Hallo liebes Forum,
Mein Anliegen ist einerseits sehr speziell und betrifft die BBS in Nds., da verbeamten die BBS selbst. Ich weiß nicht, wie das in anderen BL / bei anderen Schulformen aussieht.
Ich habe nun mehr als die Hälfte meines Referendariates rum. Meine Ausbildungsschule, besser gesagt die dortige Verwaltungsleiterin hat mir mitgeteilt, dass eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist, weil ich zu alt bin (1 Jahr). Ich habe überlegt, meinen Fall und die Umstände hier zu beschreiben, aber das führt zu weit und ist ja auch sehr persönlich. Ich kann die Einzelheiten aber gerne per PM mitteilen, falls das hilfreich ist.
Ja, ich bin zu alt, aber es gibt einen konkreten und handfesten Grund, den ich nicht zu vertreten habe, und der die Anwendung der Höchstaltersgrenze unbillig erscheinen lässt (Gesetzes-Deutsch, siehe §16 Abs. 5 NLVO). Ich habe einen Kontakt im RLSB OS, und der meint, die Schule kann das durchaus durchboxen, wenn sie möchte.
Nun der nicht so spezielle Teil meines Anliegens: Ist es angemessen, direkt die SL der umliegenden Schulen per E-Mail mit einem Dreizeiler anzuschreiben, um "anzuklopfen"? Oder wirkt das eher abschreckend auf die SL?
Wirklich offene Stellenausschreibungen sind, zumindest hier in Ostfriesland, sehr selten.
Viele Grüße
Klinger