Mehrarbeit angestellte Lehrkräfte aus Hessen

  • Das Problem ist, dass der Personalrat sagt, ich solle mich an den Juristen wenden (was ich dann auch getan habe), daher weiß ich, dass die Schulleitung mit ihm Rücksprache gehalten hat.

    Ich habe außerdem versucht, bei einem anderen hessischen Schulamt nachzuhaken (da ich der Aussage unseres Juristen nicht traue), doch das andere Schulamt verweigert die Aussage, mit der Begründung der Zuständigkeit.

    Hier im Forum muss doch jemand (außer mir) zu finden sein, der als Angestellte(r) in Hessen teilzeitbeschäftigt ist und immer mal zur Vertretung herangezogen wird.

  • Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Die haben in der Regel gute Rechtsberatungen (und kennen auch die Pappenheimer als Juristen im Schulamt, die öfter Blödsinn verkünden z.B.)

    Bis jetzt noch nicht, mich hatten bisher noch die Mitgliedsbeiträge abgeschreckt, da ich mit meiner Teilzeit nur ca. 1200 Euro monatlich verdiene. Deshalb würde ich mir ja die Mehrarbeit (wöchentliche Vertretung) auch so gern auszahlen lassen.

    Freizeitausgleich kann ich mir als Lehrkraft gar nicht vorstellen. Wie soll das gehen, wird dann mein Unterricht vertreten, damit ich frei habe?

  • Hi!

    Ich bin ebenfalls mit TV-H Teilzeit beschäftigt. Logischerweise in Hessen. Mich würde es auch brennend interessieren, wie das ganze geregelt ist. Meine Schulleitung meint nämlich auch, dass es über das ganze Jahr anzurechnen ist und weil die erste Schulwoche bei uns Klassenlehrerunterricht war, wäre ich ja eine ganze Woche "im Minus", die ich ja theoretisch noch wieder aufarbeiten müsste.

    Auch Unterrichtsausfall wegen Schnee und Glätte müsste ich, laut SL, aufholen, obwohl ich in der Zeit die Schüler:innen über unser Online-Portal unterrichtet habe. Aber dann müsste ja auch andersherum, Stunden die ich außerhalb meiner unterrichtlichen Verpflichtung zusätzlich gearbeitet habe (Schulgottesdienst, Ausflüge, die Stunden, in denen ich Schüler:innen nach meinen Stunden habe nachschreiben lassen, etc...) ja auch mit in die Bilanz aufgenommen werden, oder nicht?🤔

  • Auch Unterrichtsausfall wegen Schnee und Glätte müsste ich, laut SL, aufholen, obwohl ich in der Zeit die Schüler:innen über unser Online-Portal unterrichtet habe

    Nein, ganz sicher nicht, denn auch digitaler Unterricht ist Unterricht, das kann sie mal vergessen.

    Ohne Unterricht stimmt das allerdings schon. UNd ja, alles andere muss dann auch gegen gerechnet werden, wie gesagt hast du diese Arbeit auch in der ersten Schulwoche gemacht, statt Fachunterricht, kann sie das eh nicht zählen als Minus,

  • Hessen hat eine Wochenarbeitszeit, ergo gälte eigentlich die wochenweise Abrechnung, da die Mehrarbeit aber auf den Monat ausgelegt ist, kannst du hier monatsweise abrechnen.


    Eine rechtssichere Auskunft erhältst du sehr, sehr schnell über die Gewerkschaft deines Vertrauens, sogar schriftlich. Die Beiträge sind übrigens gestaffelt nach Verdienst und Teilzeit.


    Nur mit diesem Background wirst du dich (hoffentlich mit Hilfe des ÖPR) deiner SL entgegen stellen können. Wenn der ÖPR nicht helfen kann, wende dich an den Gesamtpersonalrat.


    Ich bin mir zu 100% sicher, dass das Vorgehen deiner SL rechtswidrig ist, kann dir aber auf die Schnelle keine Erlass/Gesetzestexte samt Auslegung bieten.

  • Hi!

    Ich bin ebenfalls mit TV-H Teilzeit beschäftigt. Logischerweise in Hessen. Mich würde es auch brennend interessieren, wie das ganze geregelt ist. Meine Schulleitung meint nämlich auch, dass es über das ganze Jahr anzurechnen ist und weil die erste Schulwoche bei uns Klassenlehrerunterricht war, wäre ich ja eine ganze Woche "im Minus", die ich ja theoretisch noch wieder aufarbeiten müsste.

    Auch Unterrichtsausfall wegen Schnee und Glätte müsste ich, laut SL, aufholen, obwohl ich in der Zeit die Schüler:innen über unser Online-Portal unterrichtet habe. Aber dann müsste ja auch andersherum, Stunden die ich außerhalb meiner unterrichtlichen Verpflichtung zusätzlich gearbeitet habe (Schulgottesdienst, Ausflüge, die Stunden, in denen ich Schüler:innen nach meinen Stunden habe nachschreiben lassen, etc...) ja auch mit in die Bilanz aufgenommen werden, oder nicht?🤔

    Laut meiner Schulleitung sind diese zusätzlichen Dinge (Ausflüge...) durch die Unterrichtsverpflichtung mit abgegolten. Hast du auch so oft Vertretungsunterricht? Ich bin unterhälftig beschäftigt und habe jede Woche 2 Vertretungsstunden, welche mit eventuell anfallenden Ausfällen (z.B. durch Praktika) über das gesamte Schuljahr verrechnet werden.

  • Was ist denn da bei euch in Hessen los? Zur Vergütung von Teilzeit bei Lehrkräften gibt's Gerichtsurteile - da kann man nicht einfach willkürlich über ewig lange Zeiträume mit Minusstunden verrechnen. Wie absurd.


