Ruhegehalt bei vorzeitiger Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

  • Hallo,


    ich würde evtl. nach ca. 15 Jahren im Schuldienst nochmal gerne ein anderes Berufsfeld ausprobieren. Nun muss ich bei meinem obersten Dienstherrn wohl darum bitten, mich aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen.

    Sollte dieses klappen- wie sieht es dann mit meinem Ruhegehalt später aus?

    Mindestversorgung, erarbeitete Dienstjahre, Kombination aus Rente und Pension, ..???

    Hat evtl. schon jemand Erfahrung mit dieser Thematik sammeln können.

    Vielen Dank für jeden Hinweis.

  • Es gibt zwei Varianten. Entweder dein Bundesland zahlt Altersgeld, dann bekommst du nach dem Renteneintritt die Pension, die du bisher erdient hast plus die Rente, die du während deines restlichen Erwerbslebens noch erarbeitet.

    Oder (ungünstigere Variante) du wirst für deine bisherige Dienstzeit in der DRV nachversichert (entgegen oft geäußerten Behauptungen wird dabei nicht nur der AG-Anteil gezahlt, sondern der volle Beitrag).

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

Werbung