BBS Nds. tut sich schwer mit Verbeamtung unter Nichtberücksichtigung der Höchstaltersgrenze - Einfach andere SL anschreiben?

  • Hallo liebes Forum,

    Mein Anliegen ist einerseits sehr speziell und betrifft die BBS in Nds., da verbeamten die BBS selbst. Ich weiß nicht, wie das in anderen BL / bei anderen Schulformen aussieht.

    Ich habe nun mehr als die Hälfte meines Referendariates rum. Meine Ausbildungsschule, besser gesagt die dortige Verwaltungsleiterin hat mir mitgeteilt, dass eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist, weil ich zu alt bin (1 Jahr). Ich habe überlegt, meinen Fall und die Umstände hier zu beschreiben, aber das führt zu weit und ist ja auch sehr persönlich. Ich kann die Einzelheiten aber gerne per PM mitteilen, falls das hilfreich ist.

    Ja, ich bin zu alt, aber es gibt einen konkreten und handfesten Grund, den ich nicht zu vertreten habe, und der die Anwendung der Höchstaltersgrenze unbillig erscheinen lässt (Gesetzes-Deutsch, siehe §16 Abs. 5 NLVO). Ich habe einen Kontakt im RLSB OS, und der meint, die Schule kann das durchaus durchboxen, wenn sie möchte.


    Nun der nicht so spezielle Teil meines Anliegens: Ist es angemessen, direkt die SL der umliegenden Schulen per E-Mail mit einem Dreizeiler anzuschreiben, um "anzuklopfen"? Oder wirkt das eher abschreckend auf die SL?

    Wirklich offene Stellenausschreibungen sind, zumindest hier in Ostfriesland, sehr selten.


    Viele Grüße


    Klinger

  • Lass dich von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten und wenn dieser deiner rechtlichen Einschätzung zustimmt vertreten. Angesichts des doch sehr speziellen Themas bin ich mir sehr sicher, dass du das ohne Anwalt nicht durchsetzen wirst können. Wenn du dann eh schon bei deiner Gewerkschaft anklopfst in der Frage, kannst du gleich mitklären, ob es eine Rolle spielen könnte, welche SL du am Ende hast, um dein vermeintliches/tatsächliches Recht durchzusetzen.

    Humblebee oder Seph kennen diesen niedersächsischen Vorgang aber vielleicht aus Erfahrung und können noch zusätzlich etwas beitragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Um das kurz zu ordnen, da die Formulierung "selbst verbeamten" etwas missverständlich sein kann: auch in NDS erhalten die öffentlichen berufsbildenden Schulen Zuweisungen von Stellen durch das Land NDS, welche sie dann entsprechend mit Blick auf ihren Bedarf in eigener Verantworung ausschreiben dürfen. Das eigentliche Bewerbungsverfahren läuft dann dennoch über das landesweite Portal EIS-Online ab, die Auswahlentscheidung trifft die SL der Schule unter Beratung durch die einzurichtende Auswahlkommission. Das Ergebnis dieses Prozesses ist dann dem zuständigen Landesamt zu übermitteln, die Einstellung erfolgt dann selbstverständlich als Landesbeamter und nicht als Beamter der Schule.


    Ob hier §16 Abs. 5 Satz 2 NLVO anzuwenden ist, können wir hier abstrakt schlicht nicht beurteilen. Ich schließe mich daher der Empfehlung von CDL an, sich fachanwaltlich vertreten zu lassen. Zu deiner Frage: es schadet sicher nicht, potentiell in Frage kommende Schulen aktiv anzuschreiben und sich initiativ zu bewerben oder zumindesten vorzustellen. Wir schreiben nicht selten gezielt aus, wenn wir bereits potentiell geeignete angehende Lehrkräfte kennen, die gut zu uns passen würden.

  • Zu der Verbeamtung kann ich leider ebenfalls nichts sagen. Zum einen kenne ich niemanden, bei der/dem es Probleme wegen der Erreichung der Höchstaltersgrenze gab, zum anderen ist dein Fall wirklich speziell. Von daher kann ich mich nur ebenfalls der Empfehlung von CDL anschließen, dir eine/n Fachanwalt/anwältin zur Beratung und Unterstützung zu suchen.


