Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – Erfahrungen und rechtliche Schritte?
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Magellan , ich hatte deine Beiträge nicht gelesen, muss ich noch nachholen, um zu wissen, auf was du dich genau beziehst...
Ah, danke, war mein Wortlaut, deswegen dachte ich das. Da habe ich wohl zu viel hineininterpretiert, entschuldige bitte.
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Ah, danke, war mein Wortlaut, deswegen dachte ich das. Da habe ich wohl zu viel hineininterpretiert, entschuldige bitte.
Hihi, nee, das war Zufall. Und klar, wenn man saumüde ist, mag das gehen. Aber erholsam ist das alles nicht, du gehst ja auch nicht ins Hotel bis morgen früh, sondern fühlst dich rund um die Uhr verantwortlich.
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Na, das Problem mit der Höchstarbeitszeit am Tag erledigt sich ja gerade, da sich schwarz-rot in den Sondierungen auf die Abschaffung dieser Zeit geeinigt haben. Stattdessen kommt eine Höchstarbeitszeit in der Woche. Spannend. Und sehr sozialdemokratisch, sicherlich.
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Na, das Problem mit der Höchstarbeitszeit am Tag erledigt sich ja gerade, da sich schwarz-rot in den Sondierungen auf die Abschaffung dieser Zeit geeinigt haben. Stattdessen kommt eine Höchstarbeitszeit in der Woche. Spannend. Und sehr sozialdemokratisch, sicherlich.
Das ist letztlich auch nur eine Angleichung an die zugrundeliegende EU-Richtlinie, die eine solche Begrenzung am Tag nicht vorsieht, sondern von vorneherein auf eine Höchstarbeitszeit je Woche abzielt. Das bedeutet im Ergebnis übrigens nicht mehr Arbeit, sondern eine höhere Flexibilität in deren Verteilung, was durchaus auch im Arbeitnehmerinteresse liegen kann.
Im Kontext von Klassenfahrten ergibt sich etwas mehr Flexibilität bei den Einsatzzeiten der Begleitpersonen an den einzelnen Tagen. Dennoch führt auch das nicht dazu, dass auf Ruhezeiten außer Dienst während der Dienstreise verzichtet werden kann und nach wie vor sind diese entsprechend mit einzuplanen.
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Das ist doch ganz einfach umzusetzen:
Wenn die Länder endlich die Arbeitszeit erheben, wie es europäisches Recht vorsieht, wird auch die Arbeitszeit der Lehrkräfte deutlich,
und das Land gerne den Ausgleich finanzieren.
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Klingt mega! Würde sofort alles stehen und liegen lassen, um eine der 1400 vakanten Stellen in Sachsen zu ergattern. NICHT.
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Das ist doch ganz einfach umzusetzen:
Wenn die Länder endlich die Arbeitszeit erheben, wie es europäisches Recht vorsieht, wird auch die Arbeitszeit der Lehrkräfte deutlich,
und das Land gerne den Ausgleich finanzieren.
Wenn die Länder (also die Arbeitgeber selbst) die Arbeitszeit erheben, wird kaum ein Ergebnis zu deren Ungunsten heraus kommen, womöglich sogar im Gegenteil.
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Wenn die Länder (also die Arbeitgeber selbst) die Arbeitszeit erheben, wird kaum ein Ergebnis zu deren Ungunsten heraus kommen, womöglich sogar im Gegenteil.
Da läuft dann ein dreiköpfiges Evaluationsteam mit der Stoppuhr neben der Lehrkraft her und notiert jeden Gang zum Klo und jede Tasse Kaffee im Lehrerzimmer als Pause, selbst wenn man in dieser Zeit durchatmet und über die Maßnahmen nachdenkt, die man nach einem Vorfall im Klassenzimmer oder auf dem Pausenhof zu ergreifen hat.
