An die Profis:
Kennt sich hierzu jemand aus ? Ist das fiktive Diensteintrittsalter per se das Alter, ab dem die Pensionsansprüche gezählt werden? Also die Jahre? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Wo findet man denn hierzu die exakten rechtlichen Regelungen, was zur Berechnung des Pensionsalters zählt? Was wäre z.B. mit halben wiss. Mitarbeiterstellen u.A.? Hat man hierzu einen Ansprechpartner? Ist ja vermutlich nicht der gleiche Ansprechpartner wie bei der normalen Auszahlung oder? Oder zählen die Zeiten im Personalbogen alle ? z.B. auch Hiwi Zeiten als studentische Hilfskräfte usw...
Danke und LG