher abgefragt werden.
- Auf jede Krankheit muss adäquat reagiert werden, ohne das man vorher eine medizinische Ausbildung bekommen hat. Der Erste Hilfe Kurs reicht da bei weitem nicht.
- Aufgrund der Inklusion sollen alle Kinder mitgenommen werden, obwohl man dies, wenn man ehrlich zu sich selber ist, ablehnen muss.
- Die Aufsichtspflichten sind weitaus strenger als im Privatleben. So darf eine Schulklasse z.B. auf einer Klassenfahrt nicht bei normalem Badebetrieb ins Schwimmbad gehen. Nein, es muss immer eine Lehrkraft mit DLRG-Schein dabei sein, obwohl das Schwimmbad für den normalen Betrieb Bademeister/Rettungsschwimmer stellt.
- Die Lehrkraft muss vorab sämtliche Aktivitäten auf der Klassenfahrt begehen und im Hinblick auf potentielle Gefahren beurteilen. Nur sind wir als Schule kein Reiseunternehmen, das über Reiseleiter vor Ort verfügt, die man vorab für die Begutachtung losschicken kann.
- Von der rein physisch unmöglichen 24/7-Aufsicht rede ich mal gar nicht.
Volljährige Schüler dürfen alleine ins australische Outback reisen und an jeder Ecke Alkohol kaufen. Warum ist dies nicht die Meßlatte, die man an Klassenfahrten anlegt? Wenn wir wollen, dass Schüler Eigenverantwortung lernen, dann müssen wir sie irgendwann auch mal mit allen Konsequenzen laufen lassen!
Unsinn. Geht es dem Kind nicht gut dann geht man direkt zum Arzt.
Geht es dem Kind merklich schlecht dann ruft man den Notarzt.
Bedingt halt dass man sich über die gesundheitliche Situation der Schüler informiert und auch regelmäßig prüft ob alle anwesend und auch in Ordnung sind.
Natürlich kann man bei Klassenfahrten den Schülern auch freie Zeit einräumen; mehr und unabhängiger je älter sie sind.
Hier waren es Teenager; also sollten die Kolleginnen auch eine kürzere Leine bei der Aufsicht ansetzen.
Ich befürchte eher die Kolleginnen haben wohl gedacht sie sind auf einer Urlaubsreise und können sich auch mal schöne Momente gönnen und die Kids einfach laufen lassen.
Und Reisen plant man nicht sondern lässt planen. Viele der angegebenen Reiseziele und Programmpunkte kann man selber sehr gut einschätzen. Ist das Risiko zu groß dann macht man den Punkt einfach nicht.
Ich geh weder Skifahren noch mache Schwimmausflüge, vor allem keine Segelkurse oder ähnliches. Das ist für mich ein zu großes Risiko. Aber Städtereiseb sind im Allgemeinen ganz gut durchführbar.
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Letztendlich ist die Konsequenz aus diesem Unglück ja leicht erfüllbar:
- Krankheiten werden schriftlich abgefragt
- Jeder Schüler bekommt eine feste verantwortliche Begleitperson zugewiesen und dies wird dem Schüler auch mitgeteilt
- Die Erreichbarkeit der verantwortlichen Lehrkraft wird für die Schüler sicher gestellt
- Eltern werden bei Krankheit informiert
- Kranke Kinder werden mind. 2x am Tag kontrolliert
Das muss man jetzt nicht überkomplizieren und sollte bei einer gut geführten Klassenfahrt auch eigentlich Standard sein. Vermutlich hätte jeder einzelne Punkt, die Situation dramatisch verbessert.
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...dass man keine Ahnung davon hat, was solche Einschränkungen für Auswirkungen haben können...
Und genau deshalb sehe ich als einzige Möglichkeit die Eltern in die Pflicht zu nehmen entsprechend rechtzeitig und umfassend zu informieren, auch auf die Gefahr hin, dass die Klassenfahrt im Zweifel abgesagt wird.
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Hat jemand eine Vorlage für die Abfrage von Vorerkrankungen, Medikamenten usw? Kann auch ein anderes Bundesland sein.