Aber Nachdenken ist ja - wie schon mehrmals im Thread behauptet - keine Arbeit(szeit) -
Aber Nachdenken ist ja - wie schon mehrmals im Thread behauptet - keine Arbeit(szeit)
Mir hat man im Referendariat beigebracht: „Das Denken überlassen sie besser den Pferden, die haben einen größeren Kopf dafür.“
(wörtliches Zitat meines damaligen Ausbildungslehrers und Abteilungsleiters)
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Mir hat man im Referendariat beigebracht: „Das Denken überlassen sie besser den Pferden, die haben einen größeren Kopf dafür.“
(wörtliches Zitat meines damaligen Ausbildungslehrers und Abteilungsleiters)
Und so einen bullshit lässt du dir „beibringen“?
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Wenn die Länder (also die Arbeitgeber selbst) die Arbeitszeit erheben, wird kaum ein Ergebnis zu deren Ungunsten heraus kommen, womöglich sogar im Gegenteil.
Eben eben eben. Ich komme mit meiner Zeit gut klar und bleibe lieber "unter dem Radar" .
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Das ist doch ganz einfach umzusetzen:
Wenn die Länder endlich die Arbeitszeit erheben, wie es europäisches Recht vorsieht, wird auch die Arbeitszeit der Lehrkräfte deutlich,
und das Land gerne den Ausgleich finanzieren.
Wenn die Länder in Einklang mit der EU-Richtlinie ihre Beschäftigten anweisen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen und die vorgesehene durchschnittliche Wochenarbeitszeit einzuhalten, dann wird genau dasselbe passieren wie jetzt bereits bei Erfassung der eigenen Arbeitszeit: nämlich nichts. Ok, stimmt nicht ganz. Die Beschäftigten werden dann genau wie jetzt bereits ihre eigene Arbeitszeit entsprechend steuern können und auch müssen sowie mögliche Überlastungen zur Anzeige bringen.
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Ich widerspreche insofern, dass bei dem Urteil bzgl. des Direktors, das ich vor ein paar Wochen zitiert hatte, ein Teil der Mehrarbeit bezahlt werden musste. Es wurde aber auch teils nicht anerkannt wegen überobligatorischer Mehrarbeit.
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Wenn die Länder in Einklang mit der EU-Richtlinie ihre Beschäftigten anweisen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen und die vorgesehene durchschnittliche Wochenarbeitszeit einzuhalten, dann wird genau dasselbe passieren wie jetzt bereits bei Erfassung der eigenen Arbeitszeit: nämlich nichts. Ok, stimmt nicht ganz. Die Beschäftigten werden dann genau wie jetzt bereits ihre eigene Arbeitszeit entsprechend steuern können und auch müssen sowie mögliche Überlastungen zur Anzeige bringen.
Das sehe ich anders, der Arbeitgeber muss tätig werden, wenn der Arbeitnehmer den Gesundheitsschutz nicht einhält.
Die Arbeitszeiterfassung lässt dies sichtbarer werden, die Arbeitgeber sind schon jetzt zur Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet, da das EU-Recht gilt.
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Das sehe ich anders, der Arbeitgeber muss tätig werden, wenn der Arbeitnehmer den Gesundheitsschutz nicht einhält.
Die Arbeitszeiterfassung lässt dies sichtbarer werden, die Arbeitgeber sind schon jetzt zur Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet, da das EU-Recht gilt.
Der Arbeitgeber wird auch jetzt bereits tätig, wenn der Arbeitnehmer eine Überlastung anzeigt. Nur muss das eben auch geschehen. Die EU-Richtlinie sieht explizit vor, dass die Arbeitgeber die eigentliche Zeiterfassung auch an ihre Arbeitnehmer delegieren können. Sie müssen sich halt dazu äußern, wie das geschehen soll, was bisher nicht passiert ist. Aber alles, was aus einer solchen Vorgabe zur Zeiterfassung folgt, kann auch jetzt bereits aus einer eigenen Arbeitszeiterfassung folgen. Mich wundert daher, dass hier noch immer viele scheinbar keine eigene Arbeitszeiterfassung durchführen und lieber warten und meckern, bis eine solche irgendwann mal zentral vorgegeben wird.
Also in Kurzform: Worauf wartet ihr? Erfasst eure Arbeitszeit auch jetzt bereits und steuert diese damit aktiv. Es sind alle Möglichkeiten dafür bereits vorhanden. Und ja, es ist ärgerlich, dass es keine zentrale Vorgabe zur Art und Weise gibt. Das hindert uns aber nicht daran, es dennoch zu tun.