    In NRW dürfen bei Teilzeit Minusstunden nur innerhalb einer Woche angerechnet werden - keine Ahnung, wie es in Hessen ist. Aber die Abrechnung erfolgt definitiv auch monatsweise wie in NRW:


    Zitat

    Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis müssen ebenfalls Mehrarbeit leisten, jedoch nicht ohne Vergütung. Sie müssen also keine unentgeltliche Mehrarbeit leisten.

    Die Rechnung, wie viel Mehrarbeit im Sinne von § 61 HBG geleistet wurde, erfolgt monatsweise.

    Zitat

    Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis gibt es keine Verpflichtung zur Leistung unentgeltlicher Mehrarbeit, unabhängig vom verlangten Umfang. Nach der Rechtsprechung des BAG greift die Verweisung auf die für die Beamtinnen und Beamten geltenden Arbeitszeitregelungen in dieser Konstellation nicht. Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis, die teilzeitbeschäftigt sind, erhalten bis zur Grenze der Vollzeitbeschäftigung den anteiligen Stundenlohn. Über diese Grenze hinaus erhalten sie als Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit Vergütung nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung.

    https://www.gew-hessen.de/file…_von_lehrkraeften_web.pdf


    Das Problem ist, dass der Personalrat sagt, ich solle mich an den Juristen wenden (was ich dann auch getan habe), daher weiß ich, dass die Schulleitung mit ihm Rücksprache gehalten hat.

    Ich habe außerdem versucht, bei einem anderen hessischen Schulamt nachzuhaken (da ich der Aussage unseres Juristen nicht traue), doch das andere Schulamt verweigert die Aussage, mit der Begründung der Zuständigkeit.

    Hier im Forum muss doch jemand (außer mir) zu finden sein, der als Angestellte(r) in Hessen teilzeitbeschäftigt ist und immer mal zur Vertretung herangezogen wird.

    Was für ein schwacher Personalrat. Handelt es sich dabei um den Schulpersonalrat in Hessen? Wie sieht es mit dem Hauptpersonalrat aus?


    Ich gehe mal davon aus, dass der Schulpersonalrat in Hessen dem Lehrerrat in NRW entspricht: Diesen würde ich (fast) nie für rechtliche Fragen ansprechen, da diese im Regelfall nur wenig oder keine Ahnung haben. Dafür wende ich mich in NRW an den Bezirkspersonalrat, der auch wirklich Ahnung hat.


    Ich würde es an deiner Stelle auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

  • Lasst euch nicht an der Nase herumführen... die, die immer alles hinnehmen, kriegen dafür am Ende keine Medaille. Ganz im Gegenteil.


    In diesem System muss man auf sein Recht pochen und sich aktiv für sich selbst einsetzen. Sonst wird das keiner für euch tun.

  • Lasst euch nicht an der Nase herumführen... die, die immer alles hinnehmen, kriegen dafür am Ende keine Medaille. Ganz im Gegenteil.


    In diesem System muss man auf sein Recht pochen und sich aktiv für sich selbst einsetzen. Sonst wird das keiner für euch tun.

    Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als den Hauptpersonalrat und ggf. die Gewerkschaft einzuschalten, denn meine Schulleitung setzt das um, was der zuständige Jurist ihr mitgeteilt hat (und lacht sich ins Fäustchen).

  • Was ist denn da bei euch in Hessen los? Zur Vergütung von Teilzeit bei Lehrkräften gibt's Gerichtsurteile - da kann man nicht einfach willkürlich über ewig lange Zeiträume mit Minusstunden verrechnen. Wie absurd.


    In NRW dürfen bei Teilzeit Minusstunden nur innerhalb einer Woche angerechnet werden - keine Ahnung, wie es in Hessen ist. Aber die Abrechnung erfolgt definitiv auch monatsweise

    Die Schulleitung weist mir z.B. jetzt im März Vertretung zu, die sie dann mit entfallenden Stunden im Juni verrechnet, wenn eine Klasse z.B. auf Klassenfahrt ist.

  • Wie kommt das, das an den Tagen keine Vertretung anfällt? Das weis sie jetzt schon?!?

    Das war nur ein Beispiel. Da die Schulleitung weiß, dass immer mal eine Klasse z.B. einen Ausflug macht und deshalb Unterricht ausfällt, vergibt sie schon "vorbeugend" Vertretungen. Sie kann immerhin (ihre Meinung) jede entfallene Stunde innerhalb eines Jahres mit Vertretungsstunden verrechnen. Wir haben sehr hohe Krankenstände und es wird jede Stunde vertreten. Das führt dazu, dass jede Lehrkraft (egal ob angestellt, verbeamtet in Voll- oder Teilzeit ) jede Woche Vertretungsunterricht hält. Nur bei Angestellten in Teilzeit ist dies eigentlich nicht im "Deputat" vorgesehen.

  • Vertretungsregelung in Hessen:

    - Beamte und Angestellte in Vollzeit: bis zu 3 Stunden pro Monat

    - Beamte in Teilzeit: je nach Teilzeitquote bei 2/3 Stelle -> 2 Stunden pro Monat, bei 1/2 Stelle -> 1,5 Stunden? nein 1h. Bei der 2. Stunde wird die Quote überschritten.

    Über mehrere Monate hinweg lässt die Pflichtstundenverordnung keine Bilanzierung zu.

    Wenn die Quote überschritten wird hat man Anspruch auf einen Ausgleich der insgesamt im Monat geleisteten Mehrarbeit.


    Angestellte in Teilzeit leisten keine unentgeltliche Mehrarbeit. Jede Mehrarbeit wird gemäß Tarifvertrag voll ausgeglichen.

    Bei den anderen gilt die Mehrarbeitsvergütungsverordnung.

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