Siehe mein Beitrag von gestern (Beitrag Nr. 117): Unter dem Link findet sich eine Vorlage. Eine weitere Vorlage kannst du hier unter der Anlage 5 - "Gesundheitsbogen" - finden: "SchulRecht! leicht verständlich" 2019 neu erschienen | Philologenverband Niedersachsen PHVN
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Die Aufsichtspflichten sind weitaus strenger als im Privatleben. So darf eine Schulklasse z.B. auf einer Klassenfahrt nicht bei normalem Badebetrieb ins Schwimmbad gehen. Nein, es muss immer eine Lehrkraft mit DLRG-Schein dabei sein, obwohl das Schwimmbad für den normalen Betrieb Bademeister/Rettungsschwimmer stellt.
Ist das in NRW so? In NDS scheinbar nicht. Zitat aus den "FAQ Bestimmungen für den Schulsport" (Stand 07.01.22) des nds. MK:
"Frage: „Muss die Lehrkraft bzw. Aufsicht führende Person auch beim Schwimmen und Baden im Rahmen von Schulfahrten über das Rettungsschwimmabzeichen Bronze und die besonderen Rettungsfähigkeiten verfügen?“
Antwort: „Wenn keine allgemeine Aufsicht über Badegäste von mindestens einer Schwimmmeisterin oder einem Schwimmmeister ausgeübt wird, muss die Lehrkraft bzw. Aufsicht führende Person rettungsfähig gemäß der „Bestimmungen für den Schulsport“ sein."
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Gibt es bei irgendjemandem an der Schule einen geordneten, idealerweise von der SL überwachten Prozess, wie gesundheitliche Besonderheiten dokumentiert und kommuniziert werden?
Bei uns machen das idR die Klassenleitung und die Schulsanis (bzw. die dazugehörigen Lehrkräfte), allerdings ungeordnet und in weit verstreuten Ordnern (Papier).
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Darf man sowas an ner Schule überhaupt digital erfassen und vorhalten?
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Ist das in NRW so? In NDS scheinbar nicht. Zitat aus den "FAQ Bestimmungen für den Schulsport" (Stand 07.01.22) des nds. MK:
"Frage: „Muss die Lehrkraft bzw. Aufsicht führende Person auch beim Schwimmen und Baden im Rahmen von Schulfahrten über das Rettungsschwimmabzeichen Bronze und die besonderen Rettungsfähigkeiten verfügen?“
Antwort: „Wenn keine allgemeine Aufsicht über Badegäste von mindestens einer Schwimmmeisterin oder einem Schwimmmeister ausgeübt wird, muss die Lehrkraft bzw. Aufsicht führende Person rettungsfähig gemäß der „Bestimmungen für den Schulsport“ sein."
Wenn wir mit einer Klasse ins Freibad gehen, müssen wir das vorher dort anmelden und die Bademeister sagen ausdrücklich, dass sie es nicht leisten können, ganze Schulklassen zu beaufsichtigen. Hier sind viele Schulen im Ort und es ist keine Seltenheit, dass sich da 3 oder 5 Klassen tummeln. Und ja, bei uns muss jemand mit "Schwimmschein" dabei sein.
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Zauberwald : Ich habe keine Ahnung, wie es hier aussieht, denn ich war selber noch nie mit einer Klasse im Schwimmbad. Von daher kann ich nur das widergeben, was ich in oben zitiert habe und was mir vor einiger Zeit auch mal von einer bekannten Lehrkraft (Realschullehrerin) berichtet wurde.
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Hat jemand eine Vorlage für die Abfrage von Vorerkrankungen, Medikamenten usw? Kann auch ein anderes Bundesland sein.
Da gibt es keine bestimmten Formalia, kannste doch mit Word eben selbst basteln.
Tabelle, linke Spalte "Vorerkrankungen, Allergien, Besonderheiten, Sonstiges" und dann Unterschrift der Eltern und fertig. Das halt abheften.
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Die Aufsichtspflicht für Schulen ist keine grundsätzlich andere als für Eltern, das notwendige Maß orientiert sich aber immer an der Situation. Auch Eltern haben in dem Moment deutlich mehr an Aufsicht zu erbringen, indem sie neben ihrem Kind auch noch seine 29 besten Freunde im Haus haben.
Hier wird jetzt teilweise versucht, diesen Vorgang auf die grundsätzliche "wir Lehrkräfte haben es so schwer" Ebene zu heben. Daran will ich mich nicht beteiligen. (Auch wenn es Lehrkräfte in manchen Dingen schwer haben.)