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Ich widerspreche insofern, dass bei dem Urteil bzgl. des Direktors, das ich vor ein paar Wochen zitiert hatte, ein Teil der Mehrarbeit bezahlt werden musste. Es wurde aber auch teils nicht anerkannt wegen überobligatorischer Mehrarbeit.
Das ist einfach ein wunderschönes Beispiel dafür, dass sich auch jetzt bereits die eigene Arbeitszeiterfassung anbietet UND gleichzeitig dafür, dass Überlastungen auch anzuzeigen sind und nicht einfach ohne Rückmeldung an den Dienstherrn als Mehrarbeit angesammelt werden können.
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Der Arbeitgeber wird auch jetzt bereits tätig, wenn der Arbeitnehmer eine Überlastung anzeigt.
Der Arbeitgeber macht sich meiner Meinung nach einen schlanken Fuß, was den Arbeitsschutz betrifft, und setzt das EU-Gesetz nicht um und schindet Zeit.
Die Arbeitszeitstudien haben ja deutlich gezeigt, wie viele Lehrkräfte weit über das Soll arbeiten.
Das hat das Land NDS noch durch eine Kommission gejagt und dann medienwirksam anerkannt.
Es wurde erarbeitet, wie Entlastung geschaffen werden könnte, es wurde ein 18 Punkte Plan in den Medien vorgestellt. Von den Maßnahmen ist im GS-Bereich nichts übrig geblieben.
Für Teilzeitkräfte waren die Ergebnisse besonders schlecht, auch da gibt es keinerlei Abhilfe. Für Vollzeitkräfte wurde der Deckeneffekt nahegelegt, der dann eine erhebliche Reduzierung hätte bedeuten müssen.
Die Studie ist in NDS 10 Jahre alt, 10 Jahre, in denen es eklatanten Lehrkräftemangel gab, in denen Schulen extrem unterversorgt waren und in denen die Maßnahmen der Pandemie zwischendurch noch hinzu kamen.
Und der Hinweis ist auch immer, dass man angesichts des Mangels an Lehrkräften keine Verbesserung erwirken könnte.
Immerhin gab es unter dem Schlagwort „Aufholen nach Corona“ Geld, um pädagogische Mitarbeiter:innen einstellen zu können, diese Verträge sind aber nun ausgelaufen.
Während du dich mit deinen Aufgaben also gut eingerichtet hast, mit deinen Fächern, an deiner Schulform, mit deinen Ämtern und deiner persönlichen Abgrenzung gut zurecht kommst, können sehr viele andere Lehrkräfte dies nicht schaffen oder umsetzen.
Und dies ist dem Land bekannt.
Der Hinweis, das Land handle danach, ist ein Schlag ins Gesicht.
Ebenso könnte man bei anderen Regeln und Gesetzen fordern, dass der Geschädigte selbst für Abhilfe sorgen muss, indem er selbst eine Lösung sucht.
Das EU-Recht gilt, damit Arbeitnehmende geschützt werden, nicht dafür, dass sie sich selbst schützen. Wäre das so einfach, bräuchten wir keine Gesetze.
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...Also in Kurzform: Worauf wartet ihr? Erfasst eure Arbeitszeit auch jetzt bereits und steuert diese damit aktiv. Es sind alle Möglichkeiten dafür bereits vorhanden. Und ja, es ist ärgerlich, dass es keine zentrale Vorgabe zur Art und Weise gibt. Das hindert uns aber nicht daran, es dennoch zu tun...
Also, hier muss ich doch mal nachhaken. Ich habe meinen AG/Dienstherrn über meine Belastung auf dem Dienstweg informiert. Passiert ist dann 9 Monate lang nichts. ... Interessiert keinen....
Bis auf ein Gespräch in der Behörde ist nichts passiert.
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Für die Arbeitszeit- und Überlastungsdiskussionen haben wir bereits mehrere Threads.
Kurios daran finde ich nur, dass diese irgendwann in jedem Thread auftauchen
<wegduck>
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