Aber es bleibt ein Indizienbeweis, kein Nachweis.
Jupp, das ist eben wirklich ein Punkt, der vermutlich auch juristisch geklärt werden muss wenn's um einen Plagiatsnachweis geht. Wir haben gerade jetzt in einem Jahrgang unserer FMS-Klassen selbständige Schülerarbeiten zur Korrektur bekommen denen in einigen Fällen wohl ganz klar anzusehen war, dass einzelne Textpassagen mit Hilfe von KI verfasst wurden. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, wie die betroffenen KuK schlussendlich damit umgegangen sind. Ich habe das Thema mit meinen beiden Schülerinnen einfach während des Arbeitsprozesses schon besprochen und einer der beiden sogar vorgeschlagen, sie soll das Tool doch für sich nutzen, sie ist Legasthenikerin. Hat sie schlussendlich nicht gemacht. Aber für die Bewertung wäre es kein Problem gewesen, da die Sprache nur eines von 14 Bewertungskriterien ist und dass man inhaltlich nicht viel auf ChatGTP geben kann, sieht man ja an meinen Beispielen oben.