    Was die Kontaktaufnahme mit für dich in Frage kommenden BBSn angeht, stimme ich Seph zu: Eine "Initiativbewerbung" ist m. E. nie verkehrt. Es war es schon damals, als ich mein zweites Staatsexamen absolviert hatte (das war im Frühjahr 2003), üblich, dass die angehenden Lehrkräfte bei den verschiedenen BBSn angefragt haben. Und ich habe noch heute die Aussage eines Schulleiters einer BBS, bei der ich vorstellig geworden war, im Ohr, der sagte: "Wenn Sie gerne zu uns kommen möchten, schaffen wir Ihnen eine Planstelle!".

    Wirklich offene Stellenausschreibungen sind, zumindest hier in Ostfriesland, sehr selten.

    Ist das wirklich so? Wenn ich mir die auf "eis-online" ausgeschriebenen Stellen für Theorielehrkräfte so ansehe, finden sich - Stand heute - auf den sieben Seiten drei Planstellen mit der beruflichen Fachrichtung "Wirtschaftswissenschaften" an BBSn in Ostfriesland (Emden, Aurich und Leer), allerdings alle mit dem Unterrichtsfach "Politik".

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das kann natürlich sein. Dann präzisiere ich meine Aussage mal dahingehend, dass wirklich offene Stellenausschreibungen mit der FR WiWi und dem Fach Informatik sehr selten sind, zumindest hier in Ostfriesland.

    Gleichzeitig gebe ich aber zu, dass mich vorgestern eine Suche ohne FR-Filter zu einer Stelle in CLP (Jenseits der ostfriesischen Grenze, 1 Stunde Fahrtzeit) geführt hat. Allerdings ist diese Stelle an einer BBS-Technik und mit der FR Informationstechnik, Fach beliebig. Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der VL und Rücksprache mit Mitreferendaren dort an der Schule kam heraus, dass diese Stelle tatsächlich offen ist. Die suchen wirklich jemanden.

    Nachdem ich meine Studienmodule und -zeugnisse per E-Mail dahingesandt hatte, bekam ich heute eine Einladung zu einem Sondierungsgespräch mit der VL und dem SL.

    Mit dem Anwalt (Kreutzfeld aus OS, Spezialist, wurde mir von meinem Kontakt beim RLS empfohlen) habe ich auch bereits eine halbe Stunde telefoniert. Sein Rat: VD zu Ende bringen, sich anstellen lassen und sofort den Antrag auf Verbeamtung unter Verweis auf §16 Abs. 5 Satz 2 NLVO zweifach stellen, einmal davon per Anwalt direkt beim KM. Eine positive Stellungnahme der Schule wirkt sich dabei positiv auf das Verbeamtungsvorhaben aus.

    Mit meiner SL habe ich darüber noch gar nicht gesprochen. Ich bin mir unsicher, wie ich da rangehen soll. Ich weiß auch nicht, ob meine VL sich mit meiner SL abgestimmt hat.

  • Wir schreiben nicht selten gezielt aus, wenn wir bereits potentiell geeignete angehende Lehrkräfte kennen, die gut zu uns passen würden.

    Ich kenne das für die Grundschulen auch so, gerade weil man offene Stellen in den letzten Jahren nicht gut besetzen konnte. Hat man eine Interessentin, ist die Landesschulbehörde eher geneigt, eine Stelle in die Botanik zu geben.

  • Ich verstehe es nicht ganz, Behuf wessen möchtest du anklopfen? Um zu fragen, ob sie eine freie Stelle für dich haben oder hat das was mit der Verbeamtung zu tun? Also suchst du konkret eine Schule, die dich durchboxt und willst du das gleich sagen?

  • Sie kennen die möglichen Wege der Bewerbungen und Ansprechpartner:innen bei der Landesschulbehörde hinsichtlich der rechtlichen Einschätzung oder der Zweifelsfälle und Anfragen,

    außerdem können sie anonym anfragen.

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