Bayern: Pensionsansprüche = fiktives Diensteintrittsalter?

  • Mhhhh ja es scheint wohl so, dass man tatsächlich auch mit den gesetzlichen Grundlagen nicht umhin kommt, mal direkt dort anzurufen...

  • Mhhhh ja es scheint wohl so, dass man tatsächlich auch mit den gesetzlichen Grundlagen nicht umhin kommt, mal direkt dort anzurufen...

    Das wäre vielleicht das Beste, um kompetente Auskunft zu erhalten. Die Nummer findet man leicht übers Internet heraus.


    Mir haben Kollegen gesagt, dass man sich einmal seine Pension von Ansbach ausrechnen lassen kann. Das macht aber erst in den letzten Berufsjahren Sinn, wenn es um Entscheidungen geht. Das machen manche, wenn es darum geht, ob man in den vorzeitigen Ruhestand gehen will, die Altersteilzeit nutzen oder bis zum Schluss machen will. Ich habe mir so ca. 10 Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand vom BLLV die verschiedenen Varianten ausrechnen lassen. Das war für Mitglieder kostenlos.

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