Im vorliegenden Fall sind eine Reihe klar benennbarer Fehler gemacht worden, die im Ergebnis zum Tod eines Kindes geführt haben. Dafür sind zwei Lehrerinnen - in meinen Augen zu recht - verurteilt worden. End of Story.
Ich bin Lehrkraft, ich sehe und bewerte vorrangig das Verhalten der beteiligten Lehrkräfte. Dies lässt sich weder durch Aufsichtsregelungen beim Schwimmen, hypothetische Versäumnisse der Eltern oder allgemeine Probleme des Berufes relativieren, all das hat in diesem tragischen Kontext für mich wenig bis gar nichts verloren. Ich kehre vor meiner eigenen Tür.
Für mich stellt sich allenfalls noch die Frage nach der Mitverantwortung der Schulleitung.
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Für mich stellt sich allenfalls noch die Frage nach der Mitverantwortung der Schulleitung.
Aber die Mitverantwortung der Eltern findest du nicht interessant?!? Komische Einstellung.
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Für uns Lehrerinnen dürfte nun klar sein, was zu tun ist. Also für die meisten. Ich hoffe, dass auch die Eltern kranker Kinder ihre Schlüsse ziehen und bar jeder rechtlicher Bindung lieber einmal mehr auf Umstände hinweisen. Das ist dann auch keine Helikopterei sondern ernstgemeinte, also ernstzunehmende, Sorge um einen Menschen.
Das hast du mal gut gesagt!
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Aber die Mitverantwortung der Eltern findest du nicht interessant?!? Komische Einstellung.
Abgesehen davon, dass ich grundsätzlich wenig davon halte, dass jede Partei die Fehler immer bei den anderen sucht, sehe ich hier auch keine entscheidende Mitverantwortung bei den Eltern. Und ich empfinde es als unangenehm, dass hier die Tatsache, dass die Eltern eine Information nicht noch einmal geliefert haben, nach der sie gar nicht gefragt wurden, hier herangezogen wird, um die Schule von den Folgen einer ganzen Reihe schwerwiegender und ganz objektiv vorgefallener Versäumnisse zu entbinden.
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Aber die Mitverantwortung der Eltern findest du nicht interessant?!? Komische Einstellung.
Ich verstehe auch nicht, wieso die Staatsanwaltschaft da nicht dran blieb. Wenn die Eltern von der Erkrankung ihres Kindes wussten und die Lehrkräfte darüber nicht in Kenntnis setzten, dann dürfte hier durchaus eine ähnliche Schuld liegen.
Insgesamt ist aber wirklich alles einfach nur schlecht gelaufen. Die Vorbereitung auf die Klassenfahrt, die Aufsicht während Klassenfahrt, die juristische Aufarbeitung, das Verhalten der Beschuldigten, ... Das erste was ich täte, wenn ein Schüler unter meiner Aufsicht ernsthaften Schaden erleiden würde, wäre, dass ich mir einen Anwalt suche und bis dahin auch überhaupt nichts zur Sache sage. Die jüngere Kollegin scheint dies ja bis zum Ende hin (also jahrelang) verschleppt zu haben.
Immerhin ist das Urteil gering ausgefallen und dürfte auch dienstrechtlich keine allzu schweren Konsequenzen nach sich ziehen.
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Und ich empfinde es als unangenehm, dass hier die Tatsache, dass die Eltern eine Information nicht noch einmal geliefert haben, nach der sie gar nicht gefragt wurden, hier herangezogen wird, um die Schule von den Folgen einer ganzen Reihe schwerwiegender und ganz objektiv vorgefallener Versäumnisse zu entbinden.
Wer tut denn das?!?
Das die Lehrer eine Schuld tragen ist doch außer Frage, dass die Eltern aber auch eine Schuld haben, weil sie auch ungefragt auf Besonderheiten hinweisen müssen, sollte es auch sein! -
bzgl. Verantwortung der Eltern:
- Klar wäre es schön gewesen, wenn sie es nochmal gesagt hätten.
"Nochmal", weil die Infos zur Krankheit in der Schule generell scheinbar schon bekannt waren ... wenn ich es richtig verstanden habe.
Die Eltern hatten die Schule also bereits informiert und gingen daher wohl (berechtigterweise) davon aus, dass die Begleiter der Fahrt ebenfalls informiert wären.
[Ich bin gerade unterwegs, schaue aber nachher mal nach, wo ich das gelesen hatte.